Einsatzbereitschaft der Bundeswehr

-Die Liste über die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, die dem Verteidigungsausschuss vorgelegt wurde (Ampelliste)
- die detaillierten Aufstellungen zur Einsatzbereitschaft der Truppe (12.August)
- den Statusbericht zur Lage des Bundeswehrgeräts
die in diesem Spiegel Online Artikel erwähnt werden http://www.spiegel.de/politik/deutschland/waffensysteme-verteidigungsministerium-taeuschte-abgeordnete-a-994179.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. September 2014
  • Frist
    31. Oktober 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Die Liste über …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatzbereitschaft der Bundeswehr [#7632]
Datum
28. September 2014 09:52
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Die Liste über die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, die dem Verteidigungsausschuss vorgelegt wurde (Ampelliste) - die detaillierten Aufstellungen zur Einsatzbereitschaft der Truppe (12.August) - den Statusbericht zur Lage des Bundeswehrgeräts die in diesem Spiegel Online Artikel erwähnt werden http://www.spiegel.de/politik/deutschland/waffensysteme-verteidigungsministerium-taeuschte-abgeordnete-a-994179.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Informationszugang nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes Antrag abgelehnt
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
Datum
4. November 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag abgelehnt