Einsatzbereitschaft Luftwaffe

wie viel Prozent der Tornados und der Eurofighter auf allen Fliegerhorsten sind zur Zeit zu 100% einsatzbereit?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juni 2019
  • Frist
    3. August 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie viel Prozent de…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatzbereitschaft Luftwaffe [#153654]
Datum
29. Juni 2019 18:50
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viel Prozent der Tornados und der Eurofighter auf allen Fliegerhorsten sind zur Zeit zu 100% einsatzbereit?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1057 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29.06.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort IFG-Anfrage: Einsatzbereitschaft Luftwaffe [#153654]
Datum
3. Juli 2019 15:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1057 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29.06.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 20. Juni 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/1057 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1057 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 29.06…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort IFG-Anfrage: Einsatzbereitschaft Luftwaffe [#153654]
Datum
6. August 2019 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1057 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 29.06.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1057 vom 03.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 29. Juni 2019 (Bezug) teile ich Ihnen mit, dass vorliegend die Erstellung eines förmlichen Bescheids erforderlich ist. Dieser ist Ihnen gemäß § 41 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bekanntzugeben. Zu diesem Zweck darf ich Sie freundlich um Übermittlung Ihrer zustellfähigen Postanschrift bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1057 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 29.06…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort IFG-Anfrage: Einsatzbereitschaft Luftwaffe [#153654]
Datum
17. September 2019 14:08
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1057 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 29.06.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1057 vom 03.07.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1057 vom 06.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit o.a. Bezug 3. hatte ich aus dem dort dargelegten Grund um Übermittlung Ihrer zustellfähigen Postanschrift gebeten. Eine Antwort darauf liegt hier bislang nicht vor, so dass ich mir nunmehr erlaube, freundlich an die Erledigung zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1057 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 29.06…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort IFG-Anfrage: Einsatzbereitschaft Luftwaffe [#153654]
Datum
9. Oktober 2019 10:27
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1057 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 29.06.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1057 vom 03.07.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1057 vom 06.08.2019 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1057 vom 17.09.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit meinen Schreiben vom 6. August 2019 (Bezug 3.) und 17. September 2019 (Bezug 4.) hatte ich - aus dem mit Bezug 3. dargelegten Grund - um Übermittlung Ihrer zustellfähigen Postanschrift gebeten. Eine Rückäußerung Ihrerseits ist dazu nicht erfolgt. Ich gehe daher davon aus, dass Ihr Informationsinteresse zwischenzeitlich erloschen ist und Sie Ihren Antrag (Bezug 1.) nicht weiterverfolgen möchten. Der Vorgang ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen