Einsatzbericht / Protokolle über den Einsatz in Heikendorf (Kieler Bucht) zur Bergung eines Panzers und anderen militärischen Gerät

Den oder die Einsatzberichte / Protokolle zu dem Einsatz in Heikendorf (Kieler Bucht) zur Bergung eines Panzers und anderen militärischen Gerät Anfang Juli 2015.

Siehe Presseberichte:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/heikendorf-bei-kiel-panzer-flak-und-waffen-aus-keller-geborgen-a-1041868.html
und
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kiel-schwierige-bergung-eines-weltkriegspanzers-a-1041834.html
und
http://www.spiegel.tv/filme/magazin-vom-05072015/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2015
  • Frist
    8. August 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den oder die Ein…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Einsatzbericht / Protokolle über den Einsatz in Heikendorf (Kieler Bucht) zur Bergung eines Panzers und anderen militärischen Gerät [#10500]
Datum
7. Juli 2015 20:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den oder die Einsatzberichte / Protokolle zu dem Einsatz in Heikendorf (Kieler Bucht) zur Bergung eines Panzers und anderen militärischen Gerät Anfang Juli 2015. Siehe Presseberichte: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/heikendorf-bei-kiel-panzer-flak-und-waffen-aus-keller-geborgen-a-1041868.html und http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kiel-schwierige-bergung-eines-weltkriegspanzers-a-1041834.html und http://www.spiegel.tv/filme/magazin-vom-05072015/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Bezug: Einsatzbericht / Protokolle über den Einsatz in Heikendorf (Kieler Bucht) zur Bergung eines Panzers und an…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Einsatzbericht / Protokolle über den Einsatz in Heikendorf (Kieler Bucht) zur Bergung eines Panzers und anderen militärischen Gerät [#10500]
Datum
29. Juli 2015 09:10
Status
Warte auf Antwort
Bezug: Einsatzbericht / Protokolle über den Einsatz in Heikendorf (Kieler Bucht) zur Bergung eines Panzers und anderen militärischen Gerät [#10500] Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang wird die Antwort auf ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) vom 7. Juli 2015 übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch zu meiner IFG Anfrage ein. AZ: unbekannt. Siehe Schre…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch Einsatzbericht / Protokolle über den Einsatz in Heikendorf (Kieler Bucht) zur Bergung eines Panzers und anderen militärischen Gerät [#10500]
Datum
26. August 2015 12:59
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch zu meiner IFG Anfrage ein. AZ: unbekannt. Siehe Schreiben vom Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr Abteilung Einsatz vom 27.07.2015 - online unter https://fragdenstaat.de/a/10500 Begründung: Bei der Bergung des Panzers Typ: "Panther" in Heikendorf bei Kiel hat die Bundeswehr in Rahmen der Amtshilfe gehandelt und den alten Panzer geborgen. Hierbei wurde kein Fremdunternehmen wie beispielsweise ein Abschleppunternehmen oder ähnliches beauftragt sondern die Bundeswehr. Nach Aussagen des OLt Ullrich Burchardi im SPIEGEL TV Interview (http://www.spiegel.de/video/bergung-eines-wehrmachtspanzers-in-tiefgarage-bei-kiel-video-1590689.html) ist die Bundeswehr in Rahmen der Amtshilfe tätig und es wurde vorher geprüft ob ein ziviles Unternehmen den Auftrag durchführen kann. Die Prüfung erbrachte ein negatives Ergebnis, daher ist man an die Bundeswehr herangetreten. Mir ist nicht verständlich warum ein Einsatz der Bundeswehr in Rahmen der Amtshilfe als VS-NfD eingestuft worden ist, da ein ziviler Einsatz vorgenommen worden ist ohne Kriegs- oder Waffenhandlungen, sondern unkriegerischer Art. Insofern hat die Bundeswehr Amtshilfe geleistet wie es auch die Feuerwehr oder THW hätten erledigen können, die aber vermutlich nicht über entsprechendes technisches Gerät verfügen. Solche Einsatzberichte der Feuerwehr oder THW werden nicht als VS-NfD gekennzeichnet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch zu meiner IFG Anfrage ein. AZ: unbekannt. Siehe Schre…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch Einsatzbericht / Protokolle über den Einsatz in Heikendorf (Kieler Bucht) zur Bergung eines Panzers und anderen militärischen Gerät [#10500]
Datum
26. August 2015 12:59
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch zu meiner IFG Anfrage ein. AZ: unbekannt. Siehe Schreiben vom Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr Abteilung Einsatz vom 27.07.2015 - online unter https://fragdenstaat.de/a/10500 Begründung: Bei der Bergung des Panzers Typ: "Panther" in Heikendorf bei Kiel hat die Bundeswehr in Rahmen der Amtshilfe gehandelt und den alten Panzer geborgen. Hierbei wurde kein Fremdunternehmen wie beispielsweise ein Abschleppunternehmen oder ähnliches beauftragt sondern die Bundeswehr. Nach Aussagen des OLt Ullrich Burchardi im SPIEGEL TV Interview (http://www.spiegel.de/video/bergung-eines-wehrmachtspanzers-in-tiefgarage-bei-kiel-video-1590689.html) ist die Bundeswehr in Rahmen der Amtshilfe tätig und es wurde vorher geprüft ob ein ziviles Unternehmen den Auftrag durchführen kann. Die Prüfung erbrachte ein negatives Ergebnis, daher ist man an die Bundeswehr herangetreten. Mir ist nicht verständlich warum ein Einsatz der Bundeswehr in Rahmen der Amtshilfe als VS-NfD eingestuft worden ist, da ein ziviler Einsatz vorgenommen worden ist ohne Kriegs- oder Waffenhandlungen, sondern unkriegerischer Art. Insofern hat die Bundeswehr Amtshilfe geleistet wie es auch die Feuerwehr oder THW hätten erledigen können, die aber vermutlich nicht über entsprechendes technisches Gerät verfügen. Solche Einsatzberichte der Feuerwehr oder THW werden nicht als VS-NfD gekennzeichnet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Antwort
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
6. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen