Einsatzbericht zur Demonstrationen vor dem WDR

* Sämtliche Einsatzberichte zur Begleitung der Demonstration 29.12.2019 vor der zentrale des WDRs (Appelhofplatz)
* Sämtliche Einsatzberichte zur Begleitung der Demonstrationen am 4.1.2020 vor der zentrale des WDRs (Appelhofplatz)

Personenbezogene Daten sowie Daten, welche Rückschlüsse auf die Einsatztaktik gewähren, können geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatzbericht zur Demonstrationen vor dem WDR [#173360]
Datum
4. Januar 2020 22:37
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Sämtliche Einsatzberichte zur Begleitung der Demonstration 29.12.2019 vor der zentrale des WDRs (Appelhofplatz) * Sämtliche Einsatzberichte zur Begleitung der Demonstrationen am 4.1.2020 vor der zentrale des WDRs (Appelhofplatz) Personenbezogene Daten sowie Daten, welche Rückschlüsse auf die Einsatztaktik gewähren, können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173360 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 07.01.2020 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
7. Januar 2020 08:51
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 07.01.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4003/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 04.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 07.02.2020 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
7. Februar 2020 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 07.02.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4003/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 04.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Informationszugang zu sämtlichen Einsatzberichten, die sich auf die Begleitung von Demonstrationen vor der Zentrale des WDR am 29.12.2019 und am 04.01.2020 beziehen. Einsatzunterlagen der Polizei enthalten polizeitaktische und -strategische Informationen, deren Bekanntwerden die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen würde. Der Zugang zu derartigen Informationen wäre gemäß § 6 IFG NRW abzulehnen. Die Polizei Köln hat zu den von Ihnen angefragten Polizeieinsätzen jedoch bereits Informationen veröffentlicht, die nicht der Geheimhaltung unterliegen und die im Internet aus einer allgemein zugänglichen Quelle bezogen werden können. Die Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4479790 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4483626 Abschließend weise ich darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheitsfreiheit Nordrhein-Westfalen anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen