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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
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Von
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Betreff
Einsatzberichte und Einsatzanordnungen für sog. Querdenken Demos 2020/21 [#236086]
Datum
22. Dezember 2021 12:07
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Antwort des BMI auf eine IFG Anfrage vom 19.11.2021 wurde bekanntgegeben, dass Einsatzanordungen der Berliner Polizei zu sog. "Querdenken" Demos an den UN Sonderbotschafter für Folter, Nils Melzer, übermittelt wurden - siehe Auszug des Anschreibens von Melzer an die Budesregierung im Anhang. Die betrifft Versammlungen am 9.10.2020, 1.5.2021, 24.7.2021 und 1.8.2021. link der IFG Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahme-an-die-un-zu-polizeigewalt-auf-sog-querdenken-demos-zb-in-berlin-am-182020-und-2982020/ 1.) Ich bitte mir diese Einsatzanordnungen, mit aller zugehörigen Kommunikation (inkl. vorangegangene und daran anschließende) mit dem AA, der UN und Herrn Melzer, zu übersenden. 2.) Zusätzlich bitte ich um Zusendung der Einsatzanordnungen für 18.11.2020 und 28./29.8.2021, sowie, zu Vergleichszwecken, für die sog. "Mietdendeckel Demos" am 15.04.2021 in Kreuzberg. 3.) Bitte stellen sie nicht nur die an Herrn Melzer übermittelten Auszüge zur Verfügung sondern sämtliche Einsatzanordnungen komplett - auch die Anordnungen an Beamte des Bundes und anderer Bundesländer. 4.) Bitte stellen sie für 18.11.2020, 1.8.2021 und 28./29.8.2021 auch die internen Einsatzberichte der Polizei zur Verfügung, die nach den Demonstrationen erstellt worden sind. 5.) Bitte senden sie mir eine Aufstellung aller Anzeigen gegen Polizisten im Rahmen von Versammlungen für 2019, 2020 und 2021 zur Verfügung mit Angabe von: - Zahl der beteiligten Beamten - Status / Ergebnis des Verfahrens - Disziplinarverfahren ja/nein - Ergebnis Disziplinarverfahren Sollte eine solche Aufstellung nicht verfügbar sein, senden sie mir ersatzweise bitte Folgendes mit allen oben genannten Details zu: - Aufstellung wie oben, jedoch alle Fälle, nicht nur auf Versammlungen - Aufstellung wie oben, jedoch für alle sieben oben genannten Versammlungen Bitte senden sie in jedem Fall eine Aufstellung über Anzeigen gegen Berliner Polizisten, auch wenn diese nicht in der oben gewünschten Form vorliegen sollten. 6.) Bitte senden sie mir Folgendes bezüglich des Besuchs von Herrn Melzer zu: - alle interne Emails, Präsentationen und Briefings für Führungskräfte mit neuen Anweisungen (Einsatzstrategie, Dienstanweisungen etc.) die aus der Intervention von Hr. Melzer resultierten - alle Dokumente die eine neue Einsatzstrategie oder neue Einsatzsanordnungen aufgrund der Intervention Melzers dokumentieren. - jegliche Kommunikation mit dem Innensenator Geisel bzgl. aufgrund Herrn Melzers Intervention angepasster Einsatzstrategie für sog. "Querdenken Demos." 7.) Bitte senden sie mir alle Kommunikation mit dem Innensenator Berlins und dem regierenden Bürgermeister von Berlin Müller zur Einsatzstrategie am 18.11.2020, 1.8.2021 und 28./29.8.2021 auf den sog. "Querdenker Demos" zu. Insbesondere Wünsche der beiden Herren bzgl. "niedrige Einsatzsschwelle", Anwendung unmittelbaren Zwangs, etc. 8.) Bitte senden sie mir auch alle internen Verlautbarungen, Aushänge, Rundmails, Einsatzanordnungen etc. der Berliner Polizeipräsidentin Slowik zur Einsatzstrategie am 18.11.2020, 1.8.2021 und 28./29.8.2021 auf den sog. "Querdenker Demos" zu. Insbesondere Wünsche bzgl. "niedrige Einsatzsschwelle", Anwendung unmittelbaren Zwangs, etc.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236086/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller/in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, anbei der Auszug aus dem Anschreiben von Herrn Melzer an die Bundesregierung in de…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Einsatzberichte und Einsatzanordnungen für sog. Querdenken Demos 2020/21 [#236086]
Datum
22. Dezember 2021 12:08
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
1,3 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei der Auszug aus dem Anschreiben von Herrn Melzer an die Bundesregierung in dem die angeforderten Einsatzanordnungen erwähnt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - scan4.pdf Anfragenr: 236086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236086/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizei Berlin
Komplette Ablehnung der IFG Anfrage Der Antrag wird komplett abgelehnt, weil: - Informationen teils nicht vorlagen…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Komplette Ablehnung der IFG Anfrage
Datum
14. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
Der Antrag wird komplett abgelehnt, weil: - Informationen teils nicht vorlagen oder erst zu erstellen wären - staatliches und polizeiliches Handeln /Zitat/ "darf nicht kalkulierbar sein" - "Durch die Veröffentlichung (...) könnte der inner- und zwischebehördliche Willensbildungsprozess beeinträchtigt werden." Die Ablehnung bedeutet, dass jegliche Form von Transparenz bzgl. der Menschenrechtsverpflichtungen, der die Polizei Berlin nachzukommen hat, abgelehnt wird. Angesichts der von der UNO angemahnten Zunahme exzessiver Polizeigewalt in Deutschland, und ganz besonders in Berlin, ist dies ein Armutszeugnis für unsere Demokratie. Polizeigewalt wird in Deutschland verharmlost, bis zum Meineid geleugnet, relativiert und vollkommen intransparent behandelt. Ich werde hiergegen Widerspruch einlegen und die Presse informieren.