Einsatzberichte zu den Kontrollen der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen im Zeitraum 14.-16.05.2021

Die Einsatzberichte zu den Kontrollen der "Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen vom 29.04.2021" (Az. 14-180403-0040-0012, https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2021/05/210504_allgemeinverfuegung_bpod-b_file.pdf;jsessionid=D74733E690EF608D9941994581E50988.1_cid297?__blob=publicationFile&v=2) im Zeitraum 14.-16.05.2021

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. August 2021
  • Frist
    4. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Einsatzberichte zu den…
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatzberichte zu den Kontrollen der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen im Zeitraum 14.-16.05.2021 [#225943]
Datum
1. August 2021 12:28
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Einsatzberichte zu den Kontrollen der "Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen vom 29.04.2021" (Az. 14-180403-0040-0012, https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2021/05/210504_allgemeinverfuegung_bpod-b_file.pdf;jsessionid=D74733E690EF608D9941994581E50988.1_cid297?__blob=publicationFile&v=2) im Zeitraum 14.-16.05.2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225943/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Berlin
Az.: SB 31 - 10 00 11 - 03/21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 1. August 2020 ist am selben Tag in der Bu…
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
WG: Einsatzberichte zu den Kontrollen der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen im Zeitraum 14.-16.05.2021 [#225943]
Datum
3. August 2021 09:22
Status
Warte auf Antwort
Az.: SB 31 - 10 00 11 - 03/21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 1. August 2020 ist am selben Tag in der Bundespolizeidirektion Berlin eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung und Bearbeitung Ihres Ersuchens werden Sie eine Antwort erhalten. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeidirektion Berlin
Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 1. August 2021 [#225943] SB 31 - 10 00 11 - 03/21 Sehr [geschwärzt], der …
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 1. August 2021 [#225943]
Datum
25. August 2021 10:51
Status
Warte auf Antwort
SB 31 - 10 00 11 - 03/21 Sehr [geschwärzt], der Anlage entnehmen Sie bitte das Antwortschreiben vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Bundespolizeidirektion Berlin | Sachbereich 31 - Justiziariat | Justiziar [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einsatzberichte zu den Kontrollen der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen im Zeitraum 14.-16.05.2021“ [#225943]
Datum
25. August 2021 22:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225943/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil 1.) Die Behörde die Herausgabe dem VIG und dem UIG nicht geprüft hat. 2.) § 3 Nr. 1 c) IFG: Es wird lediglich behauptet, die Veröffentlichung könnte Auswirkungen auf Belange der inneren Sicherheit haben. § 3 Nr. 1 c) IFG schützt jedoch nicht jegliche Belange der inneren Sicherheit sondern "erhebliche Belange" (BeckOK InfoMedienR/Schirmer, Rn. 62 § 3 IFG). Insofern fehlt es am Sachvortrag der Behörde. Weiterhin ist die Behörde verpflichtet, darzulegen, dass die konkrete Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen besteht und eine Gefahrenprognose aufzustellen. (BeckOK InfoMedienR/Schirmer, Rn. 65 § 3 IFG) Insofern fehlt es am Sachvortrag der Behörde. Ein pauschaler Verweis auf Basis von Spekulationen, die Informationen könnten dazu genutzt werden, bei vergleichbaren Maßnahmen die Durchführung gezielt zu beeinträchtigen bzw. zu verhindern genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen. 3.) § 3 Nr. 2 IFG: Die Behörde behauptet, die Veröffentlichung könne die öffentliche Sicherheit gefährden. Die Behörde ist hier in der Darlegungslast (Schoch IFG, Rn. 157 § 3 IFG), trägt aber auch hier nichts dazu vor. Insofern verweise ich auf 2.) 4.) § 3 Nr. 4 IFG: Die Behörde trägt vor, dass die Dokumente vollständig als VS-NfD eingestuft wären. Die Behörde trägt jedoch nicht vor, wieso die Einstufung aktuell aufrecht erhalten wird, obwohl die polizeilichen Maßnahmen vier Monate zurück liegen. Weiterhin ist die Einstufung als VS-NfD, zumindest in ihrer Gesamtheit, nicht glaubhaft. Bereits in der Vergangenheit hat die Bundespolizeidirektion Hannover vergleichbare Kontrollmaßnahmen durchgeführt und die dazugehörigen Dokumente mit Teilschwärzungen gebührenfrei herausgegeben. Ungeschwärzt wurden dabei unter anderem folgende Dokumentabschnitte herausgegeben: "Anlass und Ablauf", "Verhalten Bevölkerung und Medienvertreter", "Störerverhalten, -taktik, -technik", "Maßnahmen der Bundespolizei", "Erfahrungen mit Führungs- und Einsatzmitteln" und "Reaktionen in der Öffentlichkeit und den Medien") Sie können sich hier einen Eindruck von dem dort herausgegebenen Bericht machen: https://fragdenstaat.de/anfrage/einsatzberichte-zu-den-kontrollen-der-allgemeinverfugung-zum-mitfuhrverbot-von-schusswaffen-schreckschusswaffen-hieb-sto-und-stichwaffen-messern-aller-art-im-hbf-hamburg-im-zeitraum-25-27-mai-2018/172844/anhang/einsatzbericht-vom-01-august-2018_geschwaerzt.pdf Sie waren in diesem Verfahren ebenfalls vermittelnd tätig (Ihr AZ: 15-725/007 II#0428; FdS https://fragdenstaat.de/a/35115) 5.) Die Behörde hat die nach § 9 Abs. 2 IFG erforderliche Angabe unterlassen, ob und wann der Informationszugang ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225943.pdf - 2021-08-25_1-20210825_AntwortschreibenanHerrnNAMENAME.pdf Anfragenr: 225943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225943/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-725/007 II#0601 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Einsatzberichte zu den Kontrollen der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen im Zeitraum 14.-16.05.2021“ [#225943] # 25-725/007 II#0601
Datum
2. November 2021 08:04
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-725/007 II#0601 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Bundespolizeidirektion #25-725/007 II#0…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Bundespolizeidirektion #25-725/007 II#0601
Datum
22. Dezember 2021 11:06
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/007 II#0601 Sehr Antragsteller/in in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Bundespolizeidirektion #25-725/007 …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Bundespolizeidirektion #25-725/007 II#0601 [#225943]
Datum
22. Dezember 2021 19:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Vermittlung! Stand heute, 22.12.2021, 19:15 Uhr, habe ich die eine teilgeschwärzte Fassung der Einsatzberichte noch nicht erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225943/
Bundespolizeidirektion Berlin
Ihr Ersuchen vom 1. August 2021 [#225943] | Aktuelle zustellfähige Postanschrift SB 31 - 10 00 11 - 03/21 Sehr An…
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
Ihr Ersuchen vom 1. August 2021 [#225943] | Aktuelle zustellfähige Postanschrift
Datum
6. Januar 2022 13:59
Status
Warte auf Antwort
SB 31 - 10 00 11 - 03/21 Sehr Antragsteller/in zwecks abschließender Übersendung der teilgeschwärzten Einsatzberichte bitte ich noch um Mitteilung einer aktuellen zustellfähigen Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Ersuchen vom 1. August 2021 [#225943] | Aktuelle zustellfähige Postanschrift [#225943] Sehr << Anred…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Ersuchen vom 1. August 2021 [#225943] | Aktuelle zustellfähige Postanschrift [#225943]
Datum
8. Januar 2022 00:43
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht! Bitte schicken Sie mir die Berichte einfach per E-Mail zu. Sollten Sie als Anhang zu groß sein, so finden Sie in dieser E-Mail unten einen Link, um Dateien hochzuladen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225943/
Bundespolizeidirektion Berlin
AW: Ihr Ersuchen vom 1. August 2021 [#225943] | Postanschrift | Elektronische Übersendung SB 31 - 10 00 11 - 03/21…
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
AW: Ihr Ersuchen vom 1. August 2021 [#225943] | Postanschrift | Elektronische Übersendung
Datum
10. Januar 2022 09:47
Status
Warte auf Antwort
SB 31 - 10 00 11 - 03/21 Sehr Antragsteller/in Ihre Bitte um elektronische Übersendung der Einsatzberichte habe ich zur Kenntnis genommen. Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass aus rechtlichen Gründen nur eine postalische Übersendung in Betracht kommt. Ich bitte daher erneut um Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift, um Ihrem Auskunftsbegehren entsprechen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Ersuchen vom 1. August 2021 [#225943] | Postanschrift | Elektronische Übersendung [#225943] Sehr << …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Ersuchen vom 1. August 2021 [#225943] | Postanschrift | Elektronische Übersendung [#225943]
Datum
16. Januar 2022 16:44
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Postanschrift finden Sie unten. Ich bitte trotzdem um parallele elektronische Übermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225943/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundespolizeidirektion Berlin
Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einsatzberichte wurden mit Schwärzungen herausgegeben.
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
21. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
Einsatzberichte wurden mit Schwärzungen herausgegeben.

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AW: Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#225943] Sehr << Anrede >> ich danke Ih…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#225943]
Datum
5. Februar 2022 10:13
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
einsatzberichte-0024.jpg
343,3 KB
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Übersendung. Im Anhang finden Sie das Empfangsbekenntnis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - einsatzberichte-0024.jpg Anfragenr: 225943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225943/