Einsatzberichte zu den Protesten am Kraftwerk Datteln 4 um den 02.02.20

sämtliche angefertigte Einsatzberichte bezüglich der Proteste am Krafwerk Datteln 4 um den 02.02.20

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatzberichte zu den Protesten am Kraftwerk Datteln 4 um den 02.02.20 [#180374]
Datum
14. Februar 2020 10:58
An
Polizeipräsidium Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche angefertigte Einsatzberichte bezüglich der Proteste am Krafwerk Datteln 4 um den 02.02.20
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180374
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Recklinghausen
Polizeipräsidium Recklinghausen …
Von
Polizeipräsidium Recklinghausen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 14.02.2020 - Einsatzberichte zu den Protesten am Kraftwerk Datteln 4 um den 02.02.20 [#180374]
Datum
13. März 2020 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Recklinghausen Recklinghausen, 13.03.2020 Leitungsstab SG 1 - 30.01 Herrn Antragsteller/in Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einsatzberichte zu den Protesten am Kraftwerk Datteln 4 um den 02.02.20 [#180374] Ihre Anfrage vom 14.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Anlage übersende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen