Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Einsatzfähigkeit der Streitkräfte

1.Eine Aufstellung wie viele Soldatinnen und Soldaten im Moment in der Bundeswehr Ihren Dienst verrichten. Bitte Schlüsseln Sie hier nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Religion auf.

2. Welche Waffensysteme der Bundeswehr sind derzeit nicht Einsatzfähig und wann werden Sie voraussichtlich wieder zu Verfügung stehen. Bitte gehen Sie hier von allen Truppengattungen aus.

3. Welche Waffensysteme und in welcher Menge plant die Bundeswehr in den kommenden 10 Jahren. Zu welchen Kosten.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. April 2018
  • Frist
    15. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.Eine Aufstellu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatzfähigkeit der Streitkräfte [#28803]
Datum
11. April 2018 13:46
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.Eine Aufstellung wie viele Soldatinnen und Soldaten im Moment in der Bundeswehr Ihren Dienst verrichten. Bitte Schlüsseln Sie hier nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Religion auf. 2. Welche Waffensysteme der Bundeswehr sind derzeit nicht Einsatzfähig und wann werden Sie voraussichtlich wieder zu Verfügung stehen. Bitte gehen Sie hier von allen Truppengattungen aus. 3. Welche Waffensysteme und in welcher Menge plant die Bundeswehr in den kommenden 10 Jahren. Zu welchen Kosten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-730 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützte…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Einsatzfähigkeit der Streitkräfte [#28803]
Datum
12. April 2018 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-730 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 11. April 2018 (s.u.). Voraussichtlich wird vorliegend die Bekanntgabe eines zumindest teilablehnenden Bescheides erforderlich. Zur Fortsetzung des Verfahrens bitte ich Sie daher um Übermittlung Ihrer zustellfähigen Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.