Einsatzführungskommando Standort

hiermit bitte ich um Auskunft über folgende Fragen:

1. Wieso wurde das Einsatzführungskommando gerade in der Kaserne Wildpark-West angesiedelt? Anscheinend soll das 2001 geschehen sein.

2. Welche Standortvorteile hatte Wildpark-West im Vergleich zu anderen Standorten?

3. Welche Stimmen haben sich für den Standort Wildpark-West eingesetzt?

4. Hatte das Einsatzführungskommando irgend eine Vorläuferorganisation oder (teilweise) funktionell äquivalente Institution in der Vergangenheit?

5. Gibt es einen Organisationserlass zur Aufstellung des Einsatzführungskommando und wenn ja wie lautet dieser im Wortlaut und wer hat ihn erlassen? Gibt es ein Aktenzeichen?

Mit freundlichen Grüssen

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Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit bitte ic…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatzführungskommando Standort [#217612]
Datum
7. April 2021 10:14
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit bitte ich um Auskunft über folgende Fragen: 1. Wieso wurde das Einsatzführungskommando gerade in der Kaserne Wildpark-West angesiedelt? Anscheinend soll das 2001 geschehen sein. 2. Welche Standortvorteile hatte Wildpark-West im Vergleich zu anderen Standorten? 3. Welche Stimmen haben sich für den Standort Wildpark-West eingesetzt? 4. Hatte das Einsatzführungskommando irgend eine Vorläuferorganisation oder (teilweise) funktionell äquivalente Institution in der Vergangenheit? 5. Gibt es einen Organisationserlass zur Aufstellung des Einsatzführungskommando und wenn ja wie lautet dieser im Wortlaut und wer hat ihn erlassen? Gibt es ein Aktenzeichen? Mit freundlichen Grüssen Antragsteller/in Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217612/upload/cfe3469060d29f84ba20572ed97d41f08aa79f6f/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1571 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Einsatzführungskommando Standort [#217612]
Datum
29. April 2021 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1571 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 07.04.2021 (s.u.) Seht geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 07.04.2021 (Bezug). Ihre Fragen sind jedoch nicht vom Anwendungsbereich des IFG erfasst. Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG erstreckt sich dabei ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden sind. Amtliche Informationen sind nach § 2 Nr. 1 IFG amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, die Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs sind. Mit Ihren Fragestellungen begehren Sie keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG, sondern bitten um Mitteilung von Hintergrundinformationen, Kenntnis-/Sachständen, Einschätzungen, Bewertungen o.ä.. Ich habe Ihre Frage daher als sog. Bürgeranfrage an die zuständigen Stellen im Hause weitergeleitet; Sie werden von dort ein Antwortschreiben erhalten. Um Bearbeitungsverzögerungen zu vermeiden, wenden Sie sich bei vergleichbaren künftigen Fragestellungen bitte ohne Bezugnahme auf das IFG an folgende Adresse: https://www.bmvg.de/de/kontakt Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr Antragsteller/in für Ihr Interesse an der Bundeswehr und dem Standort des Einsatzführungskommandos der Bund…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Einsatzführungskommando Standort [#217612]
Datum
7. Mai 2021 11:09
Status
Sehr Antragsteller/in für Ihr Interesse an der Bundeswehr und dem Standort des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr danken wir Ihnen und teilen Ihnen hierzu zu Ihren Fragen zusammenfassend Folgendes mit: Die Auswahl des Standortes begründete sich in der Beachtung des Beschlusses der Unabhängigen Föderalismuskommission vom 27. Mai 1992 für eine ausgeglichene Verteilung von Bundesbehörden unter besonderer Berücksichtigung der neuen Länder. Am Standort war für eine Aufstellung eines solchen Kommandos die benötigte Infrastruktur bereits vorhanden. Mit der Übergabe der sogenannten Kaserne Wildpark-West oder Kaserne Wildpark an die Bundeswehr 1990 wurde zunächst das Heereskommando Ost aufgestellt, aus dem am 16. April 1991 das Korps und Territorialkommando Ost hervorging. 1995 erfolgte die Aufstellung des Kommandos IV. Korps und seit dem 1. Juli 2001 ist das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Schwielowsee aufgestellt (der älteste noch verfügbare Organisationsbefehl des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr ist vom 24. Mai 2006, Az 10-87-25/C/VS-NfD, Organisationsbefehl 604/2006 (SKB), Herausgeber: Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr und Inspekteur der Streitkräftebasis Fü S VII 2). Der Organisationsbefehl ist ist dienstlich und als Verschlusssache - nur den Dienstgebrauch eingestuft und kann deshalb nicht herausgegeben werden. Alle Einsätze der Bundeswehr werden grundsätzlich vom Einsatzführungskommando der Bundeswehr in der Henning-von-Tresckow-Kaserne in Geltow bei Potsdam geplant und geführt. Die Aufstellung des Kommandos im Sommer 2001 war zentrales Element der grundlegenden Erneuerung der Bundeswehr durch den Bundesminister der Verteidigung. Dieser Erneuerungsprozess dauert bis in die Gegenwart an. Er ermöglicht den Streitkräften die schnelle Anpassung an sich verändernde sicherheits- und militärpolitische Erfordernisse. Es ist damit die operative Führungsebene der Bundeswehr und gibt als einzige Dienststelle nationale Weisungen an die Führerinnen und die Führer der Kontingente in den Einsatzgebieten. Das Einsatzführungskommando stellt sicher, dass der Einsatz deutscher Kräfte mandatskonform erfolgt und die Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland nicht verletzt. Der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr trägt gegenüber dem Generalinspekteur der Bundeswehr die Verantwortung für die Führung der ihm unterstellten Einsatzkräfte. Wir hoffen, Ihnen damit Ihre Fragen sachgerecht beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen