Einsatzgrund für die beiden A340 (16+01 und 16+02) der Flugbereitschaft in Las Vegas (USA) am 19.03.2020

Informationen zu folgendem Vorgang:

Anhand der ADS-B Transpondersignale war über öffentlich zugängliche Quellen ersichtlich, dass die beiden A340 der Flugbereitschaft des Bundesministerium der Verteidigung vom 19.03.2020 bis zum 21.03.2020, Flüge von Köln/Bonn nach Las Vegas (USA) absolviert haben.
(Quelle: ADS-B Transpondersignale über öffnentliche Trackingseiten für Flugbewegungen, z.B: https://tar1090.adsbexchange.com/?icao=3e89e7&showTrace=2020-03-20)

Kann bestätigt werden, dass sich sowohl die Konrad Adenauer (16+01) als auch die Theodor Heuss (16+02) am 19.03.2020 in Las Vegas (USA) aufgehalten haben?
Was war der Grund bzw. Einsatzzweck für diese Flüge?
Können die Kosten für diese spezifischen Einsätze angegeben werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • 33 Follower:innen
Andre Meuser
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Information…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meuser
Betreff
Einsatzgrund für die beiden A340 (16+01 und 16+02) der Flugbereitschaft in Las Vegas (USA) am 19.03.2020 [#183049]
Datum
21. März 2020 13:29
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu folgendem Vorgang: Anhand der ADS-B Transpondersignale war über öffentlich zugängliche Quellen ersichtlich, dass die beiden A340 der Flugbereitschaft des Bundesministerium der Verteidigung vom 19.03.2020 bis zum 21.03.2020, Flüge von Köln/Bonn nach Las Vegas (USA) absolviert haben. (Quelle: ADS-B Transpondersignale über öffnentliche Trackingseiten für Flugbewegungen, z.B: https://tar1090.adsbexchange.com/?icao=3e89e7&showTrace=2020-03-20) Kann bestätigt werden, dass sich sowohl die Konrad Adenauer (16+01) als auch die Theodor Heuss (16+02) am 19.03.2020 in Las Vegas (USA) aufgehalten haben? Was war der Grund bzw. Einsatzzweck für diese Flüge? Können die Kosten für diese spezifischen Einsätze angegeben werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meuser Anfragenr: 183049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183049
Mit freundlichen Grüßen Andre Meuser
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1298 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21.03.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Einsatzgrund für die beiden A340 (16+01 und 16+02) der Flugbereitschaft in Las Vegas (USA) am 19.03.2020 [#183049]
Datum
23. März 2020 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1298 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21.03.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Meuser, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 21. März 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1298 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1298 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Einsatzgrund für die beiden A340 (16+01 und 16+02) der Flugbereitschaft in Las Vegas (USA) am 19.03.2020 [#183049]
Datum
1. April 2020 16:50
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1298 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.03.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1298 vom 23.03.2020 Sehr geehrter Herr Meuser, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 21. März 2020 (Bezug 1.). Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung ist ein militärischer Verband der Luftwaffe. Der Flugdienst ihrer fliegenden Besatzungen dient der Erfüllung der Aufgaben der Bundeswehr. Die Luftfahrzeuge des Verbandes werden auch für Sonderflüge zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereiches genutzt. Beide Luftfahrzeuge A340 waren im angesprochenen Zeitraum mit einem militärischem Auftrag des europäischen Lufttransportkommandos (EATC) zur Rückverlegung von Personal der Luftwaffe eingesetzt, das an einer multinationalen Übung teilgenommen hatte. Die entsprechenden Flugstunden sind im Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung enthalten. Der Bundeswehr entstanden durch diesen militärischen Einsatz keine zusätzlichen Ausgaben. Mit freundlichen Grüßen