Einsatzkonzept Räumung Lützerath

- Einsatzkonzept für die Räumung von Lützerath
- Einsatzprotokolle der Räumung bzw damit in Verbindung stehenden Einsätze

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
  • 4 Follower:innen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Einsatzkonzept Räumung Lützerath [#267766]
Datum
15. Januar 2023 11:46
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Einsatzkonzept für die Räumung von Lützerath - Einsatzprotokolle der Räumung bzw damit in Verbindung stehenden Einsätze
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267766/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 19/2023 Sehr <<entfernt>>, anbei erhalten Sie das Ant…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Einsatzkonzept Räumung Lützerath [#267766]
Datum
10. Februar 2023 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 19/2023 Sehr <<entfernt>>, anbei erhalten Sie das Antwortschreiben hinsichtlich Ihrer IFG Anfrage sowie das Infoblatt zum Datenschutz/Hinweis zur Aufsichtsbehörde. Ich hoffe, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einsatzkonzept Räumung Lützerath“ [#267766]
Datum
14. Februar 2023 14:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/267766/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da meine Anfrage zu Unrecht abgelehnt wurde. Die Polizei begründet die Ablehnung wie folgt: Einsatzkonzepte und -Protokolle seinen nicht Teil der Verwaltungstätigkeit und fielen damit nicht unter das IFG. Zudem würde deren Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen. Dabei verkennt die Polizei, dass ihr Handeln durchaus Verwaltungstätigkeit ist (vgl OVG Köln 13 K 2710/17). Bei einer Ablehnung aufgrund einer Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegt die Darlegungslast bei der Behörde (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 15 A 3909/18). Dieser kommt die Behörde nicht nach, sie verweißt lediglich abstrakt darauf, dass Einsatzkonzepte und -Protkolle polizeitaktische Maßnahmen und Informationen enthalten, deren Bekanntwerden die Tätigkeit der Polizei gefährden würde. Dies überzeugt auch daher nicht, da die Polizei Aachen in der nahen Vergangenheit bereits Einsatzprotokolle herausgegeben hat: https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlung-am-22-01-2022/ Ich bitte Sie daher, bei der Aachener Polizei daraufhinzuwirken, dass mir der mir rechtliche zustehende Informationsanspruch gewährt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anhänge: - 267766.pdf - 2023-02-10_1-2023-02-10-antwortschreibeneinsatzkonzeptionrumungltzerath.pdf - 2023-02-10_1-infoblatt-ifganfragen.pdf Anfragenr: 267766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267766/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Guten Tag << Anrede >> Ich würde Sie bitten, Ihren Bescheid vom 10.02.2023 zu korrigieren und mir Zug…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Einsatzkonzept Räumung Lützerath“ [#267766]
Datum
14. Februar 2023 14:23
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> Ich würde Sie bitten, Ihren Bescheid vom 10.02.2023 zu korrigieren und mir Zugang zu den angefragten Informationen zu gewähren. Meine Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt. Sie begründen die Ablehnung damit, dass Einsatzkonzepte und -Protokolle nicht Teil der Verwaltungstätigkeit seien und damit nicht unter das IFG fielen. Zudem würde deren Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen. Nach stehender Rechtssprechung ist die Tätigkeit der Polizei allerdings durchaus Verwaltungstätigkeit (OVG Köln 13 K 2710/17). Zudem liegt die Darlegungslast bei einer Ablehnung nach § 6 lit. a bei der Behörde (OVG NRW, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 15 A 3909/18 openJur Rn. 26 [1]). Dieser kommen Sie nicht nach, sondern verweisen lediglich abstrakt darauf, dass Einsatzkonzepte und -Protokolle polizeitaktische Maßnahmen und Informationen enthalten, deren Bekanntwerden die Tätigkeit der Polizei gefährden würde. Jedoch ist eine Begründung, warum eine nachteilige Auswirkung *konkret* zu erwarten ist nötig (OVG NRW, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 15 A 3909/18 openJur Rn. 19). Darüber hinaus ist stets eine teilweise Zugänglichmachung zu prüfen, z.B. in dem schützenswerte Teile des Konzepts bzw. der Protokolle geschwärzt werden. Dies ist hier nicht erkennbar geschehen. Es ist – selbst wenn wir annehmen, dass sich in den Dokumenten schützenwerte Informationen befinden – nicht davon auszugehen, dass diese das gesamte Dokument ausmachen. Die Argumentation überzeugt auch daher nicht, da Sie in der nahen Vergangenheit bereits Einsatzprotokolle herausgegeben haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlung-am-22-01-2022/ Ich bitte Sie daher, den Bescheid zu korrigieren und mir die Informationen, ggf teilweise geschwärzt, zugänglich zu machen. Für Rückfragen stehe ich gerne auch telefonisch unter der unten angegebenen Telefonnummer zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> [1]: https://openjur.de/u/2191166.html#rdnr26 Anfragenr: 267766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267766/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 19/2023 Az. LDI NRW 209.2.3.1.5-1220/23 Sehr <<entfernt>&…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Einsatzkonzept Räumung Lützerath“ [#267766]
Datum
10. März 2023 10:21
Status
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 19/2023 Az. LDI NRW 209.2.3.1.5-1220/23 Sehr <<entfernt>>, in der Anlage übersende ich die Stellungnahme hinsichtlich Ihrer Ausführungen mit E-Mail vom 14.02.2023. Weiterhin finden die Hinweise seitens der LDI NRW Berücksichtigung. Ich hoffe somit, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben. Sollten noch Rückfragen offen sein, stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße