Einsatzkosten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg 2017
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bezug auf die am 27.06.2017 gestellte Anfrage an die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (https://fragdenstaat.de/a/23709) bitte ich Sie mir folgende Informationen zuzusenden:
- Die vollständigen Einsatzabrechnung(en) (inkl. Kosten für Helferstunden nach Hauptamt / Ehrenamt, Material)
- Kostenabrechnungen (ersatzweise Schätzungen / Pressemeldungen) aller THW-Einsatz der Jahre 2015 - 2017, die über ein vergleichbares Kostenvolumen (mind. 1,5 Mio € Anteil THW) verfügen.
- Alle nicht-zurückgewiesenen Amtshilfeersuchen die im Kontext des G20-Gipfels an das Technische Hilfswerk gerichtet worden sind.
- Alle Lagemeldungen seitens der THW-Leitung und der Landesverbände (inkl. Geschäftsstellen) an das Bundesministerium des Inneren und andere Behörden gerichtet worden sind (keine THW-internen Lagemeldungen; keine operativ-taktischen Lagemeldungen innerhalb der Einsatzstruktur)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum6. März 2018
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7. April 2018
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