Einsatzkosten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg 2017

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezug auf die am 27.06.2017 gestellte Anfrage an die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (https://fragdenstaat.de/a/23709) bitte ich Sie mir folgende Informationen zuzusenden:
- Die vollständigen Einsatzabrechnung(en) (inkl. Kosten für Helferstunden nach Hauptamt / Ehrenamt, Material)
- Kostenabrechnungen (ersatzweise Schätzungen / Pressemeldungen) aller THW-Einsatz der Jahre 2015 - 2017, die über ein vergleichbares Kostenvolumen (mind. 1,5 Mio € Anteil THW) verfügen.
- Alle nicht-zurückgewiesenen Amtshilfeersuchen die im Kontext des G20-Gipfels an das Technische Hilfswerk gerichtet worden sind.
- Alle Lagemeldungen seitens der THW-Leitung und der Landesverbände (inkl. Geschäftsstellen) an das Bundesministerium des Inneren und andere Behörden gerichtet worden sind (keine THW-internen Lagemeldungen; keine operativ-taktischen Lagemeldungen innerhalb der Einsatzstruktur)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. März 2018
  • Frist
    7. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bezug auf die am 27.06.2017 gestellte Anfrage an…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatzkosten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg 2017 [#26891]
Datum
6. März 2018 12:19
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bezug auf die am 27.06.2017 gestellte Anfrage an die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (https://fragdenstaat.de/a/23709) bitte ich Sie mir folgende Informationen zuzusenden: - Die vollständigen Einsatzabrechnung(en) (inkl. Kosten für Helferstunden nach Hauptamt / Ehrenamt, Material) - Kostenabrechnungen (ersatzweise Schätzungen / Pressemeldungen) aller THW-Einsatz der Jahre 2015 - 2017, die über ein vergleichbares Kostenvolumen (mind. 1,5 Mio € Anteil THW) verfügen. - Alle nicht-zurückgewiesenen Amtshilfeersuchen die im Kontext des G20-Gipfels an das Technische Hilfswerk gerichtet worden sind. - Alle Lagemeldungen seitens der THW-Leitung und der Landesverbände (inkl. Geschäftsstellen) an das Bundesministerium des Inneren und andere Behörden gerichtet worden sind (keine THW-internen Lagemeldungen; keine operativ-taktischen Lagemeldungen innerhalb der Einsatzstruktur) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1523 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Einsatzkosten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg 2017 [#26891] - (#1523)
Datum
19. März 2018 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/4#1523 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil absehbar ist, dass Ihre Anfrage nicht im kostenfreien Rahmen zu bearbeiten ist. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die genaue Höhe der zu erhebenden Gebühren kann leider erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages festgestellt werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen