Einsatzkosten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg 2017.

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Präambel:

die Tagesschau berichtet über ein Einsatzvolumen i.H.v 1.6 Mio € für den THW-Einsatz im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg (2017 - https://www.tagesschau.de/inland/kosten-gzwanzig-101.html). Als ehemaliger, langjähriger Helfer im THW interessiere ich mich für die Details des Einsatz - insb. auch wg. der politischen Brisanz des G20 Gipfels.

Mir ist bekannt, dass die einige der angefragte Dokumente aktuell noch nicht vorliegen oder ggf. aus einsatztaktischen Gründen als Vertraulich eingestuft worden sein könnte. Hier bitte ich insbesondere um eine Zusendung nach dem Einsatz, so dass die Dokumente insbesondere vorliegen und außerdem die Sicherheit des Einsatz nicht mehr gefährdet werden kann.

Ziel ist eine möglichst vollständige, öffentliche Dokumentation Arbeit des THW (insb. auch ehrenamtlich) zur öffentlichen Debatte über die politische Bewertung des Einsatzes.

2. Anfrage
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die vollständigen Einsatzabrechnung(en) (inkl. Kosten für Helferstunden nach Hauptamt / Ehrenamt, Material)
- Kostenabrechnungen (ersatzweise Schätzungen / Pressemeldungen) aller THW-Einsatz der Jahre 2015 - 2017, die über ein vergleichbares Kostenvolumen (mind. 1,5 Mio € Anteil THW) verfügen.
- Alle nicht-zurückgewiesenen Amtshilfeersuchen die im Kontext des G20-Gipfels an das Technische Hilfswerk gerichtet worden sind.
- Alle Lagemeldungen seitens der THW-Leitung und der Landesverbände (inkl. Geschäftsstellen) an das Bundesministerium des Inneren und andere Behörden gerichtet worden sind - keine THW-internen Lagemeldungen; keine operativ-taktischen Lagemeldungen innerhalb der Einsatzstruktur.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Die angefragten Informationen (insb. zur Abrechnung) sind weitestgehend in THWin hinterlegt und können ohne weiteren Aufwand abgerufen werden. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Juni 2017
  • Frist
    29. Dezember 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Präambel: die Tagesschau berichtet über ein Eins…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatzkosten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg 2017. [#23709]
Datum
27. Juni 2017 11:08
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Präambel: die Tagesschau berichtet über ein Einsatzvolumen i.H.v 1.6 Mio € für den THW-Einsatz im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg (2017 - https://www.tagesschau.de/inland/kosten-gzwanzig-101.html). Als ehemaliger, langjähriger Helfer im THW interessiere ich mich für die Details des Einsatz - insb. auch wg. der politischen Brisanz des G20 Gipfels. Mir ist bekannt, dass die einige der angefragte Dokumente aktuell noch nicht vorliegen oder ggf. aus einsatztaktischen Gründen als Vertraulich eingestuft worden sein könnte. Hier bitte ich insbesondere um eine Zusendung nach dem Einsatz, so dass die Dokumente insbesondere vorliegen und außerdem die Sicherheit des Einsatz nicht mehr gefährdet werden kann. Ziel ist eine möglichst vollständige, öffentliche Dokumentation Arbeit des THW (insb. auch ehrenamtlich) zur öffentlichen Debatte über die politische Bewertung des Einsatzes. 2. Anfrage bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die vollständigen Einsatzabrechnung(en) (inkl. Kosten für Helferstunden nach Hauptamt / Ehrenamt, Material) - Kostenabrechnungen (ersatzweise Schätzungen / Pressemeldungen) aller THW-Einsatz der Jahre 2015 - 2017, die über ein vergleichbares Kostenvolumen (mind. 1,5 Mio € Anteil THW) verfügen. - Alle nicht-zurückgewiesenen Amtshilfeersuchen die im Kontext des G20-Gipfels an das Technische Hilfswerk gerichtet worden sind. - Alle Lagemeldungen seitens der THW-Leitung und der Landesverbände (inkl. Geschäftsstellen) an das Bundesministerium des Inneren und andere Behörden gerichtet worden sind - keine THW-internen Lagemeldungen; keine operativ-taktischen Lagemeldungen innerhalb der Einsatzstruktur. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Die angefragten Informationen (insb. zur Abrechnung) sind weitestgehend in THWin hinterlegt und können ohne weiteren Aufwand abgerufen werden. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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