Einsatzkosten Räumung "Liebig 34"

Am vergangenen Freitagmorgen wurde das besetzte Haus „Liebig 34“ in Berlin-Friedrichshain geräumt. Laut Medienberichten wurden bis zu 2.500 Polizeibeamte(innen) eingesetzt. Ich bitte Sie höflich um Mitteilung, wer für die insoweit entstandenen Kosten aufkommen wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 3 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
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Betreff
Einsatzkosten Räumung "Liebig 34" [#200623]
Datum
12. Oktober 2020 20:33
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am vergangenen Freitagmorgen wurde das besetzte Haus „Liebig 34“ in Berlin-Friedrichshain geräumt. Laut Medienberichten wurden bis zu 2.500 Polizeibeamte(innen) eingesetzt. Ich bitte Sie höflich um Mitteilung, wer für die insoweit entstandenen Kosten aufkommen wird.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200623/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Oktober 2020 20:33
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Arbeit der Polizei Berlin. Ihre Anfrage …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Einsatzkosten Räumung "Liebig 34" [#200623]
Datum
26. Oktober 2020 15:10
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Arbeit der Polizei Berlin. Ihre Anfrage hat Herrn Senator Geisel vorgelegen, und ich bin gebeten worden, Ihnen zu antworten. Es ist Aufgabe der Polizei, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die Polizei schützt nicht nur geschriebene Rechtsgüter (z. B. Gesetze) und den Staat, sondern auch individuelle Rechtsgüter der Bürgerinnen und Bürger (z. B. Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum). In diesem Zusammenhang hat sie unter anderem Gefahren abzuwehren, Kriminalität zu bekämpfen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Ausgaben, die im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung für Polizeieinsätze - auch für den von Ihnen beschriebenen - entstehen, sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt. Die Höhe dieser Ausgaben wird auch nicht gesondert erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ergänzend bitte ich Sie höflich um Klarstellung, dass die Kosten vom Land Berlin vol…
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Von
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Betreff
AW: Einsatzkosten Räumung "Liebig 34" [#200623]
Datum
31. Oktober 2020 08:18
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ergänzend bitte ich Sie höflich um Klarstellung, dass die Kosten vom Land Berlin vollständig getragen werden und n i c h t vom Vollstreckungsgläubiger? Insofern wird um Mitteilung der Gründe gebeten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200623/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in gern beantworte ich Ihre weitere Frage. Die Kosten einer aufgrund eines Räumungstit…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Einsatzkosten Räumung "Liebig 34" [#200623]
Datum
5. November 2020 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gern beantworte ich Ihre weitere Frage. Die Kosten einer aufgrund eines Räumungstitels vom Gerichtsvollzieher durchgeführten Räumung/Zwangsräumung trägt zunächst der Vollstreckungsgläubiger, der seinerseits die Kosten beim Vollstreckungsschuldner geltend machen kann. Soweit im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme - z. B. auf Anforderung des Gerichtsvollziehers - ein Polizeieinsatz stattfindet, erfolgt dieser regelmäßig im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr (Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung). Die Kosten dafür trägt das Land Berlin. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte erlauben Sie mir eine Rückfrage: Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhen Ihre Au…
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Betreff
AW: Einsatzkosten Räumung "Liebig 34" [#200623]
Datum
5. November 2020 20:20
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte erlauben Sie mir eine Rückfrage: Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhen Ihre Ausführungen konkret? Was verstehen Sie unter "regelmäßig"? Nach welchen Maßstäben erfolgt insoweit die Abgrenzung? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200623/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Ausführungen erfolgen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes. Das Handel…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Einsatzkosten Räumung "Liebig 34" [#200623]
Datum
17. November 2020 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Ausführungen erfolgen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes. Das Handeln der Polizei beruht auf dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes. Im Land Berlin ist das das "Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln)": http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=ASOG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true Das Wort "regelmäßig" in der Formulierung "... erfolgt regelmäßig im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr ... " ist so zu verstehen, dass es sich bei solchen Einsätzen in jedem wiederkehrenden Fall (= regelmäßig) um Gefahrenabwehr handelt. Die Einsätze erfolgen aber auch gemäß der geltenden gesetzlichen Regelung (=> ASOG Bln) im Rahmen der Gefahrenabwehr. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in nach welchen Maßstäben erfolgt die Abgrenzung ganz konkret. Leider bleiben die bishe…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatzkosten Räumung "Liebig 34" [#200623]
Datum
28. November 2020 15:20
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nach welchen Maßstäben erfolgt die Abgrenzung ganz konkret. Leider bleiben die bisherigen Ausführungen insoweit lediglich im Ungefähren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200623/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer erneuten Nachfrage verweise ich auf meine Antwort vom 17.11.2002. Die Antwo…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Einsatzkosten Räumung "Liebig 34" [#200623]
Datum
30. November 2020 09:40
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer erneuten Nachfrage verweise ich auf meine Antwort vom 17.11.2002. Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus den beiden letzten Sätzen. Ihre Anfrage zu den Einsatzkosten der Räumung "Liebig 34" habe ich bereits beantwortet, daher betrachte ich diese hiermit als erledigt. Ausführungen zum Polizei- und Ordnungsrecht sind nicht Aktenbestandteil. Insoweit bitte ich um Verständnis, dass ich Sie hierzu auf allgemein zugängliche Quellen (z. B. Abhandlungen im Internet, einschlägige Fachliteratur) verweisen muss. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einsatzkosten Räumung "Liebig 34"“ [#200623]
Datum
16. Mai 2021 23:17
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/200623/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Anfrage wurde schlichtweg nicht vollständig beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 200623.pdf - 2020-10-26_1-image001.png Anfragenr: 200623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200623/

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