Einsatzkosten Räumung Meuterei am 25.03.21

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Gesamtkosten für den Einsatz der Berliner Polizei für die Planung,Umsetzung und Räumung des Lokals " Meuterei " in der Reichenberger Str. 58, 10999 Berlin am 25.03.2021.
Bitte sende Sie mir auch die Kosten für Einsatzkräfte, die für die Sicherung und Begleitung aller Kundgebungen im Bezug zur Meuterei Räumung im Einsatz oder zur Bereitschaft abgestellt waren.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatzkosten Räumung Meuterei am 25.03.21 [#216746]
Datum
26. März 2021 22:20
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Gesamtkosten für den Einsatz der Berliner Polizei für die Planung,Umsetzung und Räumung des Lokals " Meuterei " in der Reichenberger Str. 58, 10999 Berlin am 25.03.2021. Bitte sende Sie mir auch die Kosten für Einsatzkräfte, die für die Sicherung und Begleitung aller Kundgebungen im Bezug zur Meuterei Räumung im Einsatz oder zur Bereitschaft abgestellt waren. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216746/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. März 2021 22:20
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 26.03.2021 und danke Ihnen für Ihr Interesse an…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff: Einsatzkosten Räumung Meuterei am 25.03.21 [#216746]/ Ihre E-Mail vom 26.03.2021
Datum
30. März 2021 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,4 KB


Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 26.03.2021 und danke Ihnen für Ihr Interesse an der Arbeit der Polizei Berlin. Es ist Aufgabe der Polizei, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die Polizei schützt nicht nur geschriebene Rechtsgüter (z. B. Gesetze) und den Staat, sondern auch individuelle Rechtsgüter der Bürgerinnen und Bürger (z. B. Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum). In diesem Zusammenhang hat sie unter anderem Gefahren abzuwehren, Kriminalität zu bekämpfen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Ausgaben, die im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung für Polizeieinsätze - auch für den von Ihnen beschriebenen - entstehen, sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt. Die Höhe dieser Ausgaben wird auch nicht gesondert erhoben. Die Angaben zu den Gesamtkosten für den Einsatz und die Einsatzkräfte liegen ausschließlich der Polizei Berlin vor. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben und Ihre Anfrage nicht zuständigkeitshalber dorthin abgegeben werden kann, bitte ich Sie, sich direkt an die Polizei Berlin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen