Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz und Einsätze wegen Rauschgiftkriminalität
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Abschluss der Partnerschaft "Sicherer Alltag" zwischen der Stadt Freiburg und dem Laden Baden-Württemberg wurde das Polizeipräsidium Freiburg ab Dezember 2016 mit 25 zusätzlichen Einsatzkräften des Polizeipräsidiums Einsatz verstärkt. Diese Zahl würde ich gerne einordnen. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:
1. Wie viele Einsatzkräfte hat das Polizeipräsidium Freiburg aktuell (2019) und insgesamt (nicht allein durch die Sicherheitspartnerschaft hinzugekommene) aus dem Polizeipräsidium Einsatz?
2. Wie hat sich diese Zahl in den letzten 20 Jahren entwickelt? Ich bitte um eine Aufschlüsselung der Anzahl der Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums nach Jahren, jeweils zum Stichtag 1. Januar.
3. Wie viele Einsätze wurden in den letzten 20 Jahren durch Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Freiburg aufgrund des Verdachts auf Rauschgiftkriminalität durchgeführt? Ich bitte um eine Aufschlüsselung der Einsatzzahlen nach Jahren.
4. Wie hat sich die Zahl der Tatverdachtsfälle von Rauschgiftkriminalität (Summenschlüssel 891000) in den letzten 20 Jahren im Stadtkreis Freiburg entwickelt? Ich bitte um eine Aufschlüsselung der Fallzahlen nach Jahren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum16. März 2019
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15. April 2019
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