Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz und Einsätze wegen Rauschgiftkriminalität

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Abschluss der Partnerschaft "Sicherer Alltag" zwischen der Stadt Freiburg und dem Laden Baden-Württemberg wurde das Polizeipräsidium Freiburg ab Dezember 2016 mit 25 zusätzlichen Einsatzkräften des Polizeipräsidiums Einsatz verstärkt. Diese Zahl würde ich gerne einordnen. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:

1. Wie viele Einsatzkräfte hat das Polizeipräsidium Freiburg aktuell (2019) und insgesamt (nicht allein durch die Sicherheitspartnerschaft hinzugekommene) aus dem Polizeipräsidium Einsatz?
2. Wie hat sich diese Zahl in den letzten 20 Jahren entwickelt? Ich bitte um eine Aufschlüsselung der Anzahl der Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums nach Jahren, jeweils zum Stichtag 1. Januar.
3. Wie viele Einsätze wurden in den letzten 20 Jahren durch Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Freiburg aufgrund des Verdachts auf Rauschgiftkriminalität durchgeführt? Ich bitte um eine Aufschlüsselung der Einsatzzahlen nach Jahren.
4. Wie hat sich die Zahl der Tatverdachtsfälle von Rauschgiftkriminalität (Summenschlüssel 891000) in den letzten 20 Jahren im Stadtkreis Freiburg entwickelt? Ich bitte um eine Aufschlüsselung der Fallzahlen nach Jahren.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. März 2019
  • Frist
    15. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Abschluss der Partnerschaft "Sicherer …
An Polizeipräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz und Einsätze wegen Rauschgiftkriminalität [#62002]
Datum
16. März 2019 09:24
An
Polizeipräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Abschluss der Partnerschaft "Sicherer Alltag" zwischen der Stadt Freiburg und dem Laden Baden-Württemberg wurde das Polizeipräsidium Freiburg ab Dezember 2016 mit 25 zusätzlichen Einsatzkräften des Polizeipräsidiums Einsatz verstärkt. Diese Zahl würde ich gerne einordnen. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: 1. Wie viele Einsatzkräfte hat das Polizeipräsidium Freiburg aktuell (2019) und insgesamt (nicht allein durch die Sicherheitspartnerschaft hinzugekommene) aus dem Polizeipräsidium Einsatz? 2. Wie hat sich diese Zahl in den letzten 20 Jahren entwickelt? Ich bitte um eine Aufschlüsselung der Anzahl der Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums nach Jahren, jeweils zum Stichtag 1. Januar. 3. Wie viele Einsätze wurden in den letzten 20 Jahren durch Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Freiburg aufgrund des Verdachts auf Rauschgiftkriminalität durchgeführt? Ich bitte um eine Aufschlüsselung der Einsatzzahlen nach Jahren. 4. Wie hat sich die Zahl der Tatverdachtsfälle von Rauschgiftkriminalität (Summenschlüssel 891000) in den letzten 20 Jahren im Stadtkreis Freiburg entwickelt? Ich bitte um eine Aufschlüsselung der Fallzahlen nach Jahren. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Freiburg
Sehr geehrtAntragsteller/in nachdem die Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2018 nu…
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
AW: Anfrage nach dem LIFG; Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>: Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz und Einsätze wegen Rauschgiftkriminalität [#62002] --- Antrag auf Aktenauskunft nach dem Landesinform
Datum
9. April 2019 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrtAntragsteller/in nachdem die Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2018 nunmehr durch das Innenministerium Baden-Württemberg freigegeben worden sind, können wir Ihnen hinsichtlich Ihrer u.a. Frage Ziffer 4 nachfolgende Werte zur Verfügung stellen: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Leider ist es uns nicht möglich, Ihrer vorangestellten Fragen (Ziffern 1 – 3) adäquat zu beantworten. Das Polizeipräsidium Freiburg wird sowohl bei alltäglichen Polizeieinsätzen als auch bei Einsätzen aus besonderen Anlässen (Großveranstaltungen, Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen u.s.w.) durch Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützt. Allerdings werden hierüber keine recherchierbaren Statistiken geführt, so dass die Ermittlung dieser Werte nur unter einem erheblichem kostenintensiven Zeit- und Personalaufwand möglich ist, da jeder polizeiliche Einsatz nachträglich überprüft und das eingesetzte Personal händisch zusammengezählt werden muss. Mithin darf ich Sie bitten, den Begriff „Einsatzkräfte“ näher zu konkretisieren. Ist hiermit der gesamte Personalkörper des Polizeipräsidium Freiburg gemeint? In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass sich solche Werte nur bis zum Jahr 2014 erheben lassen, da das Polizeipräsidium Freiburg erst ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Polizeistrukturreform geschaffen worden ist. Auch bezüglich Einsatzmaßnahmen zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität werden hier keine Statistiken im Sinne Ihrer Anfrage geführt. Zudem wäre die Aufbewahrung solcher Unterlagen über einen solch langen Zeitraum – auch unter datenschutzrechtlichen Aspekten – nicht zulässig. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen