Einsatzprotolle für Versammlungen auf Autobahn PP Osthessen/Fulda

Bitte schicken Sie mir das Einsatzprotokoll zu der Versammlung auf der Autobahn vom 7.6.2021 zu.

Bitte schicken Sie mir außerdem alle weiteren Einsatzprotokolle von Versammlungen auf Autobahnen, die jemals in Ihrem Zuständigkeitsbereich stattgefunden haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Polizeipräsidium Osthessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatzprotolle für Versammlungen auf Autobahn PP Osthessen/Fulda [#273104]
Datum
14. März 2023 23:43
An
Polizeipräsidium Osthessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte schicken Sie mir das Einsatzprotokoll zu der Versammlung auf der Autobahn vom 7.6.2021 zu. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Bitte schicken Sie mir außerdem alle weiteren Einsatzprotokolle von Versammlungen auf Autobahnen, die jemals in Ihrem Zuständigkeitsbereich stattgefunden haben. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273104/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Osthessen
Ai: e-752/2023 Einsatzprotolle für Versammlungen auf Autobahn PP Osthessen/Fulda Ihre Email-Anfrage vom 14.03.2…
Von
Polizeipräsidium Osthessen
Betreff
Einsatzprotolle für Versammlungen auf Autobahn PP Osthessen/Fulda
Datum
15. März 2023 11:54
Status
Warte auf Antwort
Ai: e-752/2023 Einsatzprotolle für Versammlungen auf Autobahn PP Osthessen/Fulda Ihre Email-Anfrage vom 14.03.2023, 23:44 Uhr Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 14.03.2023 haben Sie um die Übersendung von Unterlagen zu Versammlungslagen auf Autobahnen im Bereich des Polizeipräsidiums Osthessen gebeten. Ihrem Antrag kann leider nicht entsprochen werden. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind; der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 UIG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Abgesehen davon sind Landesbehörden keine informationspflichtigen Stellen i. S. d. § 1 Abs. 2 UIG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: e-752/2023 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für die schnelle Antwort und begrenz…
An Polizeipräsidium Osthessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatzprotolle für Versammlungen auf Autobahn PP Osthessen/Fulda [#273104]
Datum
15. März 2023 14:35
An
Polizeipräsidium Osthessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: e-752/2023 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für die schnelle Antwort und begrenze meinen Antrag nun mehr wie folgt: Bitte schicken Sie mir Informationen, aus denen hervorgeht, von wann bis wann (Uhrzeiten) die A7 am 7.6.2021 für die Versammlung gesperrt wurde. Eine Sperrung einer Autobahn berührt in erheblichem Maße die Emissionen an Lärm, Treibhausgasen und Schadstoffen, mithin Umweltinformationen iSd § 2 Abs. 3 Nr. 3 lit. a) HUIG. Ihre Behörde ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 HUIG auskunftsverpflichtet, das HUIG geht wiederum dem HDSIG vor. Für eine wiederum so schnelle Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar - und noch dankbarer wäre ich Ihnen, wenn Sie mir im Rahmen einer bürgerfreundlichen Auskunft das vollständige Einsatzprotokoll zur Verfügung stellen, auch wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind. Einer Schwärzung personenbezogener Daten stimme ich zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273104/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Osthessen
Ablehnender Bescheid
Von
Polizeipräsidium Osthessen
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnender Bescheid
Datum
17. März 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: V 12 – 7 q 04/11-2023 Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 17.3.2023.…
An Polizeipräsidium Osthessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatzprotolle für Versammlungen auf Autobahn PP Osthessen/Fulda [#273104]
Datum
22. März 2023 15:35
An
Polizeipräsidium Osthessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: V 12 – 7 q 04/11-2023 Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 17.3.2023. Ihrer Meinung nach eröffnet auch das HUIG keinen Zugang zu Einsatzprotokollen wie dem von mir angefragten, weil das Einsatzprotokoll keine Umweltinformation im Sinne des § 2 Abs. 3 HUIG sei. I. Beschränkung meines Antrags vom 15.3.2023 Auf den Hinweis Ihrer Behörde, dass das HDSIG von vorneherein nicht auf die Polizei anwendbar sei, beschränkte ich meinen Antrag mit Nachricht vom 15.3.2023 und führte wie folgt aus: „Bitte schicken Sie mir Informationen, aus denen hervorgeht, von wann bis wann (Uhrzeiten) die A7 am 7.6.2021 für die Versammlung gesperrt wurde. Eine Sperrung einer Autobahn berührt in erheblichem Maße die Emissionen an Lärm, Treibhausgasen und Schadstoffen, mithin Umweltinformationen iSd § 2 Abs. 3 Nr. 3 lit. a) HUIG.“ Zusätzlich bat ich darum, mir auch ohne Rechtspflicht aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit das vollständige Einsatzprotokoll zur Verfügung zu stellen. In Ihrem Schreiben vom 17.3.2023 gehen Sie nicht auf meine beschränkte Anfrage ein, sondern erläutern nur, warum das vollständige Einsatzprotokoll keine Umweltinformation sei. Dass die Dauer der Autobahnsperrung am 7.6.2021 nach meiner Auffassung eine Umweltinformation ist, haben sie an keiner Stelle erwähnt – insofern gehe ich davon aus, dass es sich hier schlicht um ein Missverständnis handelt. Dass Sie die vollständigen Einsatzprotolle auch nicht aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit herausgeben möchten, bedaure ich zwar, akzeptiere es aber. Dennoch bitte ich Sie erneut, mir mitzuteilen, in welchem Zeitraum die Autobahn an diesem Tag gesperrt wurde. II. Vorsorglich: Dauer der Sperrung der Autobahn als Umweltinformation Rein vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass die Dauer einer Autobahnsperrung selbstverständlich eine Umweltinformation darstellt. Das Bundesverwaltungsgericht legt in ständiger Rechtsprechung den Begriff der „Umweltinformation“ denkbar weit aus (siehe nur BVerwG, Urteil vom 21.2.2008 - 4 C 13/07, ebenso VGH Kassel, Urteil vom 20. März 2007 - 11 A 1999/06). Weitergehend in Bezug auf § 2 Abs. 3 Nr. 3 lit. a) UIG: BVerwG, Urt. v. 8.5.2019 – 7 C 28/17 „Die Begriffe „Maßnahme oder Tätigkeit“ und „Daten“ sind – wie der Senat zu § 2 III Nr. 3 UIG, der zur Umsetzung von Art. 2 Nr. 1 Buchst. c UIRL dient, entschieden hat – weit zu verstehen. Da § 2 III UIG alle Daten „über“ Maßnahmen oder Tätigkeiten mit Umweltbezug erfasst, muss sich allein die Maßnahme oder Tätigkeit auf Umweltbestandteile oder -faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken können. Dabei genügt ein gewisser Umweltbezug der Maßnahme oder Tätigkeit. Die Umweltinformation muss zwar nicht notwendig einen unmittelbaren Umweltbezug aufweisen; ein Umweltbezug muss ihr aber zumindest durch die Maßnahme oder Tätigkeit, auf die sie sich bezieht, vermittelt werden.“ (Rn. 17) Ebenso das OVG Münster, Urteil vom 01.03.2011 - 8 A 3358/08: „Auch das in § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG enthaltene Begriffspaar „Maßnahmen oder Tätigkeiten“ wird weit verstanden; es soll alle menschlichen Tätigkeiten erfassen. Für § 2 Abs. 3 Nr. 3a UIG (Auswirkungen auf Umweltbestandteile oder Faktoren) ist ein potentieller Wirkungszusammenhang ausreichend; er muss allerdings hinreichend wahrscheinlich sein.“ Gleichwohl sich diese Ausführungen auf das Bundes-UIG beziehen kann nichts anderes für das wortgleiche HUIG gelten – insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich beide Gesetze auf die gleiche EU-Richtlinie beziehen. Den hier aufgestellten Maßstäben folgend ist die Dauer der Sperrung einer Autobahn offensichtlich eine Umweltinformation. Autobahnen sind durch den auf Ihnen stattfindenden Verkehr in besonderem Maße Quelle für Treibhausgas-, Schadstoff- und Lärmemissionen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2 HUIG. Hiesiger Fall richtet sich dagegen – nach meiner oben erläuterten Einschränkung – ausschließlich auf die Dauer und den Zeitpunkt der Sperrung der Autobahn. Für die Dauer der Sperrung wurden offensichtlich nicht die eben genannten Emissionen verursacht, somit war die Sperrung eindeutig eine Maßnahme, die „sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nr. 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nr. 2 auswirk[te]“ (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 lit. a) HUIG). Im Gegensatz zu lit. b) ist hier gerade nicht erforderlich, dass die Maßnahme auch den Schutz der Umwelt bezweckte. III. Ergebnis Die Dauer der Sperrung der Autobahn ist somit eine Umweltinformation, die zu deren Herausgabe Ihre Behörde gem. § 3 Abs. 1 HUIG verpflichtet ist. Ich hoffe, dass Sie meinen eingeschränkten Antrag nun beantworten werden – gerne per E-Mail, vgl. § 3 Abs. 2 S. 2 HUIG. Andernfalls bitte ich um Zusendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids, um die Angelegenheit gerichtlich prüfen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273104/
Polizeipräsidium Osthessen
Auskunft zur Dauer der Autobahnsperrung Die Autobahn A7 war am 7.6.2021 von 9:55 Uhr bis 11:55 Uhr gesperrt
Von
Polizeipräsidium Osthessen
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft zur Dauer der Autobahnsperrung
Datum
27. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Autobahn A7 war am 7.6.2021 von 9:55 Uhr bis 11:55 Uhr gesperrt

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft zur Dauer der Autobahnsperrung [#273104] Ihr Az.: V 12 – 7 q 04/11-2023 Sehr << Anrede >&g…
An Polizeipräsidium Osthessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zur Dauer der Autobahnsperrung [#273104]
Datum
30. März 2023 14:41
An
Polizeipräsidium Osthessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: V 12 – 7 q 04/11-2023 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für die Auskunft und Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273104/