Einsatzverlaufsberichte Kontrollen Allgemeinverfügung Waffenverbotszone 04.02.-06.02.22

Die Einsatzverlaufsberichte zu den Kontrollen der Waffenverbotszone am Hannover Hbf vom 04. Februar bis zum 06. Februar diesen Jahres, die mit der Allgemeinverfügung mit dem Aktenzeichen 18 04 03 verfügt wurde. Mit einer Teilschwärzung zum Schutz personenbezogener Daten und aus einsatztaktischen Gründen erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Einsatzverlau…
An Bundespolizeidirektion Hannover Details
Von
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Betreff
Einsatzverlaufsberichte Kontrollen Allgemeinverfügung Waffenverbotszone 04.02.-06.02.22 [#244048]
Datum
21. März 2022 01:23
An
Bundespolizeidirektion Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Einsatzverlaufsberichte zu den Kontrollen der Waffenverbotszone am Hannover Hbf vom 04. Februar bis zum 06. Februar diesen Jahres, die mit der Allgemeinverfügung mit dem Aktenzeichen 18 04 03 verfügt wurde. Mit einer Teilschwärzung zum Schutz personenbezogener Daten und aus einsatztaktischen Gründen erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244048/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Hannover
Ihre Anfrage per E-Mail vom 21. März 2022; SB 31 - 10 00 11 - 74/22 Sehr Antragsteller/in im Anhang übersende ich…
Von
Bundespolizeidirektion Hannover
Betreff
Ihre Anfrage per E-Mail vom 21. März 2022; SB 31 - 10 00 11 - 74/22
Datum
21. März 2022 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in im Anhang übersende ich Ihnen eine Eingangsbestätigung zur oben genannten Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeidirektion Hannover
Ihre E-Mail vom 21. März 2022 - Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Betr.: Anfrage nach dem Informations…
Von
Bundespolizeidirektion Hannover
Betreff
Ihre E-Mail vom 21. März 2022 - Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. April 2022 11:41
Status
Warte auf Antwort
Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz hier: Allgemeinverfügung - Kontrollen der Waffenverbotszone am Hauptbahnhof Hannover vom 04. Februar 2022 bis 06. Februar 2022 Bezug: Ihre E-Mail vom 21. März 2022 Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 21. März 2022 über die Internetseite "fragdenstaat.de" bitten Sie um Zugang zu den Einsatzberichten der Bundespolizei über die anlassbezogenen Kontrollen im Rahmen der Ausführung der "Allgemeinverfügung zum Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hbf. Hannover im Zeitraum vom 04. - 06. Februar 2022". Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert aufgrund von Abstimmungserfordernissen mit anderen Stäben der Bundespolizeidirektion Hannover noch an. Ich gehe derzeit jedoch davon aus, dass Ihre Anfrage in den nächsten 2 Wochen beantwortet werden kann. Ich werde nach erfolgter Abstimmung unverzüglich und unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeidirektion Hannover
Ihre Anfrage per E-Mail vom 21. März 2022; SB 31 - 10 00 11 - 74/22 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr In…
Von
Bundespolizeidirektion Hannover
Betreff
Ihre Anfrage per E-Mail vom 21. März 2022; SB 31 - 10 00 11 - 74/22
Datum
21. April 2022 09:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Bundespolizei. Mit E-Mail vom 21. März 2022 baten Sie um Übersendung von Einsatzdokumenten zur Allgemeinverfügung anl. des Mitführverbotes von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb - Stoß - und Stichwaffen, Messern aller Art im Hbf. Hannover, im Zeitraum vom 04. - 06. Februar 2022. Sie berufen sich im Kern auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Nach Prüfung muss ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei diesen Einsatzdokumenten um Dokumente handelt, die als geheimhaltungsbedürftig "Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft sind. Bekanntlich wurde über den Gesamteinsatz rege in der regionalen Presse berichtet. In dieser sind zahlreiche Informationen über den Einsatz, wie Einsatzzeiten, die Anzahl der eingesetzten Polizeivollzugsbeamte, die Anzahl der überprüften Personen, die Anzahl der Verstöße gegen die Verbotsverfügung und die Anzahl der Verstöße gegen das Waffengesetz enthalten. Eine Herausgabe der Einsatzdokumente widerspricht dem § 7 Abs. 2 IFG, da hier u.a. auch Einsatztaktiken etc., ersichtlich wären. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, dass Einsatzdokumente nicht übersandt werden. Dennoch kann mitgeteilt werden, dass aus Sicht der Bundespolizei die Reisenden und sonstigen Personen im Einsatzraum die Maßnahmen überwiegend positiv zur Kenntnis genommen haben. Das polizeiliche Gegenüber wurde als heterogen wahrgenommen, von den üblichen Bahnhofsbenutzern über Randständige und BTM-Szene aus dem Bahnhofsumfeld bis hin zu erlebnisorientierten Personen und Personengruppen, die aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Schutzverordnung zwar reduziert aber dennoch im Bereich auftraten. Die Zusammenarbeit sowohl innerhalb der Bundespolizei als auch mir benachbarten Kräften der Landespolizei verlief aus Sicht der Bundespolizei überaus kooperativ und vertrauensvoll. Defizite konnten nicht festgestellt werden. Lediglich im Hinblick auf die Versorgung der beteiligten Kräfte ergaben sich Optimierungsmöglichkeiten. Insbesondere wurde die Herausgabe von Heißgetränken, entsprechend der jeweiligen Wetterlage, angeregt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage per E-Mail vom 21. März 2022; SB 31 - 10 00 11 - 74/22 [#244048] Sehr << Anrede >> v…
An Bundespolizeidirektion Hannover Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage per E-Mail vom 21. März 2022; SB 31 - 10 00 11 - 74/22 [#244048]
Datum
21. April 2022 19:45
An
Bundespolizeidirektion Hannover
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle und umfangreiche Antwort. Ihre Ausführungen helfen mir sehr. Dennoch bitte ich um Übersendung eines widerspruchsfähigen Bescheides i.S.d. § 9 IFG mitsamt Rechtsbehelfsbelehrung. Schon jetzt weise ich vorab darauf hin, dass es sich mir unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes nicht erschließt, warum die Bundespolizeidirektion Hannover für die Einsatzberichte zur Kontrolle einer Waffenverbotszone am Hamburger Hbf jedenfalls teilweise gewährt (Ihr Zeichen: SB 31 - 10 00 11 - 63/19; auch online unter https://fragdenstaat.de/anfrage/einsatzberichte-zu-den-kontrollen-der-allgemeinverfugung-zum-mitfuhrverbot-von-schusswaffen-schreckschusswaffen-hieb-sto-und-stichwaffen-messern-aller-art-im-hbf-hamburg-im-zeitraum-25-27-mai-2018/172844/anhang/bescheid-vom-12032019_geschwaerzt.pdf), gleiches aber für den Hauptbahnhof Hannover. Eine andere Sach- oder Rechtslage ist hier nicht erkennbar. Schon jetzt bedanke ich mich für Ihre Mühe recht herzlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244048/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeidirektion Hannover
AW: Ihre Anfrage per E-Mail vom 21. März 2022; SB 31 - 10 00 11 - 74/22 [#244048] Sehr << Antragsteller:in &…
Von
Bundespolizeidirektion Hannover
Betreff
AW: Ihre Anfrage per E-Mail vom 21. März 2022; SB 31 - 10 00 11 - 74/22 [#244048]
Datum
16. Mai 2022 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. April 2022. Ich befinde mich derzeit erneut in Abstimmung mit diversen Organisationseinheiten der Bundespolizeidirektion Hannover, um Ihrem Auskunftsbegehren entsprechen zu können. Insoweit bitte ich noch um ein wenig Geduld. Ich werde schnellstmöglich auf den Vorgang unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage per E-Mail vom 21. März 2022; SB 31 - 10 00 11 - 74/22 [#244048] Sehr geehrte Damen und Herren, …
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Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage per E-Mail vom 21. März 2022; SB 31 - 10 00 11 - 74/22 [#244048]
Datum
6. Juni 2022 09:15
An
Bundespolizeidirektion Hannover
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine IFG-Anfrage zurück. Den entstandenen Aufwand bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>