Einsatzzahlen Castortransport 2010

Die Gesamtanzahl der im Rahmen des Castor Transports 2010 von La Hague nach Gorleben eingesetzten Polizisten der Bundespolizei und die dadurch entstanden Kosten.

Die Anzahl und Einsatzdauer der eingesetzten Bundespolizisten bei der Räumung der Versammlung auf dem Gleis in der Nähe von Harlingen und anschließenden Gefangenname der 1300 Demonstranten im sogenannten Feldgewahrsam und die dadurch entstandenen Kosten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
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Helge Starp
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Gesamtanzahl…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Helge Starp
Betreff
Einsatzzahlen Castortransport 2010 [#19765]
Datum
5. Januar 2017 00:01
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Gesamtanzahl der im Rahmen des Castor Transports 2010 von La Hague nach Gorleben eingesetzten Polizisten der Bundespolizei und die dadurch entstanden Kosten. Die Anzahl und Einsatzdauer der eingesetzten Bundespolizisten bei der Räumung der Versammlung auf dem Gleis in der Nähe von Harlingen und anschließenden Gefangenname der 1300 Demonstranten im sogenannten Feldgewahrsam und die dadurch entstandenen Kosten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Helge Starp <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Helge Starp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helge Starp

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Bundespolizeipräsidium
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
10. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
631,5 KB