Einschätzung der Sicherheit von Kreuzungen

Laut Gutachten zum Radentscheid gibt es eine Einschätzung des Referats Städtebau und Umwelt der Stadt Stuttgart zur Sicherheit von Kreuzungen und Einmündungen. (auf Seite 60)
Bitte lassen Sie mir diese Einschätzung zukommen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Februar 2019
  • Frist
    15. März 2019
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Christoph Hoyer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Gutachten…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Christoph Hoyer
Betreff
Einschätzung der Sicherheit von Kreuzungen [#57540]
Datum
13. Februar 2019 00:00
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Gutachten zum Radentscheid gibt es eine Einschätzung des Referats Städtebau und Umwelt der Stadt Stuttgart zur Sicherheit von Kreuzungen und Einmündungen. (auf Seite 60) Bitte lassen Sie mir diese Einschätzung zukommen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Hoyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer

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Landeshauptstadt Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung 61-STV/61-3AbtL Stephan Oehler Telefon: (07 …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Einschätzung der Sicherheit von Kreuzungen
Datum
15. März 2019 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Landeshauptstadt Stuttgart Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung 61-STV/61-3AbtL Stephan Oehler Telefon: (07 11) 2 16-20 004 Fax: eFax (07 11) 2 16-95 20 004 E-Mail: Stephan.Oehler <<Name und E-Mail-Adresse>> ____________________________________________________ Sehr geehrter Herr Hoyer, dies ist die Antwort auf Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 13.02.2019. Die von Ihnen sogenannte „Einschätzung“ des Referats für Städtebau und Umwelt bezog sich auf die pauschale Forderung des Radentscheids nach einer sicheren Gestaltung von Kreuzungen und Einmündungen. Die Forderung „Mindestens 31 Kreuzungen oder Einmündungen pro Jahr sicher gestalten“ stellt die Aussage in den Raum, dass heute Kreuzungen oder Einmündungen nicht sicher gestaltet sind oder werden. Dieser Aussage hat die Stadtverwaltung pauschal widersprochen, da Umgestaltungen von Kreuzungen oder bestehende Kreuzungen grundsätzlich auf Basis bestehender Richtlinien und Gesetzesvorgaben geplant bzw. betrieben werden. Weitergehende Unterlagen oder Akten, die eingesehen werden könnten, sind zu dieser Aussage nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen