Einschätzung des LSI Bayern zur Sicherheit des Dienstes ZOOM

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

da sowohl in der Wirtschaft als auch im Bildungssektor angesichts der Corona-Krise der Videokonferenzanbieter ZOOM eingesetzt wird und die Berichterstattung sehr breit gefächert ist, möchte ich mich um die Einschätzung zur Sicherheit des Dienstes des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Bayern erkundigen.
Sofern solche Unterlagen existieren, bitte ich daher um folgende Zusendungen:
- Bewertung der IT-Sicherheit der ZOOM-Plattform (also insbesondere der Infrastruktur abseits der Endgeräte)
- Bewertung der IT-Sicherheit der ZOOM-Endpunkte (Windows Client, Smartphone Apps, Web App)
- Empfehlungen zur Nutzung des Dienstes ZOOM

Weiterhin habe ich folgende Frage:
Existieren Erwägungen, den Dienst in Bayern flächendeckend auszurollen oder aber zu verbieten?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in da sowohl in der Wirtschaft als auch im Bildungssekto…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einschätzung des LSI Bayern zur Sicherheit des Dienstes ZOOM [#186107]
Datum
6. Mai 2020 15:57
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in da sowohl in der Wirtschaft als auch im Bildungssektor angesichts der Corona-Krise der Videokonferenzanbieter ZOOM eingesetzt wird und die Berichterstattung sehr breit gefächert ist, möchte ich mich um die Einschätzung zur Sicherheit des Dienstes des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Bayern erkundigen. Sofern solche Unterlagen existieren, bitte ich daher um folgende Zusendungen: - Bewertung der IT-Sicherheit der ZOOM-Plattform (also insbesondere der Infrastruktur abseits der Endgeräte) - Bewertung der IT-Sicherheit der ZOOM-Endpunkte (Windows Client, Smartphone Apps, Web App) - Empfehlungen zur Nutzung des Dienstes ZOOM Weiterhin habe ich folgende Frage: Existieren Erwägungen, den Dienst in Bayern flächendeckend auszurollen oder aber zu verbieten? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186107 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Antwort zu Ihrer Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu einer möglichen Einschätzun…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
Antwort zu Ihrer Anfrage
Datum
18. Mai 2020 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu einer möglichen Einschätzung des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) zu der Konferenzsoftware "Zoom". Die gewünschte Bewertung liegt uns leider nicht vor. Die Staatregierung steht für Fragen der Bürgerinnen und Bürger auch direkt zur Verfügung (https://www.bayern.de/service/kontakt/). Mit freundlichen Grüßen