Einschränkungen des WLAN Funkprotokolls bei der Frequenznutzung in den geografischen Grenzen der Hochschule München

Auf der folgenden Seite https://www.rz.hm.edu/studierende_4/aktuelles_2/aktuelles_1.de.html schreiben Sie (u.A. und ohne Datumsangabe):
„Seit einiger Zeit kommt es vor, dass Studierende ihr Smartphone/Tablet/Notebook als Accesspoint konfigurieren und dadurch unser vom LRZ betriebenes WLan stören.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass das Betreiben von WLan-Accesspoints gemäß den Richtlinien zum Betrieb des Münchner Wissenschaftsnetzes (MWN) auf dem Hochschulgelände genehmigungspflichtig ist.
Des Weiteren gilt gemäß dieser Richtlinien "....Der Betrieb von Wählmodems bzw. ISDN-Anschlüssen, von WLAN-Zugangspunkten oder frei nutzbaren Datensteckdosen mit Zugangsmöglichkeiten zum MWN durch Fachbereiche/Institute bedarf der Zustimmung des LRZ, um MWN-einheitliche Sicherheitsstandards und Abrechnungsgrundlagen sicherzustellen...".
Bedenken Sie bitte auch, dass Sie dadurch sowohl Eduroam als auch den Zugang via VPN-Client für Ihre Mitstudierenden empfindlich stören.“

Ich bitte im Folgenden auf die Beachtung der Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur, die alleinig für die Frequenznutzungsbedingungen zuständig ist:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/2013_10_WLAN_2,4GHz_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Hier heißt es (u.A.):
„Die oben genannten Frequenzbereiche werden auch für andere Funkanwendungen genutzt. Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Es besteht kein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen.“

1.
Wie definieren Sie einen „wilden“ Accesspoint?

2.
Auf welche Regelung in den Richtlinien zum Betrieb des Münchner Wissenschaftsnetzes spielen Sie genau an, wenn Sie eine geografische Einschränkung der Frequenznutzung für Studierende beschreiben, die eigene autarke Hotspots aufbauen? Ich konnte in diesem Dokument nur Regeln für das MWN selbst finden (jedoch auch dort keinerlei Informationen zu WLAN Regelungen, egal ob mit Anschluss an das MWN oder autark).

3.
Woher wissen Sie, dass es sich bei den „wilden“ Accesspoints um Accesspoints von Studierenden handelt?

4.
Woher wissen Sie, dass die Person in der Rolle eines Studierenden auf dem Hochschulgelände war und somit eine Hochschulregelung (egal ob rechtens oder nicht) überhaupt heranzuziehen wäre, und nicht als Besucher/Durchreisender?

5.
Woher wissen Sie, dass es sich um Accesspoints handelt, die von Smartphones/Tablets/Notebooks stammen und nicht z.B. von Fernsteuerungen für Drohnen oder Fernauslösern für moderne Fotokameras?

6.
Konnten Sie ermitteln, dass die Signale (z.B. Signalstärke, Modulationsverfahren) nicht den Regelungen der Bundesnetzagentur entsprachen? Wenn ja, welche Regelungen wurden verletzt?

7.
Sie verweisen auf eine Regelung, die den Anschluss an das MWN als Erfordernis für deren Anwendbarkeit definiert. Konnten Sie nachweisen, dass mithilfe der „wilden“ Accesspoints eine Verbindung an das MWN erfolgt ist, und damit überhaupt eine Anwendung der von Ihnen zitierten Regelungen in Betracht zu ziehen wäre?

8.
Konnten Sie ermitteln, warum es „wilde“ Accesspoints gibt (Motivation/Notwendigkeit der Betreiber)?

9.
Wie definieren Sie eine Störung des WLAN (hier besonders im Unterschied, der durch die Bundesnetzagentur beschriebenen hinzunehmenden Störungen im Rahmen der Allgemeinzuteilung).

10.
Nehmen Sie weitere Einschränkungen für andere Funkprotokolle (z.B. Bluetooth, Zigbee) bei der Frequenznutzung vor? Wenn ja was sind Ihre Rechtsgrundlagen dafür?

11.
Ich bitte um die Übermittlung aller vorhandenen Regelungen, die die Frequenznutzung dieses (WLAN) oder anderer Frequenzbänder (z.B. ISM Bänder), die durch die Bundesnetzagentur jedem frei zur Verfügung gestellt wurden. Sollten mit den Regelungen Rechtsgutachten bezüglich der Abwiegung der Persönlichkeitsrechte, Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit u.ä. verbunden gewesen sein, so bitte ich auch um deren Übermittlung.

12.
Welche anderen gesetzlichen Regelungen liegen Ihren Einschränkungen der Frequenznutzung für Studierende zugrunde?

Ergebnis der Anfrage

Die Hochschule lässt sich trotz mehrfachem Nachfragen nicht auf eine belastbare Aussage ein.
Die Fragen bleiben also ungeklärt und somit bleibt unklar, ob und wie die TUM ihre Mitglieder in der Frequenznutzung behindert.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Oktober 2019
  • Frist
    5. März 2020
  • Ein:e Follower:in
Marcel Langner
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der f…
An Rechenzentrum der Hochschule München Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Einschränkungen des WLAN Funkprotokolls bei der Frequenznutzung in den geografischen Grenzen der Hochschule München [#168918]
Datum
20. Oktober 2019 14:43
An
Rechenzentrum der Hochschule München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der folgenden Seite https://www.rz.hm.edu/studierende_4/aktuelles_2/aktuelles_1.de.html schreiben Sie (u.A. und ohne Datumsangabe): „Seit einiger Zeit kommt es vor, dass Studierende ihr Smartphone/Tablet/Notebook als Accesspoint konfigurieren und dadurch unser vom LRZ betriebenes WLan stören. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass das Betreiben von WLan-Accesspoints gemäß den Richtlinien zum Betrieb des Münchner Wissenschaftsnetzes (MWN) auf dem Hochschulgelände genehmigungspflichtig ist. Des Weiteren gilt gemäß dieser Richtlinien "....Der Betrieb von Wählmodems bzw. ISDN-Anschlüssen, von WLAN-Zugangspunkten oder frei nutzbaren Datensteckdosen mit Zugangsmöglichkeiten zum MWN durch Fachbereiche/Institute bedarf der Zustimmung des LRZ, um MWN-einheitliche Sicherheitsstandards und Abrechnungsgrundlagen sicherzustellen...". Bedenken Sie bitte auch, dass Sie dadurch sowohl Eduroam als auch den Zugang via VPN-Client für Ihre Mitstudierenden empfindlich stören.“ Ich bitte im Folgenden auf die Beachtung der Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur, die alleinig für die Frequenznutzungsbedingungen zuständig ist: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/2013_10_WLAN_2,4GHz_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Hier heißt es (u.A.): „Die oben genannten Frequenzbereiche werden auch für andere Funkanwendungen genutzt. Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Es besteht kein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen.“ 1. Wie definieren Sie einen „wilden“ Accesspoint? 2. Auf welche Regelung in den Richtlinien zum Betrieb des Münchner Wissenschaftsnetzes spielen Sie genau an, wenn Sie eine geografische Einschränkung der Frequenznutzung für Studierende beschreiben, die eigene autarke Hotspots aufbauen? Ich konnte in diesem Dokument nur Regeln für das MWN selbst finden (jedoch auch dort keinerlei Informationen zu WLAN Regelungen, egal ob mit Anschluss an das MWN oder autark). 3. Woher wissen Sie, dass es sich bei den „wilden“ Accesspoints um Accesspoints von Studierenden handelt? 4. Woher wissen Sie, dass die Person in der Rolle eines Studierenden auf dem Hochschulgelände war und somit eine Hochschulregelung (egal ob rechtens oder nicht) überhaupt heranzuziehen wäre, und nicht als Besucher/Durchreisender? 5. Woher wissen Sie, dass es sich um Accesspoints handelt, die von Smartphones/Tablets/Notebooks stammen und nicht z.B. von Fernsteuerungen für Drohnen oder Fernauslösern für moderne Fotokameras? 6. Konnten Sie ermitteln, dass die Signale (z.B. Signalstärke, Modulationsverfahren) nicht den Regelungen der Bundesnetzagentur entsprachen? Wenn ja, welche Regelungen wurden verletzt? 7. Sie verweisen auf eine Regelung, die den Anschluss an das MWN als Erfordernis für deren Anwendbarkeit definiert. Konnten Sie nachweisen, dass mithilfe der „wilden“ Accesspoints eine Verbindung an das MWN erfolgt ist, und damit überhaupt eine Anwendung der von Ihnen zitierten Regelungen in Betracht zu ziehen wäre? 8. Konnten Sie ermitteln, warum es „wilde“ Accesspoints gibt (Motivation/Notwendigkeit der Betreiber)? 9. Wie definieren Sie eine Störung des WLAN (hier besonders im Unterschied, der durch die Bundesnetzagentur beschriebenen hinzunehmenden Störungen im Rahmen der Allgemeinzuteilung). 10. Nehmen Sie weitere Einschränkungen für andere Funkprotokolle (z.B. Bluetooth, Zigbee) bei der Frequenznutzung vor? Wenn ja was sind Ihre Rechtsgrundlagen dafür? 11. Ich bitte um die Übermittlung aller vorhandenen Regelungen, die die Frequenznutzung dieses (WLAN) oder anderer Frequenzbänder (z.B. ISM Bänder), die durch die Bundesnetzagentur jedem frei zur Verfügung gestellt wurden. Sollten mit den Regelungen Rechtsgutachten bezüglich der Abwiegung der Persönlichkeitsrechte, Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit u.ä. verbunden gewesen sein, so bitte ich auch um deren Übermittlung. 12. Welche anderen gesetzlichen Regelungen liegen Ihren Einschränkungen der Frequenznutzung für Studierende zugrunde?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Rechenzentrum der Hochschule München
—-—-—-— Liebe(r) <<E-Mail-Adresse>>, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir melden uns bei Ihnen. Beste…
Von
Rechenzentrum der Hochschule München
Betreff
IT-6475 Einschränkungen des WLAN Funkprotokolls bei der Frequenznutzung in den geografischen Grenzen der Hochschule München [#168918]
Datum
20. Oktober 2019 14:46
Status
Warte auf Antwort
—-—-—-— Liebe(r) <<E-Mail-Adresse>>, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir melden uns bei Ihnen. Beste Grüße
Rechenzentrum der Hochschule München
—-—-—-— [geschwärzt] hat kommentiert: Sehr geehrter Herr Langner, wir haben uns Ihr Anliegen zum Thema Wilde Ac…
Von
Rechenzentrum der Hochschule München
Betreff
IT-6475 Einschränkungen des WLAN Funkprotokolls bei der Frequenznutzung in den geografischen Grenzen der Hochschule München [#168918]
Datum
21. Oktober 2019 17:30
Status
Warte auf Antwort
—-—-—-— [geschwärzt] hat kommentiert: Sehr geehrter Herr Langner, wir haben uns Ihr Anliegen zum Thema Wilde Access Points in unserem WLAN im Detail angesehen. Bis zur endgültigen Klärung werden wir noch etwas Zeit brauchen, wir haben Ihre Anfrage an die entsprechende Stelle in unserem Haus weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]
Rechenzentrum der Hochschule München
—-—-—-— [geschwärzt] hat den Status auf In Progress geändert. Anfrage betrachten: https://jira-01.cc.private.h…
Von
Rechenzentrum der Hochschule München
Betreff
IT-6475 Einschränkungen des WLAN Funkprotokolls bei der Frequenznutzung in den geografischen Grenzen der Hochschule München [#168918]
Datum
25. Oktober 2019 07:52
Status
Warte auf Antwort
Rechenzentrum der Hochschule München
—-—-—-— Manfred Paul hat kommentiert: Sehr geehrter Herr Langner, Das WLAN Netz der Hochschule München wird vom…
Von
Rechenzentrum der Hochschule München
Betreff
IT-6475 Einschränkungen des WLAN Funkprotokolls bei der Frequenznutzung in den geografischen Grenzen der Hochschule München [#168918]
Datum
30. Oktober 2019 09:27
Status
Warte auf Antwort
—-—-—-— Manfred Paul hat kommentiert: Sehr geehrter Herr Langner, Das WLAN Netz der Hochschule München wird vom LRZ betrieben. Die Regelungen des LRZ unter [1]https://doku.lrz.de/display/PUBLIC/Regeln+zum+Betrieb+von+Institutseigenen+WLANs gelten daher in vollem Umfang auch bei uns an der Hochschule München. Wir verweisen daher auf die Antwort des LRZ aufgrund der wohl ähnlichen Anfrage zum gleichen Sachverhalt unter [2]https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-des-lrz/ . Wir definieren als wilde Access Points gemäß der von Ihnen angesprochenen Webseite nur WLAN Accesspoints gleich welcher Bauart (physikalischer AP, stationärer Rechner oder mobiles Endgerät als mobiler Hotspot), die so konfiguriert sind, dass sie eine Verbindung aus dem entsprechenden WLAN ins Münchner Wissenschaftsnetz erlauben und deren Betrieb nicht genehmigt wurde. Die beschriebene Regelung gilt grundsätzlich für alle Hochschulangehörigen, . Der Hinweis wurde auf der von Ihnen beschriebenen Webseite mit Informationen für die Zielgruppe Studierende mit aufgenommen, nachdem diese Gruppe unter Umständen keinen Zugriff auf andere interne Webseiten und Informationskanäle der Hochschule hat, über die diese Information für die übrigen Hochschulangehörigen bereitgestellt wird. Für mobile Hotspots, die zufälligerweise denselben Frequenzbereich wie unser WLAN nutzen, aber keine Verbindung ins Münchener Wissenschaftsnetz bereitstellen, können und wollen wir selbstverständlich keine Regelungen treffen. Mit freundlichem Gruß
Rechenzentrum der Hochschule München
—-—-—-— Manfred Paul hat den Status auf Closed geändert. __________________________ Liebe(r) <<E-Mail-A…
Von
Rechenzentrum der Hochschule München
Betreff
IT-6475 Einschränkungen des WLAN Funkprotokolls bei der Frequenznutzung in den geografischen Grenzen der Hochschule München [#168918]
Datum
30. Oktober 2019 09:28
Status
Warte auf Antwort
—-—-—-— Manfred Paul hat den Status auf Closed geändert. __________________________ Liebe(r) <<E-Mail-Adresse>>, Ihre Anfrage wurde geschlossen. Beste Grüße
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Antwort überrascht mich doch ein wenig. Ich sehe mit Ausnahme von Frage…
An Rechenzentrum der Hochschule München Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: IT-6475 Einschränkungen des WLAN Funkprotokolls bei der Frequenznutzung in den geografischen Grenzen der Hochschule München [#168918]
Datum
31. Oktober 2019 13:04
An
Rechenzentrum der Hochschule München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Antwort überrascht mich doch ein wenig. Ich sehe mit Ausnahme von Frage 1 keine weitere meiner Fragen beantwortet. Sie schreiben in Ihrer Veröffentlichung auf der zuvor genannten Webseite: „Seit einiger Zeit kommt es vor, dass Studierende ihr Smartphone/Tablet/Notebook als Accesspoint konfigurieren und dadurch unser vom LRZ betriebenes WLan stören. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass das Betreiben von WLan-Accesspoints gemäß den Richtlinien zum Betrieb des Münchner Wissenschaftsnetzes (MWN) auf dem Hochschulgelände genehmigungspflichtig ist“ Ich möchte zusätzlich auch darauf hinweisen, dass die Einschränkung der Frequenznutzung im Rahmen einer Allgemeinzuteilung mithilfe von administrativen Maßnahmen, als Rechtsumgehungsgeschäft (Gesetzesumgehung) anzusehen ist. Meine Frage haben zum Ziel das behördliche Handeln transparent zu machen und zu prüfen, ob den Mitgliedern Ihrer Hochschule verweigert wird, die Frequenz zu nutzen (sofern, wie auch von Ihnen beschrieben, kein Anschluss an das MWN vorliegt/autarke Systeme). Genauso lässt sich nämlich Ihr Artikel über „wilde“ Accesspoints interpretieren. Mit Ihrer Antwort tragen Sie jedoch in keinster Weise zur von Ihnen intendierten Interpretation bei, was ja gerade auch das Ziel meiner Fragen ist. Ich bitte daher um erneute Beantwortung meiner ausstehenden Fragen oder Löschung/Berichtigung des in der Sache (rechts-) fehlerhaften Artikels, da kein Nachweis für die dort aufgestellten Behauptungen in Ihren Akten vorzuliegen scheint. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/168918
Rechenzentrum der Hochschule München
—-—-—-— Merlin the JiraBot hat den Status auf In Progress geändert. __________________________ Merlin the Jir…
Von
Rechenzentrum der Hochschule München
Betreff
IT-6475 Einschränkungen des WLAN Funkprotokolls bei der Frequenznutzung in den geografischen Grenzen der Hochschule München [#168918]
Datum
31. Oktober 2019 13:07
Status
Warte auf Antwort
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich konnte zwischenzeitlich sehen, dass Sie die von mir erwähnte Information…
An Rechenzentrum der Hochschule München Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: IT-6475 Einschränkungen des WLAN Funkprotokolls bei der Frequenznutzung in den geografischen Grenzen der Hochschule München [#168918]
Datum
23. November 2019 21:19
An
Rechenzentrum der Hochschule München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich konnte zwischenzeitlich sehen, dass Sie die von mir erwähnte Information über "wilde Accesspoints" von Ihren Seiten entfernt haben. Können Sie mir den Grund dafür nennen? Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168918
Marcel Langner
Sehr geehrte Mitglieder der TUM, leider erhalte ich auf meine Anfrage bei FragDenStaat.de (https://fragdenstaat.de…
An Technische Universität München Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Einschränkungen des WLAN Funkprotokolls bei der Frequenznutzung in den geografischen Grenzen der Hochschule München
Datum
28. Dezember 2019
An
Technische Universität München
Status
Sehr geehrte Mitglieder der TUM, leider erhalte ich auf meine Anfrage bei FragDenStaat.de (https://fragdenstaat.de/a/168918) keine verwertbare Rückmeldung von Ihrem IT Dienstleister. Tatsächlich werden (vmtl. durch Ihren IT Dienstleister) öffentlich einsehbare Dokumente ohne Angabe von Gründen von den Webseiten entfernt und es erfolgte keine weitere Erläuterung. Ein Großteil meiner Fragen wurde nicht beantwortet. In Ihrem Leitbild schreiben Sie: "Wir suchen den Dialog mit der Öffent­lichkeit. Die Gesell­schaft soll wissen, was wir in Wissen­schaft und Tech­nik für unse­re Zu­kunft tun und wie wir junge Men­schen auf die Zu­kunfts­aufgaben vorbe­reiten. Der gesell­schaft­liche Dialog unter­stützt uns bei der Aus­rich­tung unse­rer Schwer­punkte." Ich würde mir wünschen, wenn Sie intern in Ihren Gremien (davon habe ich ja nun einige im Verteiler angeschrieben) über meine Anfrage diskutieren und stehe Ihnen auch jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Ich bin an Offenheit und Transparenz interessiert. Mir ist wohl bewusst, dass Sie in einem der wenigen Bundesländer sind, die das IFG nicht in Landesrecht umgesetzt haben. Gerade jedoch bei Hochschulen würde ich ein ganz besonderes Maß an Offenheit und Transparenz erwarten. Mit freundlichen Grüßen
Rechenzentrum der Hochschule München
—-—-—-— Manfred Paul hat den Status auf Closed geändert. __________________________ Liebe(r) <<E-Mail-A…
Von
Rechenzentrum der Hochschule München
Betreff
IT-6475 Einschränkungen des WLAN Funkprotokolls bei der Frequenznutzung in den geografischen Grenzen der Hochschule München [#168918]
Datum
18. Januar 2020 16:22
Status
Warte auf Antwort
—-—-—-— Manfred Paul hat den Status auf Closed geändert. __________________________ Liebe(r) <<E-Mail-Adresse>>, Ihre Anfrage wurde geschlossen. Beste Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rechenzentrum der Hochschule München
Der durch die Hochschule ohne weitere Begründung gelöschte Beitrag.
Von
Rechenzentrum der Hochschule München
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
96,4 KB
Der durch die Hochschule ohne weitere Begründung gelöschte Beitrag.