Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mitglieder der TUB

Im Rahmen ihrer Allgemeinzuteilungen teilt die Bundesnetzagentur Frequenzen jedem frei zu und erlässt zur Abwägung der Interessen aller entsprechende Nutzungsregeln (Sendeleistung, Zugriffsverfahren, DutyCycle...). In Ihrer Stellungnahme (https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-tubit/) verweisen Sie darauf, dass aufgrund von Bestimmungen Ihren Mitgliedern die Nutzung der Frequenz eingeschränkt wird. In diesem Fall bezieht sich die Beschränkung auf das WLAN Protokoll und damit vermutlich auf die beiden Frequenzbänder im 2.4 und 5 GHZ Bereich.
Ihre Beschreibung erläutert nicht, inwiefern sich diese Regelung auf autarke (nicht mit dem Hochschulnetz verbundene) Netze bezieht, die keine Internet/DFN Verbindung aufweisen. Ich möchte meine folgenden Fragestellungen daher auf solche autarken Netzwerke begrenzt verstehen. Mir ist bewusst, dass sobald Internet/DFN/Hochschulnetz Verbindungen hergestellt werden, weitere rechtliche Vorschriften einzuhalten sind.

1.
Welche Frequenzen, die von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Allgemeinzuteilung zugeteilt wurden, werden an der TUB organisatorisch oder technisch eingeschränkt? Bitte die Frequenzbänder auflisten und jeweils die Art der Einschränkung.

2.
Ich bitte um Übermittlung aller Ordnungen/Satzungen, die diese Einschränkungen an der Hochschule beschreiben. In der Rahmennutzungsordnung konnte ich dazu nichts finden.

3.
Ich bitte um die Übermittlung des Gutachtens, welche eine Abwägung der Rechte von Wissenschaftlern (Wissenschaftsfreiheit) und Persönlichkeitsrechten der Mitglieder der TUB und der mir derzeit nicht bekannten anderen Rechtsgüter beurteilt, die zur Einschränkung der Frequenzen führt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2019
  • Frist
    5. März 2020
  • Ein:e Follower:in
Marcel Langner
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mitglieder der TUB [#169229]
Datum
24. Oktober 2019 20:38
An
Technische Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen ihrer Allgemeinzuteilungen teilt die Bundesnetzagentur Frequenzen jedem frei zu und erlässt zur Abwägung der Interessen aller entsprechende Nutzungsregeln (Sendeleistung, Zugriffsverfahren, DutyCycle...). In Ihrer Stellungnahme (https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-tubit/) verweisen Sie darauf, dass aufgrund von Bestimmungen Ihren Mitgliedern die Nutzung der Frequenz eingeschränkt wird. In diesem Fall bezieht sich die Beschränkung auf das WLAN Protokoll und damit vermutlich auf die beiden Frequenzbänder im 2.4 und 5 GHZ Bereich. Ihre Beschreibung erläutert nicht, inwiefern sich diese Regelung auf autarke (nicht mit dem Hochschulnetz verbundene) Netze bezieht, die keine Internet/DFN Verbindung aufweisen. Ich möchte meine folgenden Fragestellungen daher auf solche autarken Netzwerke begrenzt verstehen. Mir ist bewusst, dass sobald Internet/DFN/Hochschulnetz Verbindungen hergestellt werden, weitere rechtliche Vorschriften einzuhalten sind. 1. Welche Frequenzen, die von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Allgemeinzuteilung zugeteilt wurden, werden an der TUB organisatorisch oder technisch eingeschränkt? Bitte die Frequenzbänder auflisten und jeweils die Art der Einschränkung. 2. Ich bitte um Übermittlung aller Ordnungen/Satzungen, die diese Einschränkungen an der Hochschule beschreiben. In der Rahmennutzungsordnung konnte ich dazu nichts finden. 3. Ich bitte um die Übermittlung des Gutachtens, welche eine Abwägung der Rechte von Wissenschaftlern (Wissenschaftsfreiheit) und Persönlichkeitsrechten der Mitglieder der TUB und der mir derzeit nicht bekannten anderen Rechtsgüter beurteilt, die zur Einschränkung der Frequenzen führt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mitglieder der TUB“ [#169229] [#169229]
Datum
26. November 2019 09:23
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/169229 Die Hochschule hat nicht in der vorgeschriebenen Frist geantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 169229.pdf Anfragenr: 169229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169229
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist unter dem Geschäftszeichen [geschwärzt] verak…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mitglieder der TUB" [#169229] - Ihre E-Mail vom 26. November 2019
Datum
10. Dezember 2019 13:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Langner, Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist unter dem Geschäftszeichen [geschwärzt] veraktet. Bevor wir die Angelegenheit weiterverfolgen, bitten wir Sie, die Behörde an die Bescheidung Ihres IFG-Antrages vom 24. Oktober 2019 unter Beifügung dieses Antrages zu erinnern, ggf. verbunden mit der Bitte um eine Eingangsbestätigung. Sofern Sie herauf innerhalb von ca. drei Wochen noch immer keine (zufriedenstellende) Antwort erhalten haben, werden wir die Sache gerne aufgreifen. Wir bitten um Verständnis für dieses Vorgehen, bei dem wir aus Kapazitätsgründen zunächst lediglich diese "Hilfe zur Selbsthilfe" leisten können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] + [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> darf ich auch im Namen der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informa…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mitglieder der TUB" [#169229] - Ihre E-Mail vom 26. November 2019 [#169229]
Datum
10. Dezember 2019 21:38
An
Technische Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> darf ich auch im Namen der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit darum bitten, meine Anfrage vom 24.10.2019 (https://fragdenstaat.de/a/169229) zu beantworten? Ich habe bisher keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 169229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169229
Technische Universität Berlin
Sehr geehrter Herr Langner, auf Ihre Anfrage vom 24. Oktober 2019 erteilen wir Ihnen folgende Auskunft: 1. "Welc…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
AW: Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mitglieder der TUB [#169229]
Datum
13. Dezember 2019 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, auf Ihre Anfrage vom 24. Oktober 2019 erteilen wir Ihnen folgende Auskunft: 1. "Welche Frequenzen, die von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Allgemeinzuteilung zugeteilt wurden, werden an der TUB organisatorisch oder technisch eingeschränkt? Bitte die Frequenzbänder auflisten und jeweils die Art der Einschränkung." Frequenzen, die von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Allgemeinzuteilung zugeteilt wurden, werden an der TU Berlin nicht eingeschränkt. Die Einrichtung und der Betrieb des WLAN an der TU Berlin erfolgt über die Zentraleinrichtung Campusmanagement (ZECM). Mitglieder der TU Berlin können nach ihrer Provisionierung direkt auf das WLAN der TU Berlin zugreifen. Für Besucher und Gäste der TU Berlin wurde ein flexibler Zugang über DFNRoaming (Deutschlandweit) sowie Eduroam (Europa und Asien) eingerichtet. Mitglieder der TU Berlin sind so in der Lage, mit ihrem TU Account auch das WLAN anderer Hochschulen zu nutzen, die einen Zugang über DFNRoaming und Eduroam eingerichtet haben. Für Besucher aus Einrichtungen, die diesen Verbünden nicht angehören, besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines Gästeaccounts. 2. "Ich bitte um Übermittlung aller Ordnungen/Satzungen, die diese Einschränkungen an der Hochschule beschreiben. In der Rahmennutzungsordnung konnte ich dazu nichts finden." Aus der Beantwortung der Frage 1 folgt, dass es an der TU Berlin keine Ordnungen bzw. Satzungen gibt, die eine Einschränkung von Frequenzen regeln. 3. "Ich bitte um die Übermittlung des Gutachtens, welche eine Abwägung der Rechte von Wissenschaftlern (Wissenschaftsfreiheit) und Persönlichkeitsrechten der Mitglieder der TUB und der mir derzeit nicht bekannten anderen Rechtsgüter beurteilt, die zur Einschränkung der Frequenzen führt." Aus der Beantwortung der Frage 1 folgt, dass ein Gutachten zur Einschränkung der Frequenzen und mit Abwägung der Rechte von Wissenschaftlern und Persönlichkeitsrechten der Mitglieder der TUB liegt nicht vorliegt. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Die Verzögerung bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir zu entschuldigen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Servicebereich Recht der Technischen Universität Berlin zu erheben (Anschrift siehe Signatur). Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Mir bleibt jedoch die entscheidende Frage…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mitglieder der TUB [#169229]
Datum
14. Dezember 2019 11:41
An
Technische Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Mir bleibt jedoch die entscheidende Frage unklar: In der Anfrage https://fragdenstaat.de/a/166817 schreibt die TU Berlin: Organisatorisch ist der Betrieb eigener WLAN-Infrastrukturen seit 2007 grundsätzlich untersagt. Das ist für mich die entscheidende Einschränkung, die ich nachgefragt habe und zu der es doch auch eine Ordnung oder einen Beschluss geben müsste? Bitte lassen Sie mich das erläutern. Es geht mir mit meiner Frage nicht darum, wer das Hochschulnetzwerk verantwortet oder wer den Internetzugang zur Verfügung stellt. Es geht mir um die freie uneingeschränlte Nutzung der Frequenz (im Rahmen der Allgemeinzuteilung), in dem Fall mithilfe des WLAN Protokolls. Gerade im Bereich Telematik/IoT gibt es kleine Funkchips, die eigene WLAN Netzwerke aufbauen können. Diese Chips sind heutzutage auch in jeder als intelligent verkauften Steckdose und oft öffnen die einen eigenen WLAN Accesspoint zur Kommunikation z.B. mit dem Smartphone. Dieses autarke WLAN ist sonst nicht mit anderen Netzwerken verbunden, bietet also außer Zugang zu seinen eigenen Ressourcen keinen Internetzugang oder eine Verbindung in das Hochschulnetzwerk an. So lassen sich auch kleine Sensorennetzwerke (im 2.4/5GHz Band mit dem WLAN Protokoll) aufbauen und darüber Daten austauschen. Z.b. für Messaufbauten. Wenn die TU Berlin nun jedoch ein generelles Verbot für die Nutzung solcher (autarker) WLAN Infrastrukturen ausspricht, findet dann nicht eine administrative Einschränkung bei der Nutzung der Frequenz (im weitesten Sinne auch eine Gesetzesumgehung des TKG) und Normenhierarchisch viel weitreichender, bei der Auswahlfreiheit von Technologiekomponenten im Bereich der der Forschung und Lehre statt? Ich würde mich freuen, wenn zu diesem rechtlich sicherlich noch unerforschten Bereich Stellung beziehen könnten. Tiefergehende Informationen und auch meine private Motivation in dem Thema finden Sie hier verständlich aufbereitet: https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de Hochachtungsvoll und besinnliche Weihnachszeit wünschend Marcel Langner Anfragenr: 169229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169229
Technische Universität Berlin
Sehr geehrter Herr Lagner, Ihre weitere Anfrage leite ich [geschwärzt] weiter, er wird sich im Januar darum kümme…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
AW: Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mitglieder der TUB [#169229]
Datum
16. Dezember 2019 09:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lagner, Ihre weitere Anfrage leite ich [geschwärzt] weiter, er wird sich im Januar darum kümmern. Ich werde [geschwärzt] dazu nicht mehr kommen. Mit freundlichen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Technische Universität Berlin
[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] möchte die Nachricht "Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mit…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
Rückruf: Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mitglieder der TUB [#169229]
Datum
16. Dezember 2019 11:20
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] möchte die Nachricht "Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mitglieder der TUB [#169229]" zurückrufen.
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> zum wiederholten Male möchte ich an die Beantwortung meiner Fragen erinneren…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Rückruf: Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mitglieder der TUB [#169229]
Datum
2. Februar 2020 16:59
An
Technische Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> zum wiederholten Male möchte ich an die Beantwortung meiner Fragen erinneren. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 169229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169229
Technische Universität Berlin
Sehr geehrter Herr Langner, mein Kollege Dr. Richter hat Ihre Fragen in seiner Mail umfassend beantwortet. Mit …
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
AW: Rückruf: Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mitglieder der TUB [#169229]
Datum
4. Februar 2020 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, mein Kollege Dr. Richter hat Ihre Fragen in seiner Mail umfassend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mitglieder der TUB“ [#169229] [#169229]
Datum
5. Februar 2020 19:56
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/169229 In der Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-tubit/ schreibt die Hochschule: Organisatorisch ist der Betrieb eigener WLAN-Infrastrukturen seit 2007 grundsätzlich untersagt. Die Unterlagen, z.B. in Form eines Beschlusses oder amtlicher Mitteilung und damit verbundenen internen Regelungen will die Hochschule nicht bereitsstellen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 169229.pdf Anfragenr: 169229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169229
Technische Universität Berlin
Sehr geehrter Herr Langner, auf Ihre Anfrage vom 14. Dezember 2019 ergeht folgender Widerspruchsbescheid: 1. Die…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
AW: Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mitglieder der TUB [#169229]
Datum
21. Februar 2020 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, auf Ihre Anfrage vom 14. Dezember 2019 ergeht folgender Widerspruchsbescheid: 1. Die Beantwortung Ihrer Frage "Wenn die TU Berlin nun jedoch ein generelles Verbot für die Nutzung solcher (autarker) WLAN Infrastrukturen ausspricht, findet dann nicht eine administrative Einschränkung bei der Nutzung der Frequenz (im weitesten Sinne auch eine Gesetzesumgehung des TKG) und Normenhierarchisch viel weitreichender, bei der Auswahlfreiheit von Technologiekomponenten im Bereich der der Forschung und Lehre statt?" wird abgelehnt. 2. Ihre Frage, ob es zu der Untersagung des Betriebes eigener WLAN-Infrastrukturen eine Ordnung oder einen Beschluss geben müsste, wird so beantwortet: Die Untersagung des Betriebes eigener WLAN-Infrastrukturen im Jahre 2007 beruht auf einem Beschluss des Leitungsgremiums für operativen IV-Service vom 22. März 2007. 3. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Begründung: Ihre Nachfrage sehen wir als zulässigen Widerspruch gegen unseren Bescheid vom 13. Dezember 2019 an. Zu 1. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 IFG Berlin haben Sie ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Sie haben aber keinen Anspruch auf Beantwortung von Fragen, deren Antwort nicht in den Akten enthalten ist. Zu 2. Sie haben mit Ihrem Widerspruch erstmals nach einem Beschluss gefragt, worauf Ihnen die im Tenor genannte Auskunft erteilt wird. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin schriftlich, nach Maßgabe des § 55 a der Verwaltungsgerichtsordnung durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss die Klägerin oder den Kläger, die Beklagte oder den Beklagten sowie den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung sollen in Abschrift beigefügt werden. Falls die Klage schriftlich oder zu Protokoll erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie können das Verfahren zu meinem Vermittlungsersuch zu dieser Anfrage eins…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einschränkungen in der Frequenznutzung für Mitglieder der TUB“ [#169229] [#169229]
Datum
23. Februar 2020 17:06
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie können das Verfahren zu meinem Vermittlungsersuch zu dieser Anfrage einstellen. Die Hochschule hat zwischenzeitlich geantwortet. Die Antwort wirft jedoch weitere Fragen auf, die ich in einer erneuten Anfrage klären werde. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 169229.pdf Anfragenr: 169229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169229