Einsicht in Akte 121-26

die Aktenhülle 121-26

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Mai 2013
  • Frist
    15. Juni 2013
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsicht in Akte 121-26
Datum
14. Mai 2013 17:18
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
die Aktenhülle 121-26
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Ihre Anfrage vom 14. Mai 2013 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihren Antrag auf Akteneinsicht ist in der Abtei…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Ihre Anfrage vom 14. Mai 2013
Datum
23. Mai 2013 14:48
Status
Anfrage wurde zurückgezogen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihren Antrag auf Akteneinsicht ist in der Abteilung 5 des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg eingegangen. Sie bitten um Übersendung der "Aktenhülle 121-26". Dieses Aktenzeichen ist Aktenplan des Ministeriums gekennzeichnet als "Abteilung 5 (GVPL, Aufbauorganisation, Organisation, Querschnittsangelegenheiten)". Von diesem Aktenzeichen wird jedoch von der Abteilung 5 (Verfassungsschutz) kein Gebrauch gemacht, da für die Verfassungsschutzbehörde besondere Regelungen gelten. Informationen zur Verfassungsschutzbehörde Brandenburg, wie z. B. Organisation, Referatsbezeichnungen, Aufgaben und Methoden finden Sie auf der www.verfassungsschutz.brandenburg.de<http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/> . Daher bitte ich Sie, mir mitzuteilen, welche weiteren Auskünfte Sie von der Verfassungsschutzbehörde möchten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Melbert

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AW: Ihre Anfrage vom 14. Mai 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage "Einsicht …
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 14. Mai 2013
Datum
28. Mai 2013 20:22
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage "Einsicht in Akte 121-26" vom 14.05.2013 zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>