Einsicht in Akte von Beschwerdestelle

Anfrage an: Polizei Berlin

die Akte Dir E/V St 323-01941-214/22 zur Beschwerde @13.11.22-12562305 und @15.11.22-13304003
personenbezogene Daten von Dritten dürfen geschwärzt werden.

Ergebnis der Anfrage

In der Akte geht es um zwei Beschwerden eines Bürgers über die Anwendung unmittelbaren körperlichen Zwangs gegenüber Mitgliedern der "Letzten Generation" bei einer Protestaktion. Der Beschwerdeführer hat sich über die aus seiner Sicht nicht verhältnismäßigen Gewaltanwendung der Polizei gegenüber den Protestteilnehmern.

Die Einsicht in die Beschwerdeakte wurde gewährt. Es ist interessant, wie wie die Beschwerdestelle der Berliner Polizei arbeitet. Die Beschwerde wurde bearbeitet ohne mit den direkt betroffenen Einheiten in einen Austausch zu gehen. Erst nach telefonischer Nachfrage wurde dies an die betroffenen Polizeieinheiten weitergeleitet. Es wird von seitens der Beschwerdestelle keine interne Einsatznachbereitung angefordert. Besonders bei Themen, die politisch aufgegriffen werden, ist Nachbereitung von Einsätzen nur spärlich vorhanden.
Ausmeiner Sicht zeigt die Akte, dass Beschwerden von außen abgeblockt werden und nicht intern weiter kommuniziert werden um mögliche Fehler abzustellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    23,71 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsicht in Akte von Beschwerdestelle [#264734]
Datum
5. Dezember 2022 12:52
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Akte Dir E/V St 323-01941-214/22 zur Beschwerde @13.11.22-12562305 und @15.11.22-13304003 personenbezogene Daten von Dritten dürfen geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/264734/upload/fb0b67d3834940cd3578bebb54a83f83f8fb8f6f/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsicht in Akte von Beschwerdestelle“ vom 05.12.2022 (#264734) wu…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsicht in Akte von Beschwerdestelle [#264734]
Datum
7. Januar 2023 22:55
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsicht in Akte von Beschwerdestelle“ vom 05.12.2022 (#264734) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsicht in Akte von Beschwerdestelle“ vom 05.12.2022 (#264734) wu…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsicht in Akte von Beschwerdestelle [#264734]
Datum
9. Januar 2023 14:59
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsicht in Akte von Beschwerdestelle“ vom 05.12.2022 (#264734) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizei Berlin
Akteneinsicht
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht
Datum
10. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Antragsteller:in >> die 20 € sind mir die Akteneinsicht wert. Ich bitte um digitale Zusendung …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsicht in Akte von Beschwerdestelle“ vom 05.12.2022 (#264734) [#264734]
Datum
10. Januar 2023 15:25
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Antragsteller:in >> die 20 € sind mir die Akteneinsicht wert. Ich bitte um digitale Zusendung der Akte, da eine Einnisichtnahme vor Ort für mich nicht möglich ist. Sollte ein Betrag 30 € übersteigen, dann möchte ich vorab eine Information. Des weiteren möchte ich Sie bitten, nur auf die Frag-den-Staat-Adresse zu antworten, bzw. per Post. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizei Berlin
Gebührenerheben für die gewährte Akteneinsicht gemäß §16 IFG Berlin Es werden 23,71 € Gebühr erhoben. Akte wurde a…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenerheben für die gewährte Akteneinsicht gemäß §16 IFG Berlin
Datum
20. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
8,5 MB
geschwärzt
2,0 MB
Es werden 23,71 € Gebühr erhoben. Akte wurde als Kopie zugesendet.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Gebührenerheben für die gewährte Akteneinsicht gemäß §16 IFG Berlin [#264734] Guten Tag, ich hätte gern eine B…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gebührenerheben für die gewährte Akteneinsicht gemäß §16 IFG Berlin [#264734]
Datum
15. Februar 2023 13:12
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich hätte gern eine Bestätigung, dass die von Ihnen erhobene Gebühr fristgerecht angekommen ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264734/

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