Einsicht in Akte von Beschwerdestelle
die Akte Dir E/V St 323-01941-214/22 zur Beschwerde @13.11.22-12562305 und @15.11.22-13304003
personenbezogene Daten von Dritten dürfen geschwärzt werden.
Ergebnis der Anfrage
In der Akte geht es um zwei Beschwerden eines Bürgers über die Anwendung unmittelbaren körperlichen Zwangs gegenüber Mitgliedern der "Letzten Generation" bei einer Protestaktion. Der Beschwerdeführer hat sich über die aus seiner Sicht nicht verhältnismäßigen Gewaltanwendung der Polizei gegenüber den Protestteilnehmern.
Die Einsicht in die Beschwerdeakte wurde gewährt. Es ist interessant, wie wie die Beschwerdestelle der Berliner Polizei arbeitet. Die Beschwerde wurde bearbeitet ohne mit den direkt betroffenen Einheiten in einen Austausch zu gehen. Erst nach telefonischer Nachfrage wurde dies an die betroffenen Polizeieinheiten weitergeleitet. Es wird von seitens der Beschwerdestelle keine interne Einsatznachbereitung angefordert. Besonders bei Themen, die politisch aufgegriffen werden, ist Nachbereitung von Einsätzen nur spärlich vorhanden.
Ausmeiner Sicht zeigt die Akte, dass Beschwerden von außen abgeblockt werden und nicht intern weiter kommuniziert werden um mögliche Fehler abzustellen.
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Dezember 2022
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7. Januar 2023
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Kosten dieser Information:23,71 Euro
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