Einsicht in das Wegeverzeichnis

Bitte teilen Sie mir mit, was zur Straße "Moorburger Hinterdeich" zwischen den Straßen Walterhofer Straße und Moorburger Kirchdeich im Straßen- und Wegeverzeichnis eingetragen ist.

Sollte die Straßen aus mehreren Abschnitten bestehen, bitte für jeden Abschnitt einzeln.

Insbesondere interessiert mich, welche Nutzung hier erlaubt ist, und (sofern vorhanden) Informationen zum Eigentümer.

Hintergrund ist, das im Abschnitt unter der A7 ein Verkehrzeichen den Weg als Radweg (Landwirtschaftlicher-Verkehr frei) kennzeichnet, die Polizei hier angeblich aber kein Bußgeld verhängen darf, wenn hier Autos fahren.

Vielen Dank
Sven Anders

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
Einsicht in das Wegeverzeichnis [#170820]
Datum
22. November 2019 08:58
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte teilen Sie mir mit, was zur Straße "Moorburger Hinterdeich" zwischen den Straßen Walterhofer Straße und Moorburger Kirchdeich im Straßen- und Wegeverzeichnis eingetragen ist. Sollte die Straßen aus mehreren Abschnitten bestehen, bitte für jeden Abschnitt einzeln. Insbesondere interessiert mich, welche Nutzung hier erlaubt ist, und (sofern vorhanden) Informationen zum Eigentümer. Hintergrund ist, das im Abschnitt unter der A7 ein Verkehrzeichen den Weg als Radweg (Landwirtschaftlicher-Verkehr frei) kennzeichnet, die Polizei hier angeblich aber kein Bußgeld verhängen darf, wenn hier Autos fahren. Vielen Dank Sven Anders
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 170820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170820 Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz mit der Nummer #170820 vom 22.1…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Einsicht in das Wegeverzeichnis [#170820]
Datum
25. November 2019 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz mit der Nummer #170820 vom 22.112019 ist hier eingegangen und wird aktuell bearbeitet. Ein Straßen- und Wegeverzeichnis im Sinne des HWG, aus dem man entsprechende Daten ablesen kann, führt die BWVI nicht. Die von Ihnen gewünschten Daten müssten aus mehreren Systemen aufwendig entnommen werden. Es ist bereits jetzt absehbar, dass aufgrund des zu erwartenden Prüfungsaufwands vorliegend keine Erteilung von Auskünften einfacher Art gegeben ist, sondern eine Gebühr auf der Grundlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 05.11.2013 (HmbGVBl. 2013, S.456) erhoben werden wird. Möglicherweise sind die über die Eigentümer gewünschten Daten darüber hinaus geschützt gemäß § 4 HmbTG (Schutz personenbezogener Daten). Der hier für den diesen Prüfungsaufwand greifende Gebührenrahmen nach Nr. 1.1.1 der Gebührenordnung zum HmbTG erstreckt sich von 30,-- bis 250,-- Euro. Die konkrete Gebührenhöhe für diese Anfrage kann Ihnen jetzt noch nicht genau benannt werden, wird aber voraussichtlich im zweistelligen Bereich liegen. Bitte teilen Sie mir bis zum 27.11.2019 mit, ob Sie unter diesem Voraussetzungen an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte Entschuldigen Sie, ich bin davon ausgegangen, dass die BWVI die Behör…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: [EXTERN]-Einsicht in das Wegeverzeichnis [#170820]
Datum
25. November 2019 16:22
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte Entschuldigen Sie, ich bin davon ausgegangen, dass die BWVI die Behörde ist, die das Wegeverzeichnis führt, welche im "Hamburgisches Wegegesetz (HWG)" im §9 erwähnt wird, siehe: http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=e&showdoccase=1&doc.id=jlr-WegeGHApP10&st=lr danach sollte diese Informationen ja einfach vorliegen. Können Sie mir ggf. sagen, welche Behörde für Straßenwidmungen zuständig ist, und die Infomationen gemäß §10 pflegt? Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 170820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170820

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Anders, Wegeaufsichtsbehörde sind die Bezirksämter. Für die von Ihnen angefragte Straße "…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Einsicht in das Wegeverzeichnis [#170820]
Datum
26. November 2019 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, Wegeaufsichtsbehörde sind die Bezirksämter. Für die von Ihnen angefragte Straße "Moorburger Hinterdeich" ist das Bezirksamt Hamburg-Harburg örtlich und sachlich zuständig. Kontakt: Bezirksamt Harburg Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg +49 40 42790-7600 <<E-Mail-Adresse>> Wir können Ihnen mitteilen, dass die sogenannte Nutzungs- bzw. Wegeart in Abhängigkeit von der Widmung steht. Der Moorburger Hinterdeich ist hierbei ein sehr spezieller Fall, da sich die Flurstücke in diversem Eigentum befinden. Die Wegefläche ist als solche zum überwiegenden Teil nicht als eigenes Flurstück vorhanden sondern- insbesondere in Bezug auf die Baulast und das Eigentum- nahezu vollständig „zerschnitten“. Im Verwaltungsvermögen des Bezirkes befinden sich nur drei relativ kleinen Flurstücke. Eine Widmung besteht nur für die im Verwaltungsvermögen der Liegenschaft befindlichen von Fürstenmoordamm bis Georg-Heyken-Straße unterhalb der Autobahn hindurchführenden Wegeflächen. Diese wurde für den Fußgänger-, Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr gewidmet. Bei den gesamten restlichen Strecken wird es sich um nicht öffentliche Wegeflächen im Sinne des HWG handeln. Genaueres hierzu kann Ihnen das Bezirksamt beantworten. Diese Antwort ist nach dem HmbTG gebührenfrei (nach Gebührentatbestand Nr.1.1 der Gebührenordnung zum Hamburgischen Transparenzgesetz, HmbTGGebO), da es sich um die Erteilung einer Auskunft einfacher Art handelt. Mit freundlichen Grüßen