Einsicht in Unterlagen zum Umwelt- und Klimaschutz für das Sanierungsgebiet Sonnenallee

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte gewähren Sie mir Einsicht in sämtliche Unterlagen (Gutachten, Expertisen, Beschlüsse, Stellungnahmen o.ä). betreffs Abschätzung und Vermeidung der Auswirkung der Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsbereich Sonnenallee/Weigandufer auf Umwelt und Klima sowie in diesem Zusammenhang mit Privatfirmen und Privatpersonen geschlossene Verträge und erteilten Aufträge.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
  • Kosten dieser Information:
    36,45 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte gewähren Sie mir…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsicht in Unterlagen zum Umwelt- und Klimaschutz für das Sanierungsgebiet Sonnenallee [#130517]
Datum
11. April 2019 18:25
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte gewähren Sie mir Einsicht in sämtliche Unterlagen (Gutachten, Expertisen, Beschlüsse, Stellungnahmen o.ä). betreffs Abschätzung und Vermeidung der Auswirkung der Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsbereich Sonnenallee/Weigandufer auf Umwelt und Klima sowie in diesem Zusammenhang mit Privatfirmen und Privatpersonen geschlossene Verträge und erteilten Aufträge. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Kein Nachrichtentext
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. April 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
versendet per Email: An <<E-Mail-Adresse>> 29.04.2019, 12:17 Sehr geehrteAntragsteller/in ich möcht…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. April 2019
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
versendet per Email: An <<E-Mail-Adresse>> 29.04.2019, 12:17 Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie drauf hinweisen, dass meine Anfrage keine VIG-, sondern eine IFG-Anfrage ist. Die Anfrage ist mE konkret genug. Dem Widerspruch kann natürlich entsprochen werden und eine verschlüsselte Sendung ist gar nicht nötig. Personenbezogene Daten sind nicht betroffen. Ich bitte Sie, Ihre Antwort daraufhin noch einmal zu überprüfen. Ich werde parallel eine Vermittlung bei der Landesbeauftragten für Datenschutz anfragen. Mit freundlichen Grüßen
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Kein Nachrichtentext
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Per Email am 4.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Leider kann ich unter der Ihrem Schreiben beigefügten Telefo…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. November 2019
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Per Email am 4.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Leider kann ich unter der Ihrem Schreiben beigefügten Telefonnummer niemanden erreichen. Ich hätte nun endlich Zeit, die Akteneinsicht vorzunehmen - wenn möglich ohne weiteren formellen Rahmen. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich bei mir zwecks Absprache telefonisch melden würden (Tel 0174 8013096). Mein Antrag lautete auf Einsicht in Unterlagen (Gutachten, Expertisen, Beschlüsse, Stellungnahmen o.ä.) betreffs Abschätzung und Vermeidung der Auswirkung der Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsbereich Sonnenallee/Weigandufer auf Umwelt und Klima. Mit freundlichen Grüßen
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Per email von <<E-Mail-Adresse>> am 18.11.2019, 15:11 Sehr geehrteAntragsteller/in ich konnte Ihre E…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
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Briefpost
Betreff
Datum
18. November 2019
Status
Warte auf Antwort
Per email von <<E-Mail-Adresse>> am 18.11.2019, 15:11 Sehr geehrteAntragsteller/in ich konnte Ihre Email bedauerlicherweise erst jetzt beantworten. Die Akten der Baumaßnahme Weigandufer befinden sich noch beim Rechtsamt, weil jemand aus den politischen Gremien um Einsicht gebeten hat. Sobald ich von dort die Akten zurück habe - vermutlich Anfang Dezember 2019 - stünden diese zur Einsichtnahme zur Verfügung. Allerdings kann ich Ihnen eine Akteneinsichtnahme "ohne formellen Rahmen" (Sie meinen wahrscheinlich die kostenpflichtige Einsichtnahme auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes) nicht in Aussicht stellen, da wir als Behörde gehalten sind, bei Anträgen von Bürgern/innen auf Akteneinsichtnahme das IFG konsequent anzuwenden. Ich werde prüfen lassen, in welchem Kostenrahmen sich die Akteneinsichtnahme bewegen könnte und teile Ihnen das Ergebnis mit. Ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrem Antrag die Einsichtnahme in die Planungsunterlagen des Bauvorhabens Weigandufer meinten! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Per Email an <<E-Mail-Adresse>> am 18.11.2019, 18:47 Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Datum
18. November 2019
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Per Email an <<E-Mail-Adresse>> am 18.11.2019, 18:47 Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung. Ich habe nur einen Antrag nach IFG gestellt, auf den sie in Ihrem Schreiben vom 27.5. Bezug genommen haben. Der Antrag müßte Ihnen vorliegen. Eine Einsicht in Unterlagen ohne formellen Rahmen war Ihr eigener Vorschlag aus Gründen der Arbeitsersparnis (Schreiben vom 27.5.). Da dies nun offenbar nicht mehr gilt, bitte ich um Bekanntgabe des Kostenrahmens. Teilen Sie mir bitte auch die Durchführungsmodalitäten mit (zur Verfügung stehende Zeit, maximale Anzahl der teilnehmenden Personen, Möglichkeit von Kopien/Photografien). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Per Email an <<E-Mail-Adresse>> am 18.12.2019, 17:19 Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Emailschr…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Datum
18. Dezember 2019
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Per Email an <<E-Mail-Adresse>> am 18.12.2019, 17:19 Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Emailschreiben vom 18.11. hatten Sie mir eine Akteneinsicht gemäß meines IFG Antrages für Anfang Dezember in Aussicht gestellt. Vorab wollten Sie den Kostenrahmen prüfen lassen und mir das Ergebnis mitteilen. Seitdem habe ich keine Nachricht von Ihnen erhalten. Ich bitte Sie um Mitteilung des derzeitigen Sachstands. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Per Email an <<E-Mail-Adresse>> am 18.12.2019, 17:19 Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Emailschr…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Dezember 2019
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Per Email an <<E-Mail-Adresse>> am 18.12.2019, 17:19 Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Emailschreiben vom 18.11. hatten Sie mir eine Akteneinsicht gemäß meines IFG Antrages für Anfang Dezember in Aussicht gestellt. Vorab wollten Sie den Kostenrahmen prüfen lassen und mir das Ergebnis mitteilen. Seitdem habe ich keine Nachricht von Ihnen erhalten. Ich bitte Sie um Mitteilung des derzeitigen Sachstands. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Per Email an <<E-Mail-Adresse>> Datum: 16.01.2020, 19:23 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie …
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Januar 2020
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Per Email an <<E-Mail-Adresse>> Datum: 16.01.2020, 19:23 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie nochmals um Nachricht zu der beantragten Akteneinsicht. Bislang habe ich auf meine Emails vom 18.11.2018 und vom 18.12.2018 keine Antwort von Ihnen erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Per Email an <<E-Mail-Adresse>>; <<E-Mail-Adresse>> Datum: 21.01.2020, 13:29 Sehr geehrte…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Betreff
Datum
21. Januar 2020
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Per Email an <<E-Mail-Adresse>>; <<E-Mail-Adresse>> Datum: 21.01.2020, 13:29 Sehr geehrteAntragsteller/in seit meiner Email vom 4. November 2019 habe ich nun mehrfach versucht, mit Ihnen einen Termin zur beantragten Akteneinsicht nach dem IFG "Einsicht in Unterlagen zum Umwelt- und Klimaschutz für das Sanierungsgebiet Sonnenallee" (Link) zu vereinbaren. Seit dem 18.11.2019 habe ich auf keines meiner Schreiben mehr eine Antwort von Ihnen erhalten. Ich setze Ihnen daher nunmehr eine Frist für einen Terminvorschlag zum 27. Januar 2020. Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist werde ich rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. MIt freundlchen Grüßen
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Per Email von <<E-Mail-Adresse>> am Di., 28. Jan., 16:34 Sehr Antragsteller/in in Ergänzung meiner…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
Per Email von <<E-Mail-Adresse>> am Di., 28. Jan., 16:34 Sehr Antragsteller/in in Ergänzung meiner Email vom 18.11.2019 möchte ich Ihnen hinsichtlich der entstehenden Kosten der Akteneinsichtnahme folgendes Ergebnis mitteilen: Mit Ihrer Email vom 04.11.2019 haben Sie einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) gestellt. Sie begehren darin "Einsicht in Unterlagen (Gutachten, Expertisen, Beschlüsse, Stellungnahmen, o.ä.) betreffs Abschätzung und Vermeidung der Auswirkung der Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsbereich Sonnenallee/Weigandufer auf Umwelt und Klima". Diese Akteneinsicht ist lt. § 16 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr würde sich lt. Tarifstelle 1004 der aktuellen Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) auf 100,00 € belaufen, wenn Sie die Akteneinsicht vornehmen möchten. Falls Sie die Akteneinsicht vornehmen möchten bitte ich Sie, mir Ihre schriftliche Zustimmung kurz per Email zukommen zu lassen. In diesem Fall würde Ihnen ein Gebührenbescheid per Post zugestellt. Nach Eingang des Geldes erhalten Sie unverzüglich einen Termin für die Akteneinsicht in den Diensträumen des Straßen- und Grünflächenamts Neukölln (Gradestraße 36, 12347 Berlin). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Per Email am 4.2.und wegen angeblichem Nichteingng nochmals am 7.2.2020 An <<E-Mail-Adresse>>; <&l…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Februar 2020
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Per Email am 4.2.und wegen angeblichem Nichteingng nochmals am 7.2.2020 An <<E-Mail-Adresse>>; <<E-Mail-Adresse>> --- Hier noch einmal meine Email vom 4.2.2020: Sehr geehrteAntragsteller/in Es handelt sich bei meinem Antrag auf Akteneinsicht um Umweltinformationen und die Akteneinsicht soll vor Ort stattfinden. Dementsprechend müsste die Akteneinsicht kostenfrei sein. Ich nehme Bezug auf §18a IFG Absatz4 : (4) Für die Übermittlung von Umweltinformationen werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. § 16 findet insoweit Anwendung. Abweichend von § 16 Abs. 1 Satz 1 werden Gebühren nicht erhoben für 1. die Akteneinsicht in Umweltinformationen vor Ort [....] Ich bitte Sie, Ihre Kostenforderung vom 28.1.2020 dahingehend noch einmal zu überprüfen. Dafür setzte ich Ihnen eine Frist zum 18.2.2020. MIt freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Projekt Weigandufer, hier: Akteneinsicht - Ihre Email vom 04.11.2019 An: <<E-Mail-Adresse>>; <<E…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Projekt Weigandufer, hier: Akteneinsicht - Ihre Email vom 04.11.2019
Datum
10. März 2020
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
An: <<E-Mail-Adresse>>; <<E-Mail-Adresse>>; Jochen Biedermann <<Name und E-Mail-Adresse>> Sehr Antragsteller/in in meiner Email vom 4.2., wiederholt gesendet an 7.2. zu meinem Antrag vom 11. April 2019 (!!) auf Akteneinsicht nach dem IFG habe ich trotz Fristsetzung zum 18.2.2020 noch keine Antwort erhalten. Ich bitte nochmals dringend um Antwort. Der Grund meines Antrages, die Bauarbeiten am Weigandufer stehen mittlerweile kurz vor dem Abschluß. MIt freundlichen Grüßen
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Akteneinsicht - Weigandufer <<E-Mail-Adresse>> Mi., 11. März 2020, 10:58 an mich Sehr Antragstelle…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht - Weigandufer
Datum
11. März 2020
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>> Mi., 11. März 2020, 10:58 an mich Sehr Antragsteller/in nach weiterer Prüfung können wir Ihnen eine kostenfreie Akteneinsicht aufgrund § 2 Abs. 3 UIG in den Räumlichkeiten des Straßen- und Grünflächenamtes Neukölln genehmigen. Bitte geben Sie uns Bescheid, zu welchem der drei Termine Sie die Akteneinsicht vornehmen möchten: 17.03.2020 - 10:00 Uhr 19.03.2020 - 13:30 Uhr 24.03.2020 - 10:00 Uhr Finden Sie sich bitte für Ihren gewünschten Termin bei der folgenden Adresse ein: Straßen- und Grünflächenamt Neukölln Zimmer 409 - Herr Weinert Gradestraße 36 12347 Berlin Mit freundlichen Grüßen
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Re: Akteneinsicht - Weigandufer Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An:…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
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Briefpost
Betreff
Re: Akteneinsicht - Weigandufer
Datum
17. März 2020
Status
Warte auf Antwort
Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 17.03.2020, 17:04 Betreff: Re: Akteneinsicht - Weigandufer Sehr Antragsteller/in in unserem gestrigen Telefonat hatten Sie mir eine schriftliche eine Bestätigung zugesagt, dass die vorgeschlagenen Termine zur Akteneinsicht nach IFG aufgrund der derzeitgen Corona-Epedemie von Ihnen abgesagt werden müssen. Ich hoffe Sie haben Verständnis, dass ich mir keine Terminversäumnis vorwerfen lassen möchte. mfG
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Re: Akteneinsicht - Weigandufer <<E-Mail-Adresse>> 18.03.2020, 11:00 an mich Sehr Antragsteller/in…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
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Betreff
Re: Akteneinsicht - Weigandufer
Datum
18. März 2020
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>> 18.03.2020, 11:00 an mich Sehr Antragsteller/in aufgrund der aktuellen Ereignisse um das Sars-CoV-2 Virus müssen wir das Angebot der drei genannten Termine verschieben. Aus allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen gegen Ansteckungen zum beiderseitigen Schutz finden momentan keine Bürgersprechstunden statt. Da sich das Ende der Pandemie nicht auf einen bestimmten Zeitraum einschätzen lässt, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen ab dem 18.04.2020 nochmals bei mir zu melden. Einen neuen Termin werden wir Ihnen kurzfristig einräumen können. Mit freundlichen Grüßen
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Re: Re: Akteneinsicht - Weigandufer Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 09…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
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Betreff
Re: Re: Akteneinsicht - Weigandufer
Datum
9. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 09.10.2020, 11:13 an Jan.Weinert Sehr Antragsteller/in mit Emailschreiben vom 18.3.2020 hatten Sie Ihr Angebot auf Akteneinsicht nach dem IFG abgesagt, aufgrund der Ereignisse um das Sars-CoV-2 Virus. Ich bitte Sie um Auskunft über den derzeitigen Sachstand und wann ich endlich die beantragte Akteneinsicht vornehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Re: Re: Akteneinsicht - Weigandufer <<E-Mail-Adresse>> 16.10.2020, 10:08 an mich Sehr Antragstelle…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
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Betreff
Re: Re: Akteneinsicht - Weigandufer
Datum
16. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>> 16.10.2020, 10:08 an mich Sehr Antragsteller/in für die von Ihnen beantragte Akteneinsicht biete ich Ihnen folgenden Termin an: 13.11.2020 9:00 Uhr Adresse: Straßen- und Grünflächenamt Neukölln Zimmer 409 - Herr Weinert Gradestraße 36 12347 Berlin Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Pandemieverordnungen im Zusammenhang mit dem Sars-CoV-2 Virus. Im gesamten Gebäude muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Mit freundlichen Grüßen
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Antw: Re: Re: Akteneinsicht - Weigandufer <<E-Mail-Adresse>> 27.10.2020, 07:14 an mich Sehr Antrag…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
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Briefpost
Betreff
Antw: Re: Re: Akteneinsicht - Weigandufer
Datum
27. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>> 27.10.2020, 07:14 an mich Sehr Antragsteller/in bitte bestätigen Sie mir kurz, ob Sie am u.g. Termin teilnehmen möchten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Re: Re: Re: Akteneinsicht - Weigandufer Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> …
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Betreff
Re: Re: Re: Akteneinsicht - Weigandufer
Datum
27. Oktober 2020
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 27.10.2020, 17:33 an Jan.Weinert Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit den vorgeschlagenen Termin am 13.11.2020, 9:00 Uhr im Bezirksamt Neukölln von Berlin Abt. Finanzen und Wirtschaft Straßen- und Grünflächenamt SGA II 11, Gradestraße 36 12347 Berlin Zimmer: 409 MfG
<< Anfragesteller:in >>
Fehlende Dokumente bei Akteneinsicht nach dem IFG zur Sanierung Weigandufer Antragsteller/in Antragsteller/in <…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
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Betreff
Fehlende Dokumente bei Akteneinsicht nach dem IFG zur Sanierung Weigandufer
Datum
18. November 2020
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 18.11.2020, 09:45 an wieland.voskamp; Beteiligungsgremium; Marlis; Susanna Sehr Antragsteller/in am 13.11.2020 hatte ich nun endlich einen Termin zur Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Sanierung des Weigandufers. Den Antrag hatte ich bereits am 11. April 2019 gestellt. Der Antrag war nötig, da sie mir Informationen im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorenthielten. Der Antragstext lautete: bitte gewähren Sie mir Einsicht in sämtliche Unterlagen (Gutachten, Expertisen, Beschlüsse, Stellungnahmen o.ä). betreffs Abschätzung und Vermeidung der Auswirkung der Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsbereich Sonnenallee/Weigandufer auf Umwelt und Klima sowie in diesem Zusammenhang mit Privatfirmen und Privatpersonen geschlossene Verträge und erteilten Aufträge. Ich wurde von Herrn Weinert empfangen, der mir lediglich 3 Aktenordner zur Einsicht vorlegte. Leider war er bei Rückfragen z. B. über die Vollständigkeit der Unterlagen keine Hilfe, da er selbst mit dem Thema nicht befasst ist. Bei Durchsicht der Akten erhärtete sich der Eindruck, dass die Akten nicht vollständig sein konnten. Es fehlten beispielsweise: - Das Ausschreibungsverfahren und die Auftragsvergabe des Bauvorhabens und der Durchführung der Neuplanzungen. Der Vertrag mit der Fa. StraBE - Angebote zur Pflanzenbeschaffung - Das Ausschreibungsverfahren, die Auftragsvergabe und der Vertrag zur“ Ökologischen Baubegleitung“. - Das Ausschreibungsverfahren zur Pflege sowie das Pflegekonzept für die Neupflanzungen (Hecke, Sträucher, Kräuter: Schnitt, Bewässerung, Unkrautentfernung, Nachpflanzung). Höhe des Finanz – und Personalbedarfs. - Sämtliche Protokolle über Begehungen und Besprechungen im Zusammenhang mit Umwelt, Klima und Artenschutz (auch Vogelschutz). - Die Korrespondenz zwischen den Ämtern des BA Neukölln (z.B. SGA, Umweltamt Neukölln). - Die Einschätzung des Umweltamtes Neukölln zu artenschutzrechtlichen Fragestellungen. - Die Korrespondenz des BA Neukölln mit der SenUVK zum Artenschutz (insbesondere Vogelschutz) . - Die Korrespondenz des BA Neukölln mit Frau Caroline Seige zum Artenschutz (insbesondere Vogelschutz). - Die Korrespondenz des BA Neukölln mit dem Nabu Leipzig zum Artenschutz (insbesondere Vogelschutz) . - Professionelle Einschätzung der angeblichen Nicht-Wertigkeit des Grünbestands (vor der Sanierung). - Prognose vor Vergabe des Bauauftrages zu klimatischen Auswirkungen der Sanierung (Umweltatlas). - Bestimmung einer Ökobilanz (Bürgermeister Hikel sprach von einer positiven Ökobilanz der Sanierung). - Alternative Berechnungen zur dezentralen Wasserentsorgung. - Abstimmung der Sanierung mit Projekten/Beschlüsse des Landes Berlin: Essbare Stadt, Charta für das Berliner Stadtgrün u.a. - Detaillierte Berechnung der Grünflächen vor und nach der Sanierung. - Bearbeitung des Giftpflanzenantrags der Bürgerbeteiligung Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich bitte Sie bis zum 27. November um einen Vorschlag, wie Sie mir die noch vorzulegenden vollständigen Unterlagen beibringen möchten. Mit freundlichen Grüßen
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Akteneinsicht zur Sanierung des Weigandufers Am Do., 28. Jan. 2021 um 09:42 Uhr schrieb <<Name und E-Mail-Ad…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
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Betreff
Akteneinsicht zur Sanierung des Weigandufers
Datum
28. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
Am Do., 28. Jan. 2021 um 09:42 Uhr schrieb <<Name und E-Mail-Adresse>>: Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre letzte Email, möchte ich Ihnen kurz den aktuellen Zwischenstand mitteilen. Momentan werden die Informationen von diversen Stellen zusammengetragen. Da in diesem Verfahren zahlreiche Mitarbeiter*innen und diverse verwaltungsinterne und -externe Stellen beteiligt waren, nimmt dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch. Sobald mir die Informationen vorliegen, werde ich Sie umgehend über die weitere Vorgehensweise benachrichtigen. Mit freundlichen Grüßen
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Re: Akteneinsicht zur Sanierung des Weigandufers Gesendet: Mittwoch, 25. August 2021 um 16:04 Uhr Von: Antragstell…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
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Betreff
Re: Akteneinsicht zur Sanierung des Weigandufers
Datum
25. August 2021
Status
Warte auf Antwort
Gesendet: Mittwoch, 25. August 2021 um 16:04 Uhr Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Re: [Bgsonne] Akteneinsicht zur Sanierung des Weigandufers Sehr Antragsteller/in nachdem die Aktenvorlage nach IFG im November 2020 zu dem Thema "Einsicht in Unterlagen zum Umwelt- und Klimaschutz für das Sanierungsgebiet Sonnenallee" von mir wegen Unvollständigkeit bemängelt wurde, und ich um nachträgliche Vorlage der fehlenden Dokumente bat, schrieben Sie am 28.1.1021 in einem Zwischenbericht, dass die Informationen derzeit zusammengetragen würden. Seitdem habe ich nichts mehr von Ihnen gehört. Der ursprüngliche IFG-Antrag stammt vom 11.4.2019 und ist seit nunmehr 2 Jahren und 4 Monaten überhängig. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass bereits jetzt eine Untätigkeitsklage in Frage käme. Ich bitte um Klärung innerhalb der nächsten 2 Wochen. Mit freundlichen Grüßen
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Akteneinsicht zur Sanierung des Weigandufers
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
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Betreff
Akteneinsicht zur Sanierung des Weigandufers
Datum
7. September 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
996,8 KB
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Gebührenbescheid - Kopien zur Akteneinsicht - Sanierung Weigandufer
Von
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Betreff
Gebührenbescheid - Kopien zur Akteneinsicht - Sanierung Weigandufer
Datum
7. September 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gebührenbescheid - Kopien zur Akteneinsicht - Sanierung Weigandufer [#130517]
Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gebührenbescheid - Kopien zur Akteneinsicht - Sanierung Weigandufer [#130517]
Datum
13. September 2021 14:06
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für das Emailschreiben vom 7.9.2021 aufgrund meiner Beschwerde über die unvollständige Aktenvorlage nach IFG im November 2020. Sie behaupten, ich hätte die Übersendung der beigefügten Dokumente angefordert. Das ist falsch. Richtig ist, dass ich um einen Vorschlag über die Vorlage der vollständigen Dokumente gebeten hatte, die mir bei der Aktenvorlage im November 2020 vorenthalten wurden. Die Liste enthielt nur Beispiele von Unterlagen (Email vom 18.11.2020), die zum Teil als Kopie in meinem Besitz sind, aber nicht in der Akte auffindbar waren. Eine Einsicht in die Dokumente, um die ich tatsächlich gebeten hatte (siehe Antragstext), wäre kostenfrei gewesen, da es sich um Umweltdokumente handelt. Ich bin nicht verpflichtet, die vorzulegenden Dokumente dezidiert zu benennen. Dazu bin ich naturgemäß auch gar nicht in der Lage (Urteil des BVerwG vom 23. Februar 2017 - 7 C 31/15 -). Sie sind verpflichtet, mir die Dokumente in ihrer Vollständigkeit vorzulegen. Nach der unvollständigen Aktenvorlage im November 2020 bleibt auch nach der nun erfolgten Zusendung weiterer Dokumente der Eindruck, dass mir damit immer noch nicht alle Dokumente zur Kenntnis gegeben wurden. Nicht glaubwürdig sind das Fehlen unter anderem des Schreibens von Frau Seige vom 30.9.2019 und des NABU-Leipzig vom 11.10.2019 an das Umweltamt Neukölln, sowie die Anzeige des NABU-Leipzig vom 2.2.2020 (ich habe sie von anderer Stelle bekommen, also schicken sie mir diese Dokumente bitte nicht zu, falls Sie sie finden). Es fehlen die Abstimmungsrundenprotokolle Nr. 3 bis Nr. 7 (Nr 1,2,8, haben sie mir zugestellt) und die öffentliche Ausschreibung des Bau –und Pflanzauftrages. Ich vermisse weitere Dokumente, die ich hier nicht aufzähle. Die erheblichen Schwärzungen erscheinen unangemessen. Einige Dokumente enthalten nicht einmal Titel oder Datum und sind daher unbrauchbar. Gemäß meiner Aufzeichnungen lagen die Dokumente gemäß Listenpostion 12,13,14,15,16 den Bauplanungsunterlagen, die mir am 13.11.2020 vorgelegt wurden, nicht bei. Widersprüchlich sind Ihre bisherigen Aussagen zu den Senatsprojekten Essbare Stadt und Charta Stadtgrün usw.. In der BVV-Anwohneranfrage Drs. Nr. 1319/XX äußert Bzbm Hikel, dass Strategien und Programme des Berliner Senats, als allgemeiner Hintergrund und Richtschnur in die Planung eingehen. Entsprechend sei die Planung u.a. an Biodiversität, Nutzerfreundlichkeit und nachhaltiger Unterhaltung orientiert. In der IFG Anfrage vom 29..6.2021 antworten Sie, dass eine Übersicht oder ähnliches über Standpunkte des SGA zu Pflege und Entwicklung von Grünanalage nicht Bestandteil der Akten des SGA sei. In Ihrem aktuellen Schreiben vom 7.9.2020 (Listenposition 15) behaupten Sie nun, entsprechende Unterlagen befänden sich in den Bauplanungsunterlagen und diese hätten mir bereits vorgelegen. Bei der Aktenvorlage im November 2020 habe ich hierüber nichts gefunden. Was stimmt denn nun? Gemäß Antwort des Bzbm Hikel zur Anwohneranfrage Drs. Nr. 1319/XX „Rodungen am Weigandufer“ - War eine Einschätzung der Schutzwürdigkeit des Gehölzbestandes durch die Fachleute des Straßen-und Grünflächenamtes durchaus Bestandteil des Planungsprozesses. - Gab es einen planerischen Abwägungsprozess, bei dem die Funktion der Sträucher als Ansitz für Vögel den übrigen Belangen wie Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Herstellung von Sichtbeziehungen zum Wasser, Niederschlagswasserversickerung, subjektiver Sicherheit und Kriminalprävention gegenübergestellt wurden. Das Ergebnis der Abwägung fiel zugunsten der insgesamt als gewichtiger gewerteten Argumente Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit usw. aus. Zusammenfassend führte dies zur Entscheidung die Sträucher im 1. Bauabschnitt zwischen Wildenbruchstraße und Innstraße gerodet werden mussten. Bisher sind mir keinerlei Dokumente vorgelegt worden, die den Abwägungsprozess nachvollziehbar machen. Ich weise Sie darauf hin, dass ich prüfen lassen werde, ob die Dokumente in dieser Form den Bestimmungen des IFG und des Datenschutzes entsprechen. Ebenso werde ich prüfen lassen, ob die Kommunikation der Ämter und Amtsstellen untereinander tatsächlich generell keiner Offenlegungspflicht unterliegt, wie Sie behaupten. Bitte teilen Sie mir vorab mit, ob es noch weitere mir bislang nicht zur Kenntnis gegebene Dokumente zu meiner IFG Anfrage gibt, so dass weitere Dokumentenvorlagen anstünden. Zum Gebührenbescheid lege ich hiermit Widerspruch ein, da ich die zugesandten Kopien nicht angefordert habe. Um den Wirrwar, den Sie verursacht haben, zu entflechten und endlich zu einem Ende zu kommen, schlage ich vor, noch einmal eine komplette, vollständige Aktenvorlage zu versuchen – mit vorheriger gegenseitiger Abklärung der vorzulegenden Dokumente. Ich bitte um eine Antwort innerhalb der nächsten 14 Tage. MfG A. Antragsteller/in Anfragenr: 130517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/130517/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Ihre Email vom 13.9.2021 - Akteneinsicht zur Sanierung des Weigandufers
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Email vom 13.9.2021 - Akteneinsicht zur Sanierung des Weigandufers
Datum
27. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
389,5 KB
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Ihre Email vom 13.9.2021 - Akteneinsicht zur Sanierung des Weigandufers
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Email vom 13.9.2021 - Akteneinsicht zur Sanierung des Weigandufers
Datum
27. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
276,3 KB
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Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. November 2021 11:34
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Ihr Schreiben vom 27.10.2021 - SGA II 11 [#130517] Geschäftszeichen SGA II 11 Sehr << Anrede >> ich…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Schreiben vom 27.10.2021 - SGA II 11 [#130517]
Datum
30. November 2021 17:21
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
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Geschäftszeichen SGA II 11 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihren Brief vom 27.10.2021. Leider kann ich Ihrem Wunsch, die Sache als erledigt zu betrachten, nicht entsprechen. Nicht nur – wie Sie es darstellen - die von mir exemplarisch genannten, sondern alle umweltrelevanten Dokumente waren angefragt gewesen. Eine Auswahl noch immer nicht vorgelegter Dokumente hatte ich Ihnen aufgezählt. Falls tatsächlich keine weiteren umwelt-relevanten Dokumente vorhanden sind als die die bisher zur Verfügung gestellten, muss wohl von einer unvollständigen und unvorschriftsmäßigen Aktenführung ausgegangen werden. Nach Rücksprache mit Frau Gardain (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) hinsichtlich der Offenlegungspflicht möchte ich Sie auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu §10 Abs.4 IFG hinweisen. Danach schützt §10 Abs.4 IFG nur den eigentlichen Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung, d.h. die Besprechung, Beratschlagung und Abwägung – mithin den eigentlichen Vorgang des Überlegens. Die Tatsachengrundlagen und die Grundlagen der Willensbildung sind ebenso wie das Ergebnis der Willensbildung nicht vom zu §10 Abs.4 IFG geschützt (Ständige Rechtsprechung vgl. z.B. Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin OK 132.10 vom 5.5.2020). Vor diesem Hintergrund sind m.E. folgende bislang zurückgehaltenen Dokumente offenzulegen: zu 6 - Die Korrespondenz zwischen den Ämtern des BA Neukölln (z.B. SGA, Umweltamt Neukölln). zu 7 - Die Einschätzung des Umweltamtes Neukölln zu artenschutzrechtlichen Fragestellungen. zu 8 - Die Korrespondenz des BA Neukölln mit der SenUVK zum Artenschutz (insbesondere Vogelschutz). Im Schreiben vom 7. Sept 2021 wurde behauptet, mir seien Dokumente zu folgenden Punkten bereits am 13.11.21 vorgelegt worden: zu 12 - Prognose vor Vergabe des Bauauftrages zu klimatischen Auswirkungen der Sanierung. zu 13 - Bestimmung einer Ökobilanz (Bürgermeister Hikel sprach von einer positiven Ökobilanz der Sanierung). zu 14 - Alternative (!!!!) Berechnungen zur dezentralen Wasserentsorgung. zu 15 - Abstimmung der Sanierung mit Projekten/Beschlüsse des Landes Berlin: Essbare Stadt, Charta für das Berliner Stadtgrün u.a. zu 16 - Detaillierte Berechnung der Grünflächen vor und nach der Sanierung. Ich behaupte, die Dokumente waren nicht in den vorgelegten Akten enthalten. Da ich keinerlei Fotos machen durfte, habe ich keine Beweise. Bei der Akteneinsicht vom 13.11.21 bestand das Angebot, mir Dokumente aus der Akteneinsicht gegen Begleichung der Kopierkosten zusenden zu lassen. Von diesem Angebot möchte ich gerne noch einmal Gebrauch machen und bitte Sie hiermit, mir die Kopien zukommen zu lassen (Bitte nicht die Berechnungen zu den tatsächlich realisierten Sickermulden, die mir bereits vorliegen!). Sollte ich in den kommenden 14 Tagen keine Antwort von Ihnen erhalten, werde ich den Vorgang der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit übergeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 130517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/130517/
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an SGA II 11 - Nachtrag zum Schreiben vom 13. Sept. Widerspruch Gebührenbescheid [#130517] an SGA II 11 Nachtrag…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
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Betreff
an SGA II 11 - Nachtrag zum Schreiben vom 13. Sept. Widerspruch Gebührenbescheid [#130517]
Datum
6. Dezember 2021 12:36
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
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an SGA II 11 Nachtrag zum Widerspruch gegen den Gebührenbescheid vom 7.Sept. 2021 (mein Schreiben vom 13. September): Als Belege möchte ich Ihnen gerne folgende Zitate aus der Kommunikation mit dem SGA Neukölln nachreichen: a. IFG Antrag vom 11.4.2019. Zitat : “ Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. b. Mein Emailschreiben an das SGA vom 04.02.2020. Zitat: „ Es handelt sich bei meinem Antrag auf Akteneinsicht um Umweltinformationen und die Akteneinsicht soll vor Ort stattfinden. Dementsprechend müsste die Akteneinsicht kostenfrei sein. c. Emailschreiben des SGA vom 11.3.2020. Zitat: nach weiterer Prüfung können wir Ihnen eine kostenfreie Akteneinsicht aufgrund § 2 Abs. 3 UIG in den Räumlichkeiten des Straßen- und Grünflächenamtes Neukölln genehmigen. d. Mein Emailschreiben an das SGA vom 18.11.2020. Zitat: Ich bitte Sie um einen Vorschlag, wie Sie mir die noch vorzulegenden vollständigen Unterlagen beibringen möchten. e. Mein Emailschreiben an das SGA vom 25.08.2021. Zitat: Ich bitte um Klärung. Ohne Vorab-Kosteninformation und ohne Abklärung von Modalitäten der Dokumentenvorlage wurden mir am 7. Sept. 2021 Dokumente zugestellt und Gebühren erhoben. Darüber hinaus waren die Dokumente nur bedingt verwendungsfähig. Sie waren wie auch schon bei der Akteneinsicht am 13.11.2020 unvollständig und die massive Schwärzung der Dokumente war unverhältnismäßig (wird derzeit überprüft durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 130517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/130517/
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Sehr << Anrede >> Ich bedanke noch einmal herzlich bei Ihnen für Ihre bisherige Hilfe. Gleichzeitig m…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einsicht in Unterlagen zum Umwelt- und Klimaschutz für das Sanierungsgebiet Sonnenallee“ [#130517]
Datum
14. Februar 2022 21:59
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
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Sehr << Anrede >> Ich bedanke noch einmal herzlich bei Ihnen für Ihre bisherige Hilfe. Gleichzeitig möchte ich Sie – wie bereits angekündigt - hiermit nochmals um eine Vermittlung bitten, und war bezüglich eines Antrages beim SGA Neukölln auf Akteneinsicht nach IFG vom 11.4.2019 mit dem folgenden Antragstext (Kurzform): Einsicht in Unterlagen zum Umwelt- und Klimaschutz für das Sanierungsgebiet Sonnenallee. Bitte gewähren Sie mir Einsicht in sämtliche Unterlagen (Gutachten, Expertisen, Beschlüsse, Stellungnahmen o.ä). betreffs Abschätzung und Vermeidung der Auswirkung der Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsbereich Sonnenallee/Weigandufer auf Umwelt und Klima sowie in diesem Zusammenhang mit Privatfirmen und Privatpersonen geschlossene Verträge und erteilten Aufträge. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/130517/ Mit Schreiben vom 11.3.2020 wurde mir– nach erneuten Hinweis am 7.2.2020, dass es sich um eine Anfrage nach Umweltinformationen handelt – eine kostenfreie Akteneinsicht vor Ort zugesagt. Die Akteneinsicht fand am 13.11.2020 statt. Kopien ausgewählter Schriftstücke wurden mir ungeschwärzt postalisch zugestellt, jedoch unter der Bedingung, dass sie nur zu meiner persönlichen Information dienen und nicht veröffentlicht werden dürfen (Dokument vom 13.11.2020). Die Akteneinsicht vom 13.11.2020 wurde von mir beanstandet (Email vom 18.11.2020), da die vorgelegten Dokumente augenscheinlich unvollständig waren. Das konnte ich beurteilen aufgrund meiner Teilnahme am Beteiligungsverfahren zu dem Sanierungsvorhaben. Mein Schreiben beinhaltete eine Liste mit einer exemplarischen (!) Auswahl von Dokumenten, deren Existenz mir bekannt, die mir aber nicht vorgelegt worden waren. Im Zwischenbericht vom 28.1.2021 wurde mir mitgeteilt, dass die Informationen momentan von diversen Stellen zusammengetragen werden und ich umgehend über die weitere Vorgehensweise benachrichtigt würde. Daraufhin erfolgte Stillschweigen. Nach Androhung einer Untätigkeitsklage (25.8.2021) erhielt ich dann per Email einen Teil der am 18.11.2020 aufgelisteten Dokumente zugeschickt, sowie einen Gebührenbescheid. Die Dokumente waren zum Teil erheblich –mitunter bis zur Unbrauchbarkeit - geschwärzt. Am 13.September 2021 legte ich Widerspruch zum Gebührenbescheid ein, da ich eine (kostenfreie) Akteneinsicht vor Ort beantragt hatte, die mir auch zugesagt wurde (Email vom 11.3.2020). Ebenfalls am 13.September 2021 legte ich Beschwerde ein, wegen der Schwärzungen und weil die vorgelegten Dokumente immer noch nicht vollzählig sind. In einem Schreiben vom 27.10.2021 teilt mir der Bezirksbürgermeister Hikel mit, dass mir sämtliche von mir genannte und offenlegungspflichtige Dokumente vorgelegt wurden. Von mir aufgeführte Rechtsauffassungen würden nicht kommentiert werden. Er sähe die Sache als erledigt an. Auf mein erneutes Schreiben vom 30.11.2022 an Herrn Hikel über noch offenzulegende Dokumente erhielt ich bis dato keine Antwort. Einen Widerspruchsbescheid zu den Gebühren habe ich bislang nicht erhalten. Ich bitte Sie um Prüfung der Rechtmäßigkeit - der Schwärzungen, - der ausschließlichen Verwendung der Dokumente für persönlichen Information, - des Gebührenbescheides sowie - der Verweigerung der vollständigen im IFG Antrag vom 11.4.2019 angeforderten Dokumente. Gerne sende ich Ihnen auf Anfrage die geschwärzten Dokumente zur Beurteilung per Email zu. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 130517.pdf - 2019-04-24_1-ifg-antwort-27-april-2019.pdf - 2019-05-27_1-antwort-voskamp-190527.pdf - 2021-09-07_1-antwortschreiben.pdf - 2021-09-07_2-gebuhrenbescheid.pdf - 2021-10-27_1-ifg-antwort-27102021.pdf - 2021-10-27_2-hikel-27102021.pdf Anfragenr: 130517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/130517/
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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Datum
18. Februar 2022 08:35
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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Datum
17. März 2022 16:59
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<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage zu Ihrem Schreiben vom 17.3.2022 - Az. 525.881 - Sonnenallee/Weigandufer [#130517] Geschäftszeichen 525.…
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Nachfrage zu Ihrem Schreiben vom 17.3.2022 - Az. 525.881 - Sonnenallee/Weigandufer [#130517]
Datum
4. April 2022 12:35
An
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Geschäftszeichen 525.881 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 17.3.2022. Gemäß Ihrer Empfehlung (Punkt 4), werde ich gegen die Bescheide vom 7. Sept. und vom 27. Okt. 2021 förmlich Widerspruch einlegen. Bezüglich Punkt 1,2 und 3 hätte ich noch Fragen und wäre über eine Klärung sehr dankbar. Zu Punkt 1: Sie schreiben, dass eine behördlich ausgesprochene Verwendungsbeschränkung unzu-lässig wäre, und das BA in Bezug auf die nach der Akteneinsicht am 13.Nov.2020 übersandten Unterlagen auch keine Verwendungsbeschränkung ausgesprochen hatte. Allerdings war ich gezwungen, unmittelbar am Tag und Ort der Akteneinsicht eine Verwendungsbeschränkung zu unterzeichnen (liegt Ihnen vor). Ansonsten hätte man mir die Akteneinsicht nicht gewährt. Mir ist auch nach Ihren Ausführungen nicht klar: Ist diese von mir unterzeichnete Verwendungs-beschränkung bedeutungslos? Zu Punkt 2: Ich befinde mich derzeit in Österreich fernab der Zivilisation und habe keine Möglichkeit, ohne großen Aufwand Dokumente auszudrucken und zu scannen. Ich würde Ihnen die Dokumente gerne vorab unnummeriert per Emailanhang zuschicken. Vielleicht können Sie schon einmal einen Blick darauf werfen. Die nummerierten Dokumente werde ich Ihnen so bald wie möglich nachreichen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie damit einverstanden sind. Zu Punkt 3: a) Ich hatte das SGA gebeten, mir vor der Akteneinsicht die voraussichtlichen Kosten mitzuteilen, sowie um eine Absprache der Modalitäten. Hat das SGA korrekt gehandelt, indem es die Bitte um Vorab-Informationen ignorierte? Das SGA hatte direkt Dokumente zugesandt und für den Verwaltungsaufwand (Schwärzungen) Gebühren erhoben, ohne mich vorab zu informieren. b) Ich bin von einer Anwältin auf das Folgende aufmerksam gemacht worden: Gebühren werden gemäß § 18a Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 IFG Bln in Bezug auf Umweltinformationen dann nicht erhoben, wenn eine Akteneinsicht vor Ort erfolgt. Die Einsichtnahme vor Ort umfasst nur die tatsächliche Einsichtnahme an Ort und Stelle einschließlich der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen. Der konkrete Verwaltungsaufwand für die Bereithaltung ist dann unerheblich (vgl. Reidt/Schiller zum insoweit gleichlautenden § 12 UIG, Landmann/Rohmer UmweltR/Reidt/Schiller UIG § 12 Rn. 15; VG Mainz, Urteil vom 05.04.2017 - 3 K 569/16.MZ). Bei dem angeführten Verfahren ging es explizit um Gebühren wegen Schwärzungen. Inwiefern könnte dieses Urteil hier von Relevanz sein? Hier der Link zur PM zum Urteil: https://vgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/pressemitteilung-32017/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 130517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/130517/
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Datum
5. April 2022 17:37
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Widerspruch zu den Bescheiden vom 7.9.2021 und vom 27.10.2021 / SGA II 11 [#130517]
- Ihr Zeichen: SGA II 11 / Ber…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
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Widerspruch zu den Bescheiden vom 7.9.2021 und vom 27.10.2021 / SGA II 11 [#130517]
Datum
25. Mai 2022 10:42
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
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- Ihr Zeichen: SGA II 11 / Berlin, den 25.5.2022 Hiermit lege ich Widerspruch zu den Bescheiden vom 7.9.2021 und vom 27.10.2021 bezüglich Akteneinsicht nach IFG zur Sanierung des Weigandufers. Gründe: - Die Anzahl der offengelegten Dokumente ist unvollständig. - Schwärzungen sind zum Teil zu weitgehend. Im Detail: Mit IFG-Antrag vom 11.4.2019 begehrte ich „Einsicht in sämtliche Unterlagen (Gutachten, Expertisen, Beschlüsse, Stellungnahmen o.ä.) betreffs Abschätzung und Vermeidung der Auswirkung der Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsbereich Sonnenallee/Weigandufer auf Umwelt und Klima sowie in diesem Zusammenhang mit Privatfirmen und Privatpersonen geschlossene Verträge und erteilten Aufträge.“ Bei einer Akteneinsicht vor Ort am 13.11.2020 erfolgte eine unvollzählige Vorlage der angefragten Dokumente. Per Beschwerde vom 18.11.2020 bat ich um einen Vorschlag über die Verfahrensweise zur Vorlage der fehlenden Dokumente. Der Beschwerde fügte ich eine Aufzählung mir bekannter Dokumente bei, die nicht in den Akten auffindbar waren. Ich wies ausdrücklich darauf hin, dass diese Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Mit Bescheid vom 7.9.2021 übersendete mir das SGA Neukölln Dokumente, welche in meiner Beschwerde aufgelistet waren. Darüber hinaus wurden keine anderen Dokumente offengelegt. In dem Bescheid behauptet das SGA, ich hätte lediglich die aufgelisteten Dokumente zur Übersendung angefordert. Das ist in doppelter Hinsicht falsch und steht im Widerspruch zu meinem Emailschreiben vom 13.11.2020 sowie zu meinem ursprünglichen Antrag vom 11.4.2019. Ich hatte weder eine Übersendung angefordert noch habe ich mich auf dezidiert vorzulegende Dokumente beschränkt. Richtig ist, dass ich um einen Vorschlag über die Vorlage sämtlicher Dokumente gebeten hatte, die mir bei der Aktenvorlage im November 2020 vorenthalten wurden. Ich bin auch nicht verpflichtet, die vorzulegenden Dokumente dezidiert zu benennen, denn dazu bin ich naturgemäß auch gar nicht in der Lage (Urteil des BVerwG vom 23. Februar 2017 - 7 C 31/15). Die Behörde ist verpflichtet, mir die Dokumente in ihrer Vollständigkeit vorzulegen. In meiner Beschwerde vom 13.9.2021 zu dem Bescheid vom 7.9.2021 legte ich den Sachverhalt klar. Das Antwortschreiben des Bezirksbürgermeisters vom 27.10.2021 wiederholt lediglich, mir wären sämtliche von mir genannten Dokumente vorgelegt worden. Auf meine Argumentation geht er nicht ein. Auf mein letztes Schreiben vom 30.11.2021 reagierte das Bezirksamt bis heute nicht. Bis heute nicht offengelegt wurden: - Zum Beispiel mir bekannte Schreiben von Frau Seige vom 30.9.2019 und des NABU-Leipzig vom 11.10.2019 an das Umweltamt Neukölln zu der Gefährdung der Sperlingspopulation. - Zum Beispiel eine mir bekannte Anzeige des NABU-Leipzig vom 2.2.2020 gegen Bezirksbürgermeister Hikel. - Die vollständigen Abstimmungsrundenprotokolle (Nr. 1, 2 und 8 wurden mir zugestellt; Nr. 3 bis Nr. 7 fehlen). - Weitere mir bekannte Dokumente, die ich hier nicht aufzähle. - sowie höchstwahrscheinlich weitere Dokumente von denen ich keine Kenntnis habe. Zu den übersendeten Dokumenten und dem Bescheid vom 7.9.2021: - Die erheblichen Schwärzungen erscheinen unangemessen. Bei einigen Dokumenten sind Titel oder Datum unkenntlich gemacht. Sie sind daher nicht zuzuordnen und unbrauchbar. - Es wird fälschlicherweise behauptet, mir seien Dokumente zu folgenden Listenpositionen bereits am 13.11.21 vorgelegt worden: zu 12 - Prognose vor Vergabe des Bauauftrages zu klimatischen Auswirkungen der Sanierung. zu 13 - Bestimmung einer Ökobilanz (Bürgermeister Hikel sprach von einer positiven Ökobilanz der Sanierung). zu 14 - Alternative Berechnungen zur dezentralen Wasserentsorgung. Berechnungen zur Bauausführung sind mir zugesandt worden. Laut Auskunft des SGA in der Bürgerbeteiligung hat es auch Berechnungen zu alternativen Planungen gegeben. zu 15 - Abstimmung der Sanierung mit Projekten/Beschlüsse des Landes Berlin: Essbare Stadt, Charta für das Berliner Stadtgrün u.a. zu 16 - Detaillierte Berechnung der Grünflächen vor und nach der Sanierung. Da ich bei der Akteneinsicht vom 13.11.21 keine Fotos machen durfte, kann ich nicht beweisen, dass diese Dokumente sich nicht in den Akten befanden. Um das Problem zu lösen schlug ich vor (Schreiben vom 30.11.2021), mir diese Dokumente gegen Begleichung der Kopierkosten zuzusenden. Ich bekam keine Antwort. - Zu Listenposition 15 (Essbare Stadt und Charta Stadtgrün und ähnlicher Senatsprojekte) wird einerseits bemerkt, es gäbe keine Dokumentation, andererseits wird auf Bauplanungsunterlagen verwiesen. Was denn nun ? Bei der Aktenvorlage im November 2020 habe ich hierüber nichts gefunden. Dass es Unterlagen geben muss folgt aus der Antwort zur BVV-Anwohner-anfrage Drs. Nr. 1319/XX „Rodungen am Weigandufer“. Darin äußert Bzbm Hikel, dass Strategien und Programme des Berliner Senats, als allgemeiner Hintergrund und Richtschnur in die Planung eingehen. Entsprechend sei die Planung u.a. an Biodiversität, Nutzerfreundlichkeit und nachhaltiger Unterhaltung orientiert. In einer anderen IFG Anfrage vom 29.6.2021 antwortet das SGA andererseits, dass eine Übersicht oder ähnliches über Standpunkte des SGA zu Pflege und Entwicklung von Grünanalage nicht Bestandteil der Akten des SGA sei. Was stimmt denn nun? - Gemäß Antwort des Bzbm Hikel zur Anwohneranfrage Drs. Nr. 1319/XX „Rodungen am Weigandufer“ – Es war eine Einschätzung der Schutzwürdigkeit des Gehölzbestandes durch die Fachleute des Straßen-und Grünflächenamtes durchaus Bestandteil des Planungsprozesses. – Es gab einen planerischen Abwägungsprozess, bei dem die Funktion der Sträucher als Ansitz für Vögel den übrigen Belangen wie Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Herstellung von Sichtbeziehungen zum Wasser, Niederschlagswasserversickerung, subjektiver Sicherheit und Kriminalprävention gegenübergestellt wurden. Das Ergebnis der Abwägung fiel zugunsten der insgesamt als gewichtiger gewerteten Argumente Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit usw. aus. Zusammenfassend führte dies zur Entscheidung die Sträucher im 1. Bauabschnitt zwischen Wildenbruchstraße und Innstraße gerodet werden mussten. Bisher sind mir keinerlei Dokumente vorgelegt worden, die den Abwägungsprozess nachvollziehbar machen. Aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen ist das SGA Neukölln leider nicht zu einer gegenseitigen Absprache bereit, um eine möglichst effiziente Erledigung des IFG Antrages zu einer beiderseitigen Zufriedenheit zu bewerkstelligen. Dadurch zieht sich die Beantwortung der IFG Anfrage bereits unhaltbar in die Länge. Ich beantrage, mir möglichst zeitnah sämtliche noch fehlenden Dokumente offenzulegen und nicht erforderliche Schwärzungen in bereits offengelegten Dokumenten zu entfernen. Zudem beantrage ich, dass die Widersprüche zu Listenposition 15 aufgeklärt werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 130517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/130517/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>