Einsichtnahme in Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) nach derzeitigem Stand innerhalb der Verwaltung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2015
  • Frist
    21. August 2015
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bürger- u…
An Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
Einsichtnahme in Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern [#10685]
Datum
19. Juli 2015 12:40
An
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) nach derzeitigem Stand innerhalb der Verwaltung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt finden Sie wie gewünscht den Entwurf des neuen Bürger- und Gemeindenbeteili…
Von
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Einsichtnahme in Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern [#10685]
Datum
21. Juli 2015 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt finden Sie wie gewünscht den Entwurf des neuen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG) des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Das Gesetz befindet sich nun in der Verbandsanhörung. Unter dem folgenden Link können Sie den Entwurf einsehen: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/vm/Themen/Landes-_und_Regionalentwicklung/Buergerbeteiligungsgesetz/index.jsp Mit freundlichen Grüßen