Einsichtnahme in den Evaluationsbericht zu Maßnahmen nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe der Webseite des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (INGFA) in Speyer entnommen, dass jenes seinen Evaluationsbericht nach Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen vom 3.12.2015 im Juli diesen Jahres bei Ihnen abgeliefert hat. Da ich diesen Bericht bisher weder auf der Webseite Ihres Ministeriums noch beim Deutschen Bundestag finden konnte, beantrage ich Akteneinsicht in den Abschlussbericht dieser Evaluation.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG an <<E-Mail-Adresse>>. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter 030 / 204 502 56.

Ich bitte Sie um eine kurze Eingangsbestätigung dieser Anfrage und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
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Sven Lüders (Humanistische Union e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe der Webseite des Instituts für Gesetzesfolgenabschä…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Sven Lüders (Humanistische Union e.V.)
Betreff
Einsichtnahme in den Evaluationsbericht zu Maßnahmen nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen [#33649]
Datum
20. September 2018 11:45
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe der Webseite des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (INGFA) in Speyer entnommen, dass jenes seinen Evaluationsbericht nach Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen vom 3.12.2015 im Juli diesen Jahres bei Ihnen abgeliefert hat. Da ich diesen Bericht bisher weder auf der Webseite Ihres Ministeriums noch beim Deutschen Bundestag finden konnte, beantrage ich Akteneinsicht in den Abschlussbericht dieser Evaluation. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG an <<E-Mail-Adresse>> Für Rückfragen erreichen Sie mich unter 030 / 204 502 56. Ich bitte Sie um eine kurze Eingangsbestätigung dieser Anfrage und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Lüders <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Lüders << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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