Einsichtnahme Kaufvertrag

Mein Name ist << Adresse entfernt >> ich wohne in Bad Blankenburg (Thüringen) und engagiere mich dort im Stadtrat. Mit anderen engagierten Bürgern haben wir vor etwa einem Jahr den Verein der Schwarzeckfreunde gegründet. Das Schwarzeck ist ein hiostorisches Objekt welches von der Stadt Bad Blankenburg im Jahre 2003 an eine GmbH verkauft wurde. Die Stadt ließ die GmbH aus nicht nachvollziebaren Gründen in das Grundbuch zwangseintragen und der Kaufpreiß wurde bis heute nie gezahlt. Nun zum meinen Anliegen: Als Verein wollten wir den Kaufvertrag einsehen um Licht ins Dunkle zu bringen. Das wurde uns verweigert mit der Begründung des Datenschutzes. Wir sind jedoch der Auffassung das ein öffentliches Interesse besteht und uns die Einsicht gewährt werden müßte. Der Verein und Ich würden uns sehr freuen wenn Sie uns in dieser Angelegenheit weiter helfen würden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Mai 2015
  • Frist
    30. Juni 2015
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Holger Ludwig
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mein Nam…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Holger Ludwig
Betreff
Einsichtnahme Kaufvertrag [#10024]
Datum
29. Mai 2015 09:23
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mein Name ist << Adresse entfernt >> ich wohne in Bad Blankenburg (Thüringen) und engagiere mich dort im Stadtrat. Mit anderen engagierten Bürgern haben wir vor etwa einem Jahr den Verein der Schwarzeckfreunde gegründet. Das Schwarzeck ist ein hiostorisches Objekt welches von der Stadt Bad Blankenburg im Jahre 2003 an eine GmbH verkauft wurde. Die Stadt ließ die GmbH aus nicht nachvollziebaren Gründen in das Grundbuch zwangseintragen und der Kaufpreiß wurde bis heute nie gezahlt. Nun zum meinen Anliegen: Als Verein wollten wir den Kaufvertrag einsehen um Licht ins Dunkle zu bringen. Das wurde uns verweigert mit der Begründung des Datenschutzes. Wir sind jedoch der Auffassung das ein öffentliches Interesse besteht und uns die Einsicht gewährt werden müßte. Der Verein und Ich würden uns sehr freuen wenn Sie uns in dieser Angelegenheit weiter helfen würden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Ludwig

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