Einsichtnahme Kooperationsvertrag der Charité Universitätsmedizin Berlin mit Sanofi Deutschland

- Forschungsrahmenvertrag des Berlin Institute of Health, der Charité – Universitätsmedizin
Berlin, des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft und des Gesundheitsunternehmen Sanofi in Deutschland vom Oktober 2017.

In der Pressemitteilung des Berlin Institute of Health (BIH) vom 04.10.2017 (https://www.bihealth.org/de/aktuell/bih-charite-und-mdc-unterzeichnen-kooperationsvertrag-mit-sanofi-in-deutschland/) heißt es: „Das BIH, die Charité – Universitätsmedizin Berlin, das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft und das Gesundheitsunternehmen Sanofi in Deutschland haben am 4. Oktober 2017 in Berlin einen gemeinsamen Forschungsrahmenvertrag unterzeichnet.“

Als Student an der Berliner Charité erbitte ich die Humboldt Universität um Einsicht in den von meiner Fakultät unterzeichneten Vertrag.

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  • Datum
    24. Mai 2018
  • Frist
    26. Juni 2018
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Peter Grabitz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Peter Grabitz
Betreff
Einsichtnahme Kooperationsvertrag der Charité Universitätsmedizin Berlin mit Sanofi Deutschland [#30038]
Datum
24. Mai 2018 11:37
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Forschungsrahmenvertrag des Berlin Institute of Health, der Charité – Universitätsmedizin Berlin, des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft und des Gesundheitsunternehmen Sanofi in Deutschland vom Oktober 2017. In der Pressemitteilung des Berlin Institute of Health (BIH) vom 04.10.2017 (https://www.bihealth.org/de/aktuell/bih-charite-und-mdc-unterzeichnen-kooperationsvertrag-mit-sanofi-in-deutschland/) heißt es: „Das BIH, die Charité – Universitätsmedizin Berlin, das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft und das Gesundheitsunternehmen Sanofi in Deutschland haben am 4. Oktober 2017 in Berlin einen gemeinsamen Forschungsrahmenvertrag unterzeichnet.“ Als Student an der Berliner Charité erbitte ich die Humboldt Universität um Einsicht in den von meiner Fakultät unterzeichneten Vertrag.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Grabitz <<E-Mail-Adresse>>
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