Einsichtnahme/Zusendung nach UIG/Freiheitsinformationsgesetz - Fehlende Korrespondenzunterlagen

z.Hdn. Herrn Timo Schneider, Straßenbauamt

Sehr << Antragsteller:in >>
herzlichen Dank für die Zustellung der Planungs-Unterlagen mit Mail vom 2.3.2020.
Leider reagiert der Downloadversuch mit einer Fehlermeldung.
Ein Download ist nicht möglich.

Auch fehlen, soweit ich das aus den Titeln der Dokumenten erkennen kann, die in meinem Antrag zur Einsicht geforderten Schriftverkehre/Korrespondenzen.

Dazu verweise ich auf §24 in Verbindung mit §30 UVwG, als auch §14 UIG Ordnungswidrigkeiten.

Ich bitte um erneute Zustellung und Stellungnahme bzgl. der fehlenden Korrespondenzen.

Der Antrag auf Akteneinsicht erfolgte mit Datum 7.1.2020.
Die Frist zur Überlassung der Unterlagen lief am 8.2.2020 ab.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Mai 2020
  • Frist
    31. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: z.Hdn. Herrn Timo…
An Landratsamt Ostalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsichtnahme/Zusendung nach UIG/Freiheitsinformationsgesetz - Fehlende Korrespondenzunterlagen [#185773]
Datum
1. Mai 2020 10:15
An
Landratsamt Ostalbkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: z.Hdn. Herrn Timo Schneider, Straßenbauamt Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für die Zustellung der Planungs-Unterlagen mit Mail vom 2.3.2020. Leider reagiert der Downloadversuch mit einer Fehlermeldung. Ein Download ist nicht möglich. Auch fehlen, soweit ich das aus den Titeln der Dokumenten erkennen kann, die in meinem Antrag zur Einsicht geforderten Schriftverkehre/Korrespondenzen. Dazu verweise ich auf §24 in Verbindung mit §30 UVwG, als auch §14 UIG Ordnungswidrigkeiten. Ich bitte um erneute Zustellung und Stellungnahme bzgl. der fehlenden Korrespondenzen. Der Antrag auf Akteneinsicht erfolgte mit Datum 7.1.2020. Die Frist zur Überlassung der Unterlagen lief am 8.2.2020 ab. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185773 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in nochmal vielen Dank für die Zusendung der Planungsunterlagen. Nach einem ersten Downl…
An Landratsamt Ostalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsichtnahme/Zusendung nach UIG/Freiheitsinformationsgesetz - Fehlende Korrespondenzunterlagen [#185773]
Datum
29. Mai 2020 09:39
An
Landratsamt Ostalbkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
redundanz.jpg
525,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in nochmal vielen Dank für die Zusendung der Planungsunterlagen. Nach einem ersten Download und Datenvergleich stelle ich fest, dass der erste Download der Datei 20120210_Kellerhaus_Vortrag_Dr._Brenner.pdf auf eine gepackte Datei der Größe 131,83 MB führt. Dieser Download ergab, dass viele, wenn nicht gar alle Dateien, die in Folge der Datei Ihrem Mail danach aufgeführt sind, bereits in diesem Download enthalten sind, oder enthalten sein können. Siehe beiliegende Dateie Redundanz.jpg. Die weiteren Dateien nun Downzuloaden und im Einzelfall die Gleicheit zu prüfen, stellt ein unangemessener Aufwand für mich dar. Es hat für mich auch den Anschein, dass Ihre Datenhaltung korrumpiert oder zumindest inhomogen ist. Als Informatiker, der jahrzehntelang Unternehmen wie Zeiss, Varta, Daimler oder Margarethe Steiff in Fragen der Datenhaltung, Dokumenten-Archivierung und Digitalem Workflow beraten und betreut hat, bin ich überrascht, von einer Behörde wie Ihrer solch einen Datendownload zur Verfügung gestellt zu bekommen. Ich bitte sie deshalb, mir die Daten ohne Redundanz und in gebrauchsfertig Form, zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Die Daten erwarte ich innerhalb der nächsten 14 Tage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - redundanz.jpg Anfragenr: 185773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185773 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>