Einsichtnahme/Zusendung nach UIG/Freiheitsinformationsgesetz - Fehlende Korrespondenzunterlagen
z.Hdn. Herrn Timo Schneider, Straßenbauamt
Sehr << Antragsteller:in >>
herzlichen Dank für die Zustellung der Planungs-Unterlagen mit Mail vom 2.3.2020.
Leider reagiert der Downloadversuch mit einer Fehlermeldung.
Ein Download ist nicht möglich.
Auch fehlen, soweit ich das aus den Titeln der Dokumenten erkennen kann, die in meinem Antrag zur Einsicht geforderten Schriftverkehre/Korrespondenzen.
Dazu verweise ich auf §24 in Verbindung mit §30 UVwG, als auch §14 UIG Ordnungswidrigkeiten.
Ich bitte um erneute Zustellung und Stellungnahme bzgl. der fehlenden Korrespondenzen.
Der Antrag auf Akteneinsicht erfolgte mit Datum 7.1.2020.
Die Frist zur Überlassung der Unterlagen lief am 8.2.2020 ab.
Anfrage eingeschlafen
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Datum1. Mai 2020
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31. Mai 2020
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