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Einsparung fossiler Kraftstoffe und CO²

1. Wieviel Prozent Biodiesel bzw. Biovergaserkraftstoff könnte man der derzeitigen Motorengeneration beifügen ohne Schäden befürchten zu müssen.
"Weshalb ist dann in D der Biokraftstoffanteil begrenzt*), während das in anderen EU-Ländern nicht der Fall ist?"
2. Außer Biokraftstoff kann man inzwischen auch e-fuels aus Biogas, und vielen vergärbaren organischen Stoffen incl. Altholz und Klärschlamm herstellen.
Wie hoch wäre der Einsparungseffekt wenn man diese - vorausgesetzt zur Herstellung wird regenerative Energie verwendet - als Kaufanreiz steuerlich so begünstigen würde, dass sie deutlich billiger wären als fossile Kraftstoffe?
3. *) Man könnte die Deckelung ja abhängig von der Verfügbarkeit dieser umweltvertäglichen alternativen Kraftstoffe der steigenden Nachfrage anpassen.
4. Inzwischen kann man zumindest Dieselmotoren von Nutzfahrzeugen (LKWs, Bussen, Baumaschinen, Lokomotiven) so umrüsten, dass sie mit H² betrieben werden können.
Könnte man nicht deren Umrüstung fördern und sie steuerlich so behandeln wie E-Fahrzeuge? > Schneller als durch diese Umrüstung könnte man Transportmittel nicht CO²-frei machen! <
5. Ist H² gasförmig oder als LOHC technisch vorteilhafter und kostengünstiger in Neufahrzeugen einzuführen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
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Leopold Mayer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wieviel …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Einsparung fossiler Kraftstoffe und CO² [#169993]
Datum
7. November 2019 11:07
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wieviel Prozent Biodiesel bzw. Biovergaserkraftstoff könnte man der derzeitigen Motorengeneration beifügen ohne Schäden befürchten zu müssen. "Weshalb ist dann in D der Biokraftstoffanteil begrenzt*), während das in anderen EU-Ländern nicht der Fall ist?" 2. Außer Biokraftstoff kann man inzwischen auch e-fuels aus Biogas, und vielen vergärbaren organischen Stoffen incl. Altholz und Klärschlamm herstellen. Wie hoch wäre der Einsparungseffekt wenn man diese - vorausgesetzt zur Herstellung wird regenerative Energie verwendet - als Kaufanreiz steuerlich so begünstigen würde, dass sie deutlich billiger wären als fossile Kraftstoffe? 3. *) Man könnte die Deckelung ja abhängig von der Verfügbarkeit dieser umweltvertäglichen alternativen Kraftstoffe der steigenden Nachfrage anpassen. 4. Inzwischen kann man zumindest Dieselmotoren von Nutzfahrzeugen (LKWs, Bussen, Baumaschinen, Lokomotiven) so umrüsten, dass sie mit H² betrieben werden können. Könnte man nicht deren Umrüstung fördern und sie steuerlich so behandeln wie E-Fahrzeuge? > Schneller als durch diese Umrüstung könnte man Transportmittel nicht CO²-frei machen! < 5. Ist H² gasförmig oder als LOHC technisch vorteilhafter und kostengünstiger in Neufahrzeugen einzuführen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer

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