Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: KfW-Entwicklungsbank

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An KfW-Entwicklungsbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190755]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
KfW-Entwicklungsbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190755/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
KfW-Entwicklungsbank
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Informationsanfrage erhalten und danken Ihnen für das Interesse. Die…
Von
KfW-Entwicklungsbank
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190755]
Datum
26. Juni 2020 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Informationsanfrage erhalten und danken Ihnen für das Interesse. Die KfW ist keine Behörde im Sinne des §1 Abs.1 Satz IFG. Sie übt den größten Teil ihrer Aufgaben ausschließlich privatrechtlich, und gerade nicht als öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe aus. Für die Anwendbarkeit des IFG genügt es nicht, dass die KfW eine Anstalt und damit eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Maßgeblich für den Begriff der „Behörde" im Sinne des IFG ist ausschließlich der funktionale Behördenbegriff. Behörden sind demnach Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ausüben. Dies ist sowohl von der obergerichtlichen Rechtsprechung als auch der allgemeinen Ansicht in der Literatur anerkannt. Die KfW übt als Bank ihre Aufgaben grundsätzlich privatrechtlich und nicht auf Grundlage des VwVfG aus. Sie kann deshalb nicht als Behörde in dem oben genannten Sinne eingeordnet werden. Die KfW kann demnach nur als „sonstige Bundeseinrichtung" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG unter diesem Gesetz verpflichtet sein. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum IFG ist diese Einordnung in Bezug auf die „Kreditinstitute des Bundes" vom Gesetzgeber genau so gewollt (siehe BT-Drs. 15/4493, S. 8). Für sonstige Bundeseinrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG gilt das IFG jedoch nur, soweit sie in ihrer Tätigkeit auch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. In dem von Ihnen angesprochenen Zusammenhang (Finanzierungen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern) übt die KfW ihre Aufgaben ausschließlich privatrechtlich, und gerade nicht öffentlich-rechtlich aus. Entsprechendes gilt für einen Anspruch nach dem UIG. Auch danach ist die KfW nur dann eine informationspflichtige Stelle, wenn sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (s. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UIG „Stelle der öffentlichen Verwaltung“). Das VIG ist vorliegend ebenfalls nicht einschlägig. Vor diesem Hintergrund kann die KfW dem Wunsch auf Herausgabe der genannten Berichte zu bestimmten Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte mich nicht um die Rechtsgrundlage mit Ihnen streiten. Vielleicht haben Si…
An KfW-Entwicklungsbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190755]
Datum
26. Juni 2020 22:56
An
KfW-Entwicklungsbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte mich nicht um die Rechtsgrundlage mit Ihnen streiten. Vielleicht haben Sie dennoch die Möglichkeit, die Frage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190755/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19“ [#190755] [#190755]
Datum
26. Juni 2020 22:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/190755/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die KfW eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist und damit den Auskunftspflichten vollständig unterliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 190755.pdf Anfragenr: 190755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190755/
KfW-Entwicklungsbank
Sehr geehrteAntragsteller/in die KfW Entwicklungsbank ist keine eigenständige Organisation, sondern lediglich ein…
Von
KfW-Entwicklungsbank
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190755]
Datum
2. Juli 2020 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die KfW Entwicklungsbank ist keine eigenständige Organisation, sondern lediglich ein Geschäftsbereich der KfW. Für ihren Geschäftsbetrieb nutzt die KfW über alle Bereiche hinweg eine gemeinschaftliche Infrastruktur, für die auch gemeinschaftliche Kosten anfallen. Dienstreisen oder Veranstaltungen, die in den letzten Monaten nicht stattgefunden haben, sind deswegen nicht notwendigerweise ausgefallen. Je nach Entwicklung der Lage werden diese Aktivitäten - und auch die zugehörigen Kosten - im weiteren Jahresverlauf nachgeholt. Minderausgaben in den letzten Monaten stehen Mehrausgaben insbesondere für den Ausbau der digitalen Infrastruktur entgegen, der auch noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden kann. Ein aussagefähiger Kostenvergleich für die KfW wird daher erst in Gesamtjahressicht möglich sein. Unsere Jahresabschlüsse sind öffentlich. Sie finden unsere Finanzberichterstattung unter folgendem Link: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Über-die-KfW/Berichtsportal/Geschäftsbericht/ Mit freundlichen Grüßen,
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-710/001 II#0747 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19“ [#190755] # 25-710/001 II#0747
Datum
3. Juli 2020 09:34
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
466,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-710/001 II#0747 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen

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