Aktenzeichen: Z2010-10601-2020/14
Sehr
geehrteAntragsteller/in
mit E-Mail vom 05.06.2020 beantragten Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen
Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid19/Corona-Pandemie für das Luftfahrt-Bundesamt können wir Ihnen folgende Informationen geben:
Aufgrund des laufenden Haushaltsjahres können wir Ihnen derzeit keine genauen Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie ermittelt werden. Folgende allgemein gehaltene Aussagen können wir für den Zeitraum März bis Mai 2020 machen:
Die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb werden in einigen Bereichen (Strom, Wasser, Papier) voraussichtlich geringer ausfallen als im Vergleichszeitraum des Jahres 2019. Auf der anderen Seite werden sich die Kosten durch coronabedingte Ausgaben, wie z.B. die Beschaffung von Laptops für das Arbeiten im Home-Office, Kosten für Web-Konferenz-Systeme und Equipment erheblich erhöhen. Auch die Ausgaben für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung und für die Sicherstellung der Einhaltung der Arbeitsschutzstandards werden sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich steigern.
Im Zeitraum März – Mai 2020 wurden weniger Dienstreisen als im Vergleichszeitraum des Jahres 2019 durchgeführt, so dass für diesen Zeitraum geringere Ausgaben als im Vorjahr zu erwarten sind. Aussagen, ob und in welcher Höhe im gesamten Haushaltsjahr 2020 Einsparungen bei Dienstreisen aufgrund der Covid19-Krise erzielt werden, können noch nicht gemacht werden.
Einsparungen bei Reinigungs-, Wach- und Schutzleistungen sind nicht absehbar, da diese Leistungen in unverändertem Umfang abgerufen wurden und werden.
Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Sollte Ihr Schreiben als IFG-Antrag zu behandeln sein und Ihrem Auskunftsersuchen mit den Ihnen nun vorliegenden Informationen Ihres Erachtens nicht hinreichend entsprochen worden sein, bitte ich Sie, mir für einen etwaigen rechtsbehelfsfähigen IFG-Bescheid an Sie, eine ladungsfähige Postanschrift mitzuteilen.
Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage verweise ich auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (
https://www.lba.de/DE/TopServiceStartse…). Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet.
Mit freundlichen Grüßen