Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190812]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190812/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Wir bestätigen den E…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
SBl35 11302 200626 Antragsteller/in - AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190812]
Datum
26. Juni 2020 07:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Luftfahrt-Bundesamt
Aktenzeichen: Z2010-10601-2020/14 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 05.06.2020 beantragten Sie nach de…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
WG: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190812]
Datum
28. Juli 2020 14:59
Status
Aktenzeichen: Z2010-10601-2020/14 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 05.06.2020 beantragten Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen: Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen. Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid19/Corona-Pandemie für das Luftfahrt-Bundesamt können wir Ihnen folgende Informationen geben: Aufgrund des laufenden Haushaltsjahres können wir Ihnen derzeit keine genauen Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie ermittelt werden. Folgende allgemein gehaltene Aussagen können wir für den Zeitraum März bis Mai 2020 machen: Die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb werden in einigen Bereichen (Strom, Wasser, Papier) voraussichtlich geringer ausfallen als im Vergleichszeitraum des Jahres 2019. Auf der anderen Seite werden sich die Kosten durch coronabedingte Ausgaben, wie z.B. die Beschaffung von Laptops für das Arbeiten im Home-Office, Kosten für Web-Konferenz-Systeme und Equipment erheblich erhöhen. Auch die Ausgaben für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung und für die Sicherstellung der Einhaltung der Arbeitsschutzstandards werden sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich steigern. Im Zeitraum März – Mai 2020 wurden weniger Dienstreisen als im Vergleichszeitraum des Jahres 2019 durchgeführt, so dass für diesen Zeitraum geringere Ausgaben als im Vorjahr zu erwarten sind. Aussagen, ob und in welcher Höhe im gesamten Haushaltsjahr 2020 Einsparungen bei Dienstreisen aufgrund der Covid19-Krise erzielt werden, können noch nicht gemacht werden. Einsparungen bei Reinigungs-, Wach- und Schutzleistungen sind nicht absehbar, da diese Leistungen in unverändertem Umfang abgerufen wurden und werden. Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollte Ihr Schreiben als IFG-Antrag zu behandeln sein und Ihrem Auskunftsersuchen mit den Ihnen nun vorliegenden Informationen Ihres Erachtens nicht hinreichend entsprochen worden sein, bitte ich Sie, mir für einen etwaigen rechtsbehelfsfähigen IFG-Bescheid an Sie, eine ladungsfähige Postanschrift mitzuteilen. Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage verweise ich auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (https://www.lba.de/DE/TopServiceStartse…). Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Mit freundlichen Grüßen