Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland Details
Von
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Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190831]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190831/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Anfragenr: 190831 Sehr geehrteAntragsteller/in über ein Auskunftsportal fragten Sie an, wie sich die Corona-Pande…
Sehr geehrteAntragsteller/in über ein Auskunftsportal fragten Sie an, wie sich die Corona-Pandemie in verschiedener Hinsicht auf die MWS bzw. die Verbräuche der MWS-Tätigkeiten auswirke. Die Max Weber Stiftung ist weder eine Bundesbehörde im Sinne des § 1 IFG noch eine nach VIG zuständige Behörde. Daher beschränken wir unsere Antwort auf das UIG. Die MWS ist leider nicht in der Lage, die angefragten pandemiebedingten Faktorenveränderungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG (z.B. die von Ihnen genannten Faktoren Strom, Wasser, Papier) zu quantifizieren. Weder durch unsere Buchhaltung noch durch andere Systeme erfassen wir solche Faktoren laufend. Mittelbare Hilfsmittel wie z.B. Jahresabrechnungen der Energieversorger liegen für den angefragten Zeitraum entweder noch nicht vor oder sind nicht auf ihn herunterzubrechen. Obendrein sind wir nicht in der Lage, die bloßen Verschiebungen (Beispiel: anstelle der im Büro nicht eingeschalteten Lampe benötigte eine Lampe im sog. Home Office des Beschäftigten Strom) einzuschätzen und entsprechend herauszurechnen. Auch unter dem Blickwinkel ausgefallener Maßnahmen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3a UIG (z.B. Reisen und Veranstaltungen) können wir leider keine seriösen Schätzungen zu Faktorveränderungen (z.B. unterbliebener CO2-Ausstoß) abgeben, zumal noch nicht abschließend feststeht, welche Maßnahmen mit welchen Teilnehmerzahlen nachgeholt werden können/müssen, welche ersatzlos fortfallen und welche durch andere Maßnahmen (auch Online-Konferenzen benötigen Energie, wenn auch weit weniger) ersetzt wurden bzw. werden. Im Veranstaltungskalender unter https://www.maxweberstiftung.de/aktuell… versucht die MWS-Geschäftsstelle, einen möglichst genauen Überblick über die wissenschaftlichen Veranstaltungen der MWS im In- und Ausland zu geben. Wie bei fast allen Einrichtungen und Unternehmen haben die pandemiebedingten Einschränkungen auch bei der MWS zu einer Veränderung vieler Abläufe (z.B. Videokonferenzen statt mit Reisen verbundener Veranstaltungen, von administrativen Treffen bis hin zu wissenschaftlichen Veranstaltungen) geführt, die auch nach dem Ende der Reisebeschränkungen teilweise fortgeführt werden werden. Ebenso wird der Anteil der Telearbeit nach der Pandemie auf einem höheren Niveau verbleiben als vor ihr. Auf der Gegenseite der Umweltbilanz steht mehr dienstliche IT-Ausstattung mit den einhergehenden Umweltauswirkungen von Produktion über Stromverbrauch bis Entsorgung. Wir bedauern sehr, Ihnen keine genaueren Daten liefern zu können. Uns selbst würden sie ebenfalls interessieren. Mit freundlichen Grüßen