Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Nationale Stelle zur Verhütung von Folter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190840]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190840/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir können zu den aufgeworfenen Fragen folgende Angab…
Von
Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190840] - Ihre Anfrage
Datum
23. Juli 2020 15:19
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
71,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir können zu den aufgeworfenen Fragen folgende Angaben machen:  - Aufgrund ausgefallener Dienstreisen wurden ca. 20.000€ weniger ausgegeben als im selben Zeitraum des Vorjahres. Mit Blick auf den Jahreszeitraum bedeutet dies allerdings nicht, dass das eingesparte Budget im Laufe des Jahres nicht noch verbraucht werden könnte. Dies bleibt abzuwarten.  - Neben den Reisekosten wurden zudem die Kosten für den jährlich stattfindenden Jahresberichtsempfang in Höhe von etwa 2500€ eingespart, da dieser nicht stattfinden konnte. - Zu dem eingesparten Gas- und Wasserverbrauch können wir keine Angaben machen, da der Zählerstand zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht abgerufen wurde und für das Jahr 2019 noch keine Abrechnung vorliegt. Wir hoffe, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten. Beste Grüße