Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190877]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190877/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Betreff
WG: IFG-Anfrage: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190877] März-bis Mai
Datum
2. Juli 2020 10:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Juni 2…
Von
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Betreff
WG: IFG-Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190877] März-bis Mai
Datum
14. Juli 2020 11:17
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Juni 2020, den Sie an den Sachverständigenrat (SVR) bzw. die gemäß § 142 Absatz 1 Satz 2 SGB V zur Unterstützung des SVR eingerichtete Geschäftsstelle im Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gestellt haben. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. In dem von Ihnen nachgefragten Zeitraum von März bis Mai 2020 fanden zwei eintägige Ratssitzungen auf digitalem Weg statt. Eine dritte Sitzung (im Mai) ist entfallen, jedoch nicht aufgrund der Pandemie. Durch das digitale Abhalten der beiden Sitzungen sind Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtung von fünf nach Berlin anreisenden Ratsmitgliedern und zwei Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle (die sonst am Dienstsitz Bonn tätig sind) sowie das Tagegeld entfallen. Zwei weitere Ratsmitglieder und die anderen Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle sind in Berlin ansässig. Die genaue Summe der Einsparungen liegt nicht vor, da die Reisekosten vom Bundesverwaltungsamt verwaltet werden. Weiterhin sind Cateringkosten für die Sitzungen entfallen. Je Sitzungstag lässt sich die Höhe der Kosten für die Verpflegung auf ca. 450 € schätzen. Im Bereich Catering entfielen somit Kosten in Höhe von ungefähr 900 €. Im Bereich Veranstaltungen war für Anfang März ein Werkstattgespräch des SVR geplant, zu dem sich über 450 Personen angemeldet hatten. Aufgrund der sehr kurzfristigen Absage der Veranstaltung war das Einsparpotential gering (Klauseln in den Verträgen regeln die bei Absage der Veranstaltung zu zahlenden Summen) - es entfielen für die Moderation ca. 600 € (inkl. MwSt. - ausgehend vom Vertragswert) und für den Veranstaltungsort inklusive aller Technik- und Cateringkosten ca. 2000 € (ohne MwSt. - ausgehend vom Vertragswert). Insgesamt belaufen sich die nachvollziehbaren Ersparnisse auf ca. 3500 € (900€+600€+2.000€). Einsparungen bei den Kosten für die Geschäftsstelle (Miet- und Nebenkosten für die Büroräume, für Wach- und Schutzleistungen sowie für Dienstreisen von Geschäftsstellenmitarbeiter*innen) können nicht gesondert ausgewiesen werden, da die Kosten für die Geschäftsstelle gemäß § 142 Absatz 1 Satz 2 SGB V vom BMG getragen werden. Diese Kosten werden in der Antwort auf Ihren gleichlautenden Antrag an das BMG enthalten sein. Mit freundlichen Grüßen