Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190885]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190885/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre nachstehende Anfrage ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundli…
Von
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190885] - Empfangsbestätigung
Datum
2. Juli 2020 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre nachstehende Anfrage ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Sehr geehrteAntragsteller/in Vergleich der Reisekosten der SVLFG der Monate März, April und Mai 2020 zu den Monat…
Von
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Betreff
WG: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190885]
Datum
11. August 2020 06:24
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Vergleich der Reisekosten der SVLFG der Monate März, April und Mai 2020 zu den Monaten März, April und Mai 2019 ergibt Differenz 2019 zu 2020 März - 155.164,57 EUR April - 307.360,68 EUR Mai - 525.724,61 EUR Juni - 631.830,38 EUR Einsparungen Strom von März bis Mai 2020: 27.574,20 € Die Einsparungen wurden mit den Kosten aus den Monaten März bis Mai 2019 berechnet. Einsparungen Fernwärme: Einsparungen lassen sich erst in 2021, nach Erhalt der Schlussrechnungen berechnen. Bei Erdgas ist es genauso. Bei Wasser/Abwasser können ebenfalls keine Einsparungen berechnet werden, da an allen Standorten nur Abschläge bezahlt werden. Mit freundlichen Grüßen