Sehr geehrteAntragsteller/in
Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergleitet. Die von Ihnen genannten Gesetze normieren lediglich einen Anspruch auf Zugang zu Informationen, die bei der jeweiligen Behörde vorhanden sind. Ein Informationsbeschaffungsanspruch normieren diese Gesetze nicht (siehe hierzu insbesondere Schoch: Informationsfreiheitsgesetz, § 1 Rnr 36 - 45). Ihre Anfrage bezieht sich aber auf Ausgaben, über die noch keine Abrechnungen vorliegen, also nicht auf Informationen, die bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vorhanden sind. Ein Auskunftsanspruch ist hier also nicht gegeben. Ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht möchte ich Ihnen dennoch heute die folgenden Informationen übermitteln:
Im laufenden Geschäftsbetrieb waren keine Einsparungen zu erzielen - im Gegenteil. Die Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzes (Mund-Nase-Schutz für die Beschäftigten, Desinfektionsmittel, Umsetzung Hygienekonzepte in den Museen, Bibliotheken und Archiven) sowie deutlich gestiegene Ausgaben für IT (Laptops für Home-Offices, Kameras und Headsets für Videokonferenzen) haben zu höheren Kosten für Geschäftsbedarf als im Vorjahreszeitraum geführt.
Da die SPK für Strom und Wasser im Voraus Abschläge zahlt, gibt es auch in diesen Bereichen noch keine "Einsparungen" im eigentlichen Sinne. Allerdings waren jedenfalls im März und April deutlich geringere Stromverbräuche zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wird dies wahrscheinlich zu Minderausgaben führen, wir schätzen derzeit dass diese sich auf über 100.000 € belaufen könnten.
Wie Sie der Presse entnehmen konnten, strebt die SPK an, keine Veranstaltungen abzusagen. Dies gilt insbesondere für Ausstellungsvorhaben, die unmittelbar vor der Eröffnung gestanden haben und in deren Planung und Umsetzung bereits erhebliche Mittel geflossen sind. Derartige Veranstaltungen werden auf die zweite Jahreshälfte oder auch auf das Jahr 2021 verschoben. Durch diese Verschiebungen wird einerseits verhindern, dass bereits ausgegebene Mittel ungenutzt verloren gehen, andererseits führen sie meist zu gewissen Mehrkosten, weil z.B. Transporte von Leihgaben anders als geplant organisiert werden müssen.
Bei Wach- und Aufsichtsdiensten sind für die Zeiten der Schließung von Häusern Minderausgaben zu verzeichnen. Diese schwanken von Monat zu Monat stark: Bis Mitte März waren sämtliche Häuser der SMB geöffnet, ab dem 14.03. waren sie ausnahmslos bis zum 12. Mai geschlossen. Seit dem 12. Mai sind einige Häuser wieder unter begrenzten Besuchskapazitäten geöffnet. Nach bisherigen Schätzungen könnten hier Einsparungen von ca. 1 Million Euro entstehen. Allerdings stehen dem erhebliche Einnahmeausfälle gegenüber, da während der Schließung auch keine Eintrittskarten verkauft wurden. Unterm Strich erwarten wir damit monatliche finanzielle Einbußen im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich, wenn man die einzelnen Monate mit den Vorjahreszeiträumen vergleicht.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben ermöglicht zu haben, sich einen Eindruck der Auswirkungen der Pandemienotlage auf die SPK und insbesondere auf die Staatlichen Museen zu Berlin zu machen.
Mit freundlichen Grüßen