Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Stiftung Preußischer Kulturbesitz Details
Von
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Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190901]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190901/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergleitet. Die von Ihnen genannt…
Von
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190901]
Datum
1. Juli 2020 15:07
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergleitet. Die von Ihnen genannten Gesetze normieren lediglich einen Anspruch auf Zugang zu Informationen, die bei der jeweiligen Behörde vorhanden sind. Ein Informationsbeschaffungsanspruch normieren diese Gesetze nicht (siehe hierzu insbesondere Schoch: Informationsfreiheitsgesetz, § 1 Rnr 36 - 45). Ihre Anfrage bezieht sich aber auf Ausgaben, über die noch keine Abrechnungen vorliegen, also nicht auf Informationen, die bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vorhanden sind. Ein Auskunftsanspruch ist hier also nicht gegeben. Ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht möchte ich Ihnen dennoch heute die folgenden Informationen übermitteln: Im laufenden Geschäftsbetrieb waren keine Einsparungen zu erzielen - im Gegenteil. Die Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzes (Mund-Nase-Schutz für die Beschäftigten, Desinfektionsmittel, Umsetzung Hygienekonzepte in den Museen, Bibliotheken und Archiven) sowie deutlich gestiegene Ausgaben für IT (Laptops für Home-Offices, Kameras und Headsets für Videokonferenzen) haben zu höheren Kosten für Geschäftsbedarf als im Vorjahreszeitraum geführt. Da die SPK für Strom und Wasser im Voraus Abschläge zahlt, gibt es auch in diesen Bereichen noch keine "Einsparungen" im eigentlichen Sinne. Allerdings waren jedenfalls im März und April deutlich geringere Stromverbräuche zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wird dies wahrscheinlich zu Minderausgaben führen, wir schätzen derzeit dass diese sich auf über 100.000 € belaufen könnten. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, strebt die SPK an, keine Veranstaltungen abzusagen. Dies gilt insbesondere für Ausstellungsvorhaben, die unmittelbar vor der Eröffnung gestanden haben und in deren Planung und Umsetzung bereits erhebliche Mittel geflossen sind. Derartige Veranstaltungen werden auf die zweite Jahreshälfte oder auch auf das Jahr 2021 verschoben. Durch diese Verschiebungen wird einerseits verhindern, dass bereits ausgegebene Mittel ungenutzt verloren gehen, andererseits führen sie meist zu gewissen Mehrkosten, weil z.B. Transporte von Leihgaben anders als geplant organisiert werden müssen. Bei Wach- und Aufsichtsdiensten sind für die Zeiten der Schließung von Häusern Minderausgaben zu verzeichnen. Diese schwanken von Monat zu Monat stark: Bis Mitte März waren sämtliche Häuser der SMB geöffnet, ab dem 14.03. waren sie ausnahmslos bis zum 12. Mai geschlossen. Seit dem 12. Mai sind einige Häuser wieder unter begrenzten Besuchskapazitäten geöffnet. Nach bisherigen Schätzungen könnten hier Einsparungen von ca. 1 Million Euro entstehen. Allerdings stehen dem erhebliche Einnahmeausfälle gegenüber, da während der Schließung auch keine Eintrittskarten verkauft wurden. Unterm Strich erwarten wir damit monatliche finanzielle Einbußen im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich, wenn man die einzelnen Monate mit den Vorjahreszeiträumen vergleicht. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben ermöglicht zu haben, sich einen Eindruck der Auswirkungen der Pandemienotlage auf die SPK und insbesondere auf die Staatlichen Museen zu Berlin zu machen. Mit freundlichen Grüßen