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Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Umweltbundesamt

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190913]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190913/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung Ihrer Anfrage und die damit verbundene Zusammenstellung der Informati…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190913]
Datum
29. Juli 2020 12:18
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung Ihrer Anfrage und die damit verbundene Zusammenstellung der Informationen gestaltet sich derzeit - vor allem auch bedingt durch die Corona-Pandemie - schwieriger als zunächst angenommen und nimmt leider noch einige Zeit in Anspruch, sodass wir die Terminfrist leider nicht einhalten können. Wir bitten das entschuldigen. Wir reichen Ihnen in den nächsten Tagen unsere Informationen nach. Mit freundlichem Gruß

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Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in über das Internetportal „fragdenstaat.de“ baten Sie um Informationen zu Einsparungen …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190913]
Datum
10. August 2020 12:57
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in über das Internetportal „fragdenstaat.de“ baten Sie um Informationen zu Einsparungen in unserem Amt während der Corona-Pandemie für die Monate März bis Mai. Nach Rücksprache im Haus kann ich Ihnen die folgenden Informationen übermitteln. Bei der Beantwortung beziehen wir auch Ihre Anfrage an die Geschäftsstelle des Nationalen Begleitgremiums mit ein [Ihre Anfrage: 190839], diese ist räumlich in unserem Haus angesiedelt – ein separater Nachweis für die Geschäftsstelle des Nationalen Begleitgremiums ist nicht möglich. Für die nachfolgenden Positionen können wir folgende Einsparungen feststellen (Angaben gerundet): - - Reisekosten: etwa 60 Prozent (Daten liegen derzeit nur für die Monate März/April vor) - - Veranstaltungen: ca. 80 Prozent - - Stromkosten: etwa 15-20 Prozent - - Heizungskosten: rund 50 Prozent - - Porto-und Versandkosten: rund 7 Prozent - - im Bereich Wachschutz und Reinigung ab es keine Einsparungen, - - beim Papierverbrauch wurden keine Einsparungen nachgewiesen. Zudem beziehen wir in die Antwort auch Ihre Anfrage an den Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) [Ihre Anfrage: 190876] mit ein. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen ist ein wissenschaftliches Beratungsgremium der deutschen Bundesregierung, er begutachtet die Umweltsituation in Deutschland und berät die Bundesregierung hinsichtlich der zukünftigen Umweltpolitik, Die Dienstaufsicht für den SRU – bei Wahrung der Unabhängigkeit des Rates - liegt beim Umweltbundesamt. Für den SRU sind folgende Einsparungen nachweisebar: Die Einsparungen belaufen sich hier in etwa wie folgt (gerundet): - - Wasser, Strom, Papier: 80 Prozent - - Strom, Heizenergie: 50 Prozent - - Reisekosten: 90 Prozent - - Veranstaltungen: 50 Prozent. Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Mit freundlichem Gruß