Sehr
geehrteAntragsteller/in
auf Ihre Anfrage vom 26.06.2020 können wir Ihnen folgende Auskünfte geben:
Bezogen auf den Strom- und Wasserverbrauch liegen uns die Abrechnungen über den Verbrauch noch nicht vor. Hinsichtlich des Papierverbrauchs konnten wir derzeit keine Änderungen feststellen.
Dienstreisen wurden in der Zeit von März bis Mai auf ein Minimum reduziert. Personalbildungsmaßnahmen und Veranstaltungen wurden abgesagt. Hier zeigen sich die wirtschaftlichen Folgen erst mit Verzögerung, da bezogen auf kurzfristige Absagen Stornierungskosten bleiben und nachfolgend die Jahresplanung angepasst wurde. Da derzeit noch unklar ist, in welchem Umfang die Vorhaben nachgeholt werden, lässt sich nicht ermitteln, welche Einsparungen sich ganz konkret auf die Pandemiesituation im Zeitraum März bis Mai 2020 zurückführen lassen.
Im Bereich der Sicherheitsdienstleistung kam es aufgrund der laufenden Verträge und des weiterhin bestehenden Sicherheitsbedarfs zu keinen Einsparungen. Vergleichbar dazu konnten im Bereich der Reinigungsleistungen nur in wenigen Fällen Einsparungen vorgenommen werden. Diese standen jedoch u. a. im Zusammenhang mit anderweitigen Entgeltminderungsgründen, so dass sich eine allein auf die Pandemie zurückzuführende Summe nicht feststellen lässt.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass möglichen Einsparungen neue Ausgaben (z. B. aufgrund des erhöhten Hygienebedarfs) gegenüberstehen.
Informationen zu diesen Ausgaben und Einnahmen können Sie unseren Jahresberichten entnehmen:
http://www.vbg.de/DE/Header/1_Die_VBG/4…
Auch der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht jährlich die Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Diese finden Sie unter:
https://publikationen.dguv.de/zahlen-fa…
Für die Erteilung der Information erheben wir keine Gebühren.
Unser Schreiben ist ein Bescheid nach dem IFG, der auf Ihren Wunsch per einfacher E-Mail ergeht. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der VBG, Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg erhoben werden. Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an
<<E-Mail-Adresse>>
erhoben werden. Sie erleichtern uns die richtige Einordnung im Haus, wenn Sie die zuständige Stabsstelle Recht dabei direkt anschreiben.
Freundliche Grüße