Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Wissenschaftsrat

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Wissenschaftsrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190977]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Wissenschaftsrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190977 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190977/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Wissenschaftsrat
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Schreiben vom 26.06.2020 stellen Sie unter Bezugnahme auf §1 IFG, § 3 UIG …
Von
Wissenschaftsrat
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190977]
Datum
16. Juli 2020 15:51
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Schreiben vom 26.06.2020 stellen Sie unter Bezugnahme auf §1 IFG, § 3 UIG und § 1 Abs. 1 VIG Fragen zu eventuellen Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid-19-Krise von März bis Mai 2020. Der Wissenschaftsrat ist durch Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung eines Wissenschaftsrates vom 05.09.1957 in der ab 01.01.2008 geltenden Fassung mit der Aufgabe begründet worden, Empfehlungen und Gutachten auf Anfrage zu erteilen. Wir lassen die Frage hier dahingestellt, ob der Wissenschaftsrat Behörde im funktionellen Sinne des IFG ist und ob das Gesetz des Bundes Anwendung finden könnte, weil die Informationen, die Sie begehren, im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG nicht verfügbar sind. Die Beantwortung Ihrer Frage würde im laufenden Rechnungsjahr eine unterjährige Analyse der Kosten und einen wertenden Vergleich mit Vorjahren bei gleichzeitiger Betrachtung der noch nicht abschließend feststehenden zusätzlichen Kosten infolge der vermehrten Nutzung technischer Mittel erfordern. Eine derartige Auswertung gibt es nicht. Sie könnte nur mit erheblichem Aufwand beschafft werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihnen die erwünschten Informationen aus verschiedenen Gründen nicht werden erteilen können. Mit freundlichen Grüßen