Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation Details
Von
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Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190987]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190987/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Fragen: (Antworten befinden sich im Text) Wie hoch waren die Einsparungen …
Von
Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation
Betreff
Re: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190987]
Datum
23. Juli 2020 15:44
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Fragen: (Antworten befinden sich im Text) Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. Zu Strom und Wasser kann ich keine Angaben machen, da sich das ZPID in Räumen der Universität Trier befindet und diese dazu keine direkten Angaben macht. Die Raumnutzung wird jährlich in Form einer Pauschale abgerechnet. Der Teil der Belegschaft, der herkömmliche Verbrauchsmaterialien benötigt (Papier, Stifte, ect.) war in der genannten Zeitspanne größtenteils vor Ort tätig, d.h. hier gab es keine nennenswerten Veränderungen. - durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen Es wurde allen Mitarbeitenden die Wahrnehmung von Homeoffice empfohlen, was mit Ausnahmen (s.o.) auch wahrgenommen wurde. Für die kurzfristige Beschaffung von Notebooks, Bildschirmen, Dockingstationen und Kleinteilen wurden ca. 15 TEuro investiert. Diese waren allerdings für 2020 ohnehin vorgesehen, da die Mitarbeitenden keine Desktoprechner, sondern nur noch ein Notebook + Dockingstation + Bildschirm haben sollen, um mobiles Arbeiten zu unterstützen. Hier wurden also nur Mittel vorgezogen. - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen Das Jahresbudget des ZPID für Dienstreisen beträgt in 2020 35 TEuro, die sich mehr oder weniger gleichmäßig über die Quartale verteilen. Somit gehen wir im genannten Zeitraum (März - Mai) von einer Einsparung von rund 9.000 Euro aus, da überhaupt keine Dienstreisen durchgeführt wurden. Es wurden zwei eigene Veranstaltungen abgesagt, wodurch Kosten i.H.v. ca. 3.000 Euro eingespart wurden. - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen Keine, da wir keine eigenen Liegenschaften haben. - sonstige Einsparungen Keine, aber zusätzliche Investitionen in (auch Corona-bezogene) Online-Forschung. mit freundlichen Grüßen