Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Zollfahndungsamt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190998]
Datum
4. Oktober 2021 21:22
An
Zollfahndungsamt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190998/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Zollfahndungsamt Stuttgart
Zollfahndungsamt Stuttgart O 1303-2021.80048.Sg100 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfrei…
Von
Zollfahndungsamt Stuttgart
Betreff
Antw: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190998]
Datum
11. Oktober 2021 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Zollfahndungsamt Stuttgart O 1303-2021.80048.Sg100 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgeetz beantworte ich wie folgt: Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen Die Nebenkosten der Gebäude des Zollfahndungsamt Stuttgart (Strom und Wasser) werden durch die Bundesanstalt für Immobilien abgedeckt. Daher können wir hierzu keine Auskunft geben. Die Kosten für Büromaterial (insbes. Papier) sind um 10 % im vorgenannten Zeitraum zurückgegangen. - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen Die Reisekosten werden zentral durch die Generalzolldirektion verrechnet. Das Zollfahndungsamt hat keine Informationen hierzu. Die Betriebskosten der Dienst-KFZ haben sich jedoch im Zeitraum von März bis Mai 2020 um 25 % reduziert. - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen Das Zollfahndungsamt hat keine entsprechenden Leistungen vergeben. - sonstige Einsparungen Weitere Signifikante Einsparungen konnten nicht identifiziert werden. Jedoch sind die Telekommunikationskosten um 20 % im o.g. Zeitraum gestiegen. Im Auftrag Mit freundlichen Grüßen