Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: BAHN-BKK

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An BAHN-BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189942]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
BAHN-BKK
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189942/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
BAHN-BKK
Vielen Dank für Ihre Anfrage an die BAHN-BKK # Guten Tag Ihre E-Mail ist bei uns angekommen. Sicher ahnen Sie sc…
Von
BAHN-BKK
Betreff
Vielen Dank für Ihre Anfrage an die BAHN-BKK
Datum
26. Juni 2020 00:00
Status
Warte auf Antwort
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10,8 KB


# Guten Tag Ihre E-Mail ist bei uns angekommen. Sicher ahnen Sie schon: Gerade haben Sie eine automatisch verschickte Antwort erhalten. Schon in Kürze werden wir Ihnen persönlich antworten. Wir bitten Sie um etwas Geduld. Ihre Anfrage kann nicht warten? Dann erreichen Sie uns täglich von 8 bis 20 Uhr unter unserer **kostenfreien Servicenummer 0800 22 46 255.** Herzliche Grüße

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BAHN-BKK
Ihre Anfrage vom 26. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen auf Ihre Anfrage vom 26. Juni 2020 und die…
Von
BAHN-BKK
Betreff
Ihre Anfrage vom 26. Juni 2020
Datum
24. Juli 2020 09:48
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen auf Ihre Anfrage vom 26. Juni 2020 und die darin geäußerten Fragen zu Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch COVID-19 bei der BAHN-BKK zurück. Ihr Begehren können wir, vor allem zum jetzigen Zeitpunkt, nicht valide beantworten. Die Mehrkosten und etwaige Einsparungen in Folge der COVID-19-Pandemie sind noch längst nicht abschließend bezifferbar. Hinsichtlich der generellen Auskunft zu unseren Verwaltungskosten verweisen wir auf unseren Rechnungslegungsbericht nach § 305b SGB V. Der Bericht für das Jahr 2020 wird zum 30. November 2021 auf unserer Homepage und auf den Internetseiten des Bundesanzeigers zu finden sein. Auch wenn wesentliche Teile des öffentlichen Lebens in dem von Ihnen angesprochenen Zeitraum still gelegen haben, standen wir als systemrelevantes Unternehmen innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung in der Pflicht, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und unsere Dienstleistungen auch weiterhin anzubieten. Die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. sind auch trotz verstärkter Wahrnehmung von Home-Office-Angeboten weiter angefallen und an anderen Posten sogar teilweise angestiegen. So wurden zum Beispiel neue Anschaffungen in technische Infrastruktur oder Lizenzkosten für virtuelle Besprechungsmöglichkeiten notwendig. Druckkosten haben sich zum Beispiel allein deshalb schon nicht verringert, da Druckaufträge sowohl in unseren Geschäftsräumen oder auch mobil über das eigene Firmennetz angestoßen werden können. Etwaige Verbräuche für Wasser oder Strom werden ohnehin erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres durch die Anbieter in Rechnung gestellt. Ein Vergleich ist daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Hinsichtlich Ihrer Frage zur Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen merken wir an, dass wir im Rahmen unserer Haushaltspolitik stets ein sehr hohes Augenmerk auf möglichst niedrige Verwaltungskosten legen. Dies impliziert, dass jede Dienstreise oder Veranstaltung vom jeweiligen Vorgesetzten kritisch zu hinterfragen ist. Dienstreisen finden nur in sehr beschränktem Maße statt. Hinzu kommt außerdem, dass tatsächlich notwendige Veranstaltungen oder persönliche Treffen im Rahmen von Dienstreisen in vielen Fällen nicht komplett abgesagt, sondern erstmal nur verschoben wurden. Die wenigen Aufwände hierfür sind deshalb weiter eingeplant und nicht entfallen. Zum Bereich der Wach- und Schutzleistungen teilen wir Ihnen mit, dass diese Posten einen zu vernachlässigen Anteil unserer Verwaltungskosten ausmachen. Da in unseren Gebäuden aber in der Regel auch noch schutzwürdige Personen- und Sozialdaten lagern, sind notwendige Kosten hierfür durch das Eintreten der COVID-19-Pandemie nicht obsolet geworden. Einsparungen sind in diesem Bereich daher keinesfalls erzielt worden. Mit freundlichen Grüßen