Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Berufsgenossenschaft Holz und Metall Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189956]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189956/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen ist bei uns eingegangen und wird vo…
Von
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189956]
Datum
3. Juli 2020 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen ist bei uns eingegangen und wird von den zuständigen Fachabteilungen derzeit geprüft. Mit freundlichen Grüßen

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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Fragen zu durch die Corona-Pandemie eventuell ent…
Von
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189956]
Datum
24. Juli 2020 09:56
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Fragen zu durch die Corona-Pandemie eventuell entstandenen Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb der BGHM von März bis Mai 2020 verstehen wir bezogen auf die Verwaltungskosten. Hierzu können wir Ihnen mitteilen: - Eine mögliche Veränderung bei den Gebäudeunterhaltungskosten kann erst nach dem Jahresabschluss festgestellt werden, wenn die Jahresabrechnungen für Strom, Wasser und Heizung vorliegen. Das gilt im Wesentlichen auch für die Ausgaben für Papier, wobei wir hier nicht mit nennenswerten Einsparungen rechnen, da die Bearbeitung der Versicherungsfälle und der Anliegen unserer Mitgliedsunternehmen unverändert weiterlief. - Die BGHM hat ihren Beschäftigten durch umfangreiche Homeoffice-Regelungen ermöglicht, ihren Tätigkeiten weitestgehend von zu Hause aus nachzugehen. Auch hier rechnen wir nicht damit, dass es zu einer Reduzierung des Aufwands kommen wird. Zu bedenken ist, dass dieser Position entsprechende IT-Kosten zur Aufrechterhaltung unserer Arbeitsfähigkeit im Homeoffice gegenübergestellt werden müssen. - Bei Veranstaltungen und Dienstreisen kann im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Verringerung der Ausgaben beobachtet werden. Da jedoch sowohl die Veranstaltungen als auch die Dienstreisen weitestgehend auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurden, ist auch hier nicht mit einer dauerhaften Kostenreduzierung zu rechnen. - Einsparungen durch geringere Wach- und Schutzleistungen sind nicht zu verzeichnen. - Sonstige Aufwandsrückgänge könnten durch die entfallenen Seminarveranstaltungen in unseren Räumlichkeiten entstanden sein. Da wir unseren Seminarbetrieb zwischenzeitlich wieder aufgenommen haben und angestrebt wird, geplante Veranstaltungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, bleibt die Entwicklung der Kosten an dieser Stelle abzuwarten. Insgesamt ist zu sagen, dass wir Ihnen im Moment noch keine belastbaren Einschätzungen geben können. Dies ist erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Geschäftszahlen für das Jahr 2020 den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen aller Unfallversicherungsträger zu entnehmen, die unser Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), im Frühjahr 2021 veröffentlichen wird. Wir hoffen, Ihre Anfrage damit ausreichend beantwortet zu haben. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen