Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: BKK firmus

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An BKK firmus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189965]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
BKK firmus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189965/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
BKK firmus
Ihre E-Mail-Anfrage Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Nachr…
Von
BKK firmus
Betreff
Ihre E-Mail-Anfrage
Datum
26. Juni 2020 00:01
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Nachricht. Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen. Für Interessenten, Kundinnen und Kunden der BKK firmus benötigen wir zur Kontaktaufnahme aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Ihre Einwilligung zur Datennutzung. Sofern Sie uns Ihre Einwilligungserklärung noch nicht gegeben haben, füllen Sie einfach das angehängte Formular aus und senden es an uns. Mit Ihrer Einwilligung stimmen Sie zu, dass die BKK firmus Ihre personen­bezogenen Daten nutzen darf, um Ihre Anfragen zu erledigen und Sie kontaktieren zu dürfen. Wenn Sie als Arbeitgeber Kontakt zu uns aufnehmen möchten, benötigen wir keine Einwilligungserklärung zur Datennutzung. Bitte beachten Sie, dass wir uns ausschließlich per Post oder Telefon mit Ihnen in Verbindung setzen werden, da die datenschutzrechtlichen DSGVO-Vorgaben bei Kommunikation per E-Mail nicht gewährleistet sind. Wenn Sie bereits BKK firmus Kunde sind, stehen Ihnen für eine schnellere Kontaktaufnahme die BKK firmus-OnlineServices zur Verfügung. Die BKK firmus-App ist im Google Play Store und im Apple App Store für Ihr Mobiltelefon o der Tablet-PC verfügbar. Den OnlineService Web der BKK firmus erreichen Sie über Ihren Browser über den untenstehenden Link. [cid:image001.jpg@01D3F1E7.11D1FC30]<https://itunes.apple.com/de/app/bkk-firmus/id128809729> https://itunes.apple.com/de/app/bkk-firmus/id1288097297 [cid:image003.jpg@01D3F1E7.11D1FC30]<https://play.google.com/store/apps/details?id=salait.firmu> https://play.google.com/store/apps/details?id=salait.firmus [cid:image004.png@01D3F1E7.11D1FC30]<https://kv365.bkk-firmus.de/> https://kv365.bkk-firmus.de<https://kv365.bkk-firmus.de/> BKK firmus Gottlieb-Daimler-Straße 11 28237 Bremen Telefon: 0421 64343 Webseite: www.bkk-firmus.de<http://www.bkk-firmus.de/> BKK firmus – KUNDENORIENTIERT. FINANZSTARK. ZUVERLÄSSIG. ... gesundum gut! [cid:image002.jpg@01D60693.34970540]<https://www.bkk-firmus.de/> = Beitragsvorteil für Arbeitnehmer/innen und Rentner bei einem Zusatzbeitrag der BKK firmus von 0,44% im Vergleich zu einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,7%. Die BKK firmus auf Facebook, YouTube, XING und Instagram:   [cid:image006.png@01D60693.34970540]<https://www.facebook.com/GesundheitIstOrange/>  [cid:image007.png@01D60693.34970540] <https://www.youtube.com/channel/UC_vL3v1WgpwLCgjNsPFBgSA/feed> [cid:image008.jpg@01D60693.34970540] <https://www.xing.com/companies/bkkfirmus>    [cid:image009.jpg@01D60693.34970540] <https://www.instagram.com/bkkfirmus/>

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BKK firmus
Guten Tag, sehr geehrte Frau Antragsteller/in , vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage. Sie beantragen die Mitteilung…
Von
BKK firmus
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189965]
Datum
13. Juli 2020 10:16
Status
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Guten Tag, sehr geehrte Frau Antragsteller/in , vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage. Sie beantragen die Mitteilung der Höhe der Kosten, die infolge der Coronavirus-Krise in dem Zeitraum von März bis Mai 2020 eingespart wurden. Diese Zahlen können wir leider nicht zur Verfügung stellen, da uns die erbetenen Informationen nicht vorliegen. Denn die infolge der Coronavirus-Krise möglicherweise eingesparten Kosten werden bei uns nicht erfasst. Wir weisen darauf hin, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz kein Informationsbeschaffungsanspruch besteht. Ein Anspruch auf Informationszugang ergibt sich auch nicht aus dem UiG. Der Anwendungsbereich des UiG ist in diesem Fall nicht gegeben, da es sich bei den begehrten Informationen nicht um Umweltinformationen im Sinne des § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 UiG handelt. Es besteht auch kein Anspruch auf Informationszugang nach dem ViG. Der Anwendungsbereich des ViG ist vorliegend nicht gegeben, da sich der geltend gemachte Anspruch nicht auf Informationen über Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte gemäß § 1 ViG richtet. Freundliche Grüße