Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg Details
Von
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Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189978]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189978/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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IFG Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird innerhalb der Monatsfrist be…
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird innerhalb der Monatsfrist beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie Ihnen wie folgt beantworten: Das Jobce…
Von
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Betreff
200707_Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190579]
Datum
7. Juli 2020 16:13
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie Ihnen wie folgt beantworten: Das Jobcenter Kyffhäuserkreis hat auch während dem angegebenen Zeitraum den Geschäftsbetrieb fortgeführt. 1. Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb: Die Mitarbeitenden des Jobcenters waren überwiegend in den Dienstgebäuden tätig. Home Office wurde durch einigen Mitarbeitende tageweise genutzt, um die Kinderbetreuung abzusichern. Nebenkostenabrechnungen werden durch den Vermieter erst zu einem späteren Zeitpunkt erstellt. 2. Einsparungen durch Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen: Dienstreisen wurden im angefragten Zeitraum nur punktuell unternommen. Dadurch ist es voraussichtlich zu Einsparungen gekommen, die jedoch nicht explizit erhoben/ erfasst werden. 3. Einsparungen durch Verringerung Wachdienst: Es gab keine Einsparungen, da der Wachdienst weiterhin genutzt wurde. 4. Sonstige Einsparungen: Eine separate Erfassung eventueller sonstiger Einsparungen erfolgt nicht. Nach unserer aktuellen Einschätzung stehen möglichen Einsparungen (eventuell Geschäftsbetrieb/ Dienstreisen) bereits jetzt Mehrausgaben (z.B. Lizenzen für Home Office, erforderliche Schutz- und Hygienemaßnahmen für Kunden und Mitarbeitende des JC, Informationsmaterial für Kundinnen und Kunden) in einer Höhe gegenüber, die die Einsparungen vollständig kompensieren bzw. übersteigen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist eine detaillierte Beantwortung Ihrer Fragen ist nicht möglich, da im jobc…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Betreff
200709_Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19
Datum
9. Juli 2020 10:51
Status
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9,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist eine detaillierte Beantwortung Ihrer Fragen ist nicht möglich, da im jobcenter ME-aktiv bezogen auf die gewünschten Informationen keine Vergleichsbeobachtung stattfindet. Einen gesetzlichen Auftrag, Kostenvergleiche in Pandemiezeiten anzustellen, gibt es nicht, so dass keine Daten zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.20…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189978]
Datum
10. Juli 2020 06:35
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2020. Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier; Wach- und Schutzleistungen; Veranstaltungen; Dienstreisen) in den Monaten März bis Mai 2020 wurden vom Jobcenter Darmstadt nicht erhoben. Insofern liegen mir zu Ihrer Anfrage für meine Haus keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 IFG vor. Nach dem IFG besteht keine Informationsbeschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Daten des Jobcenters Kreis Viersen übermit…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Betreff
WG: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189978]
Datum
13. Juli 2020 10:18
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Daten des Jobcenters Kreis Viersen übermitteln. Im laufenden Geschäftsbetrieb sind insgesamt bisher keine Einsparungen festzustellen; Zu 1. Einsparungen von Strom, Wasser etc. können wir erst nach Vorlage einer Abrechnung am Ende des Jahres in Erfahrung bringen. Dieselbe Aussage gilt für Verbrauchsmaterialien wie Papier, Toner etc. Zur Nutzung von Home- Office mussten kostenpflichtige Lizenzen erworben werden Zu 2. Aufgrund abgesagter Dienstreisen, haben sich sicherlich Einsparungen ergeben, die jedoch nicht explizit berechnet werden. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Einsparungen mit den Kosten von zusätzlichen Lizenzen für Skype-Telefonien und Web-basierten Schulungen die Waage halten. Zu 3. Einsparungen von Wach und Schutzleistungen sind nicht entstanden, da das Jobcenter nicht geschlossen war. Zu 4. Hierzu gibt es keine Aufzeichnungen. Insgesamt bleibt anzumerken, dass aufgrund der Beschaffung von persönlichen Schutzausrüstungen (Spuckschutzwänden, Mund- und Nasenmasken, Desinfektionsständern etc.) zusätzliche Kosten entstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag kann ich gem. § 9 Abs. 1 IFG nicht entsprechen. Das Jobcenter (JC) Be…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19
Datum
14. Juli 2020 12:28
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag kann ich gem. § 9 Abs. 1 IFG nicht entsprechen. Das Jobcenter (JC) Berlin Reinickendorf besitzt die von Ihnen begehrten Informationen nicht. Begründung: Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber der gemeinsamen Einrichtung richtet sich gem. § 50 Abs. 4 Satz 2 SGBII nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 des IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nr. 1 des IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung; Entwürfe bzw. Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu. Die amtliche Information muss vorhanden sein (vgl. Friedrich Schoch, IFG Informationsfreiheitsgesetz Kommentar, 2. Auflage, § 1 Rd.-Nr. 36ff). Die um Auskunft ersuchte Behörde wird durch das IFG nicht verpflichtet, die Information zu beschaffen oder herzustellen, d.h. eine Verknüpfung von unzusammenhängenden Daten zu erzeugen, durch die eine Information erst entsteht. In diesem Fall, in welchem Sie Auskünfte zu den Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen erbitten, muss ich Ihnen mitteilen, dass Jobcenter Berlin Reinickendorf keine Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG besitzt, aus denen die erwünschten Informationen hervorgehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie oder ein/e von Ihnen bevollmächtigte/r dritte Person innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei nachfolgend benannter Stelle Widerspruch erheben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
200714_Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgese…
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2020. Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier; Wach- und Schutzleistungen; Veranstaltungen; Dienstreisen) in den Monaten März bis Mai 2020 wurden von unserer Dienststelle nicht erhoben. Insofern liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 IFG vor. Nach dem IFG besteht keine Informationsbeschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. Hinsichtlich der Absage von Dienstreisen sei ergänzend hinzugefügt, dass Dienstreisen in dem o.g. Zeitraum weitestgehend nicht, außer in begründeten Einzelfällen, stattgefunden haben, so dass insbesondere in diesem Punkt von Einsparungen auszugehen sein dürfte. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Jobcenter Berlin Neukölln 647, Büro der Geschäftsführung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag kann ich gem.…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Betreff
Anfrage nach dem IFG Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190658]
Datum
15. Juli 2020 14:59
Status
Jobcenter Berlin Neukölln 647, Büro der Geschäftsführung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag kann ich gem. § 9 Abs. 1 IFG nicht entsprechen. Das Jobcenter (JC) Berlin Neukölln besitzt nicht die von Ihnen begehrten Informationen. Begründung: Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber der gemeinsamen Einrichtung richtet sich gem. § 50 Abs. 4 Satz 2 SGBII nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 des IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nr. 1 des IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung; Entwürfe bzw. Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu. Die amtliche Information muss vorhanden sein (vgl. Friedrich Schoch, IFG Informationsfreiheitsgesetz Kommentar, 2. Auflage, § 1 Rd.-Nr. 36ff). Die um Auskunft ersuchte Behörde wird durch das IFG nicht verpflichtet, die Information zu beschaffen oder herzustellen, d.h. eine Verknüpfung von unzusammenhängenden Daten zu erzeugen, durch die eine Information erst entsteht. In diesem Fall, in welchem Sie Auskünfte zu den Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen erbitten, muss ich Ihnen mitteilen, dass das Jobcenter Berlin Neukölln keine Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG besitzt, aus denen die erwünschten Informationen hervorgehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie oder ein/e von Ihnen bevollmächtigte/r dritte Person innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei nachfolgend benannter Stelle Widerspruch erheben. Sollten Sie den Widerspruch zur Niederschrift vornehmen wollen, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsleitung der Dienststelle in Verbindung. Zuständig für die Bearbeitung eines Widerspruchs im Rahmen Ihres IFG-Antrags ist die Fachabteilung SGG - T604. Ihren Widerspruch richten Sie deshalb bitten an mit dem Betreff Widerspruch zum IFG Antrag an: Jobcenter Berlin Neukölln SGG-T604 Mainzer Str.27 12053 Berlin Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantworte ich Ihre Anfrage vom 26. Juni 2020 hinsichtlich der Einsparungen…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19
Datum
15. Juli 2020 15:53
Status
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7,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantworte ich Ihre Anfrage vom 26. Juni 2020 hinsichtlich der Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Es ist zu vermuten, dass die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen zu Einsparungen geführt haben. Wie hoch diese Einsparungen letztlich waren, kann allerdings nicht, auch nicht nur ungefähr, wie von Ihnen gewünscht, beziffert werden. Entsprechende Daten wurden vom Jobcenter Stadt Heilbronn nicht erhoben, so dass Ihr Antrag abzulehnen ist. Mit freundlichen Grüßen
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Ihre Anfrage nach dem IFG vom 26.06.20 Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Herr Bühl, Geschäftsführer Job…
Von
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Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 26.06.20
Datum
16. Juli 2020 09:42
Status
geschwärzt
554,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Herr Bühl, Geschäftsführer Jobcenter Landkreis Reutlingen, übersende ich Ihnen beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
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200716_Anfrage II-8011 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
II-8011 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2020. Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier; Wach- und Schutzleistungen; Veranstaltungen; Dienstreisen) in den Monaten März bis Mai 2020 wurden durch das Jobcenter Mansfeld-Südharz nicht erhoben. Insofern liegen zu Ihrer Anfrage im Organisationsbereich des Jobcenter Mansfeld-Südharz keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 IFG vor. Nach dem IFG besteht keine Informationsbeschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. Hinsichtlich der Absage von Dienstreisen sei ergänzend hinzugefügt, dass Dienstreisen in dem o.g. Zeitraum weitestgehend nicht, außer in begründeten Einzelfällen, stattgefunden haben, so dass insbesondere in diesem Punkt von hohen vergleichsweisen Einsparungen auszugehen sein dürfte. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Antwort zu ihrer Anfrage. Mit freundlichen Gr…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190484]
Datum
24. Juli 2020 08:58
Status
geschwärzt
485,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Antwort zu ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist eine detaillierte Beantwortung Ihrer Fragen ist nicht möglich, da im jobc…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Betreff
200709_Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19
Datum
24. Juli 2020 11:53
Status
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9,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist eine detaillierte Beantwortung Ihrer Fragen ist nicht möglich, da im jobcenter ME-aktiv bezogen auf die gewünschten Informationen keine Vergleichsbeobachtung stattfindet. Einen gesetzlichen Auftrag, Kostenvergleiche in Pandemiezeiten anzustellen, gibt es nicht, so dass keine Daten zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 26.06.2020 an das Jobcenter Unstrut-Ha…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19
Datum
27. Juli 2020 09:25
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 26.06.2020 an das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ist eingegangen und wird bearbeitet. Zwecks Beantwortung Ihrer Anfrage, wird um Mitteilung einer postalischen Anschrift gebeten. Auf die vom 14.07.2020 an "Antragsteller/in Antragsteller/in" adressierte Mail, erfolgte bis dato keine Rückmeldung. Insofern wird erneut um Mitteilung gebeten. Für Fragen stehe ich zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Betreff
20200828_Jobcenter Bielefeld_Ihre Anfrage zu Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189978]
Datum
28. Juli 2020 11:09
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2020. Mir Ihrer Eingabe haben Sie um folgende Informationen gebeten. Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für · den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen · Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen · Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen · sonstige Einsparungen Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit. · Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier etc.) wurden und werden im Jobcenter Arbeitplus Bielefeld nicht erhoben. · Das Gleiche gilt für Kosteneinsparungen aufgrund von abgesagten Dienstreisen und Veranstaltungen oder sonstigen Einsparungen, in Zusammenhang mit der Covid19-Krise. · Einsparungen bei den Wach- und Schutzleistungen haben und werden sich nicht ergeben, da hier laufende Verträge bestehen und eingehalten werden. Insofern liegen zu Ihrer Anfrage im Organisationsbereich des Jobcenters Arbeitplus Bielefeld keine amtlichen Informationen i.S.d. §2 IFG vor. Nach dem IFG besteht keine Informationsbeschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Informationen. Ihr Antrag ist daher abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
IFG Anfrage Einsparungen im Geschäftsbetrieb Covid19 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 26.Juni 20…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Betreff
IFG Anfrage Einsparungen im Geschäftsbetrieb Covid19
Datum
28. Juli 2020 11:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 26.Juni 2020 kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Das Jobcenter (JC) Freiburg ist lediglich Mieter im Gebäude Lehener Str. 77, 79106 Freiburg. Das Gebäude gehört der Bundesagentur für Arbeit. Nach Auskunft der Zentrale in Nürnberg wurden "Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier; Wach- und Schutzleistungen; Veranstaltungen; Dienstreisen) in den Monaten März bis Mai 2020 ... von den Dienststellen der BA nicht erhoben. Insofern liegen zu Ihrer Anfrage im Organisationsbereich der BA keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 IFG vor. Nach dem IFG besteht keine Informationsbeschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Ihr Antrag ist daher abzulehnen." Zu weiteren Außenstellen des Jobcenter Freiburg, in denen das JC ebenfalls lediglich Mieter ist, liegen hierzu ebenfalls keine Daten vor. In den Monaten ab März 2020 wurde das Sicherheitspersonal im Gebäude Lehener Str. 77, 79106 Freiburg aufgestockt, um die Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung der Pandemie beim Personal der Bundesagentur für Arbeit und des JC Freiburg zu überwachen, so dass im 1.Halbjahr 2020 die Ausgaben um ca. 3000,00 EUR höher angefallen sind. Bei den Dienstreisen, Veranstaltungen des JC Freiburg wurden im 1. Halbjahr ca. 3000,00 EUR eingespart. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Ihre Anfrage vom 26.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreihe…
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2,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2020. Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier; Wach- und Schutzleistungen; Veranstaltungen; Dienstreisen) in den Monaten März bis Mai 2020 wurden vom Jobcenter Werra-Meißner nicht erhoben. Insofern liegen zu Ihrer Anfrage im Organisationsbereich des Jobcenters Werra-Meißner keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 IFG vor. Nach dem IFG besteht keine Informationsbeschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen