Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189992]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189992/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Geschäftszeichen: I 1.3 Verw - Az 11-03-10 Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: I…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Informationen zu Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19
Datum
30. Juni 2020 14:32
Status
Geschäftszeichen: I 1.3 Verw - Az 11-03-10 Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Informationen zu Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 Bezug: IFG-Anfrage vom 26.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 26.06.2020 im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) eingegangen. Nach Abschluss der Bearbeitung Ihrer Anfrage erhalten Sie unaufgefordert weitere Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Aktenzeichen: I 1.3 - Az 11-03-10 Frau Antragsteller…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
27. Juli 2020 11:11
Status
Aktenzeichen: I 1.3 - Az 11-03-10 Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: IFG-Anfrage von Frau Antragsteller/in vom 26.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. IFG-Anfrage ist am 26. Juni 2020 im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) eingegangen und wurde am gleichen Tag an das für die federführende Bearbeitung von IFG-Anfragen zuständige Sachgebiet (I 1.3 Verwaltung) zur Bearbeitung weitergeleitet. Zu Ihrem Auskunftsersuchen teile ich Ihnen Folgendes mit: Im Zeitraum März bis Mai 2020 hat das BAPersBw, im Vergleich zum Jahr 2019, insgesamt 486.573,00 EUR weniger Haushaltsmittel für Reisekosten aufgewendet. Die Differenz beim Strom und Wasserverbrauch hat 34.823,00 EUR betragen. Zu beachten ist, dass insbesondere der Stromverbrauch wegen des Betriebs von Heizungs- und Klimaanlagen stark witterungsabhängig ist Im Bereich der KFZ-Koordinierungsstelle (Fahrzeuge für Dienstreisen) und Materialbewirtschaftung (Büromaterial etc.) sind 116.978,47 EUR weniger angefallen. Damit ergibt sich eine Gesamtsumme von ca. 638.400 EUR. Mit freundlichen Grüßen